Justizministerium, GStA Celle und StA Hannover verweigern rechtliches Gehör

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle, die dortige Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung und das Justizministerium erhielten mit Schreiben 18.08.2008 einen Antrag auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens 1433 Js 50105/06 unter Berufung auf Grundgesetz Artikel 103 und StPO § 33a (Gewährung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör). Gegenstand der Strafanzeige: Betrug, Prozessbetrug, falscher Vorwurf der arglistigen Täuschung vor Gerichten und Verleumdung.

Die von der Staatsanwaltschaft Hannover eingeholte Zustimmung zur Einstellung eines Verfahrens nach StPO 153 Abs.1 durch einen Richter enthielt nicht die in der Strafanzeige genannten Straftaten. Im Übrigen enthielt die Einstellungsverfügung wesentliche Unrichtigkeiten und Verfälschungen. Eine der genannten Straftaten (Prozessbetrug) wurde als Bagatellstraftat (Kleinigkeit) dargestellt, so als habe jemand in einem Supermarkt eine Zahnbürste geklaut. Der Richter war bei der Entscheidungsvorlage in einen täuschungsbedingten Tatsachenirrtum versetzt worden.

Mit Schreiben vom 24.11.2008 habe ich den Antrag auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens in Erinnerung gerufen und in diesem Zusammenhang nochmals auf den zu beachtenden Tatbestand der „organisierten Kriminalität“ hingewiesen. Keine Antwort !

Mit Schreiben vom 06.01.2009 erfolgt Mitteilung an die Generalstaatsanwaltschaft in Celle, dass der Antrag nicht beschieden wurde.

Mit Schreiben vom 03.02.2009 erfolgt Mitteilung an die Generalstaatsanwaltschaft in Celle, dass der Antrag nicht beschieden wurde. Justizminister Busemann ist über einen befreundeten MdB persönlich informiert. Ein Nachbar in Dörpen spricht Herrn Busemann im April 2009 persönlich an. Justizminister Busemann schweigt.

Immerhin versuchen sich die Mitarbeiter der untergeordneten Justizbehörden:

Staatsanwalt Dirk Schneidewind und Oberstaatsanwalt Gropp von der Staatsanwaltschaft Hannover werten den „Antrag“ als „Gegenvorstellung“, Oberstaatsanwältin Müller von der Generalstaatsanwaltschaft in Celle als „Beschwerde“ und Frau Precht aus dem Niedersächsischen Justizministerium als „Dienstaufsichtsbeschwerde“.

Staatsanwalt Dirk Schneidewind macht mit „Gegenvorstellung“ geltend, der Richter sei nicht getäuscht worden, weil ihm Zivilakten vorgelegen haben sollen, in denen er seine Täuschung habe feststellen können.

Oberstaatsanwältin Müller wertet den Antrag als „Beschwerde“ in Kenntnis der Tatsache, dass gegen eine Einstellung nach § 153 Abs. 1 eine Beschwerde nicht möglich ist und schüchtert ein.

Frau Precht aus dem Niedersächsischen Justizministerium weist eine Dienstaufsichtsbeschwerde zurück, die es nicht gibt und begründet die Umwidmung meines „Antrags“ in eine „Dienstaufsichtsbeschwerde“ als zu Recht erfolgt. Welches Recht ist nicht erkennbar.

Oder hatten die Staatsanwälte Schneidewind und Gropp Recht mit ihrer Wertung des „Antrags“ als „Gegenvorstellung“ oder hatte Oberstaatsanwältin Müller Recht mit der Wertung des „Antrags“ als „Beschwerde“.

Das sind recht aufschlussreiche Vorstellungen von Recht.

Tatsächlich verzetteln sich die Beteiligten – die Zauberlehrlinge der Strafvereitelung und Rechtsbeugung in Staatsanwaltschaft, Generalstaatsanwaltschaft und Justizministerium in immer größeren Widersprüchen und es ist mit Fug und Recht festzustellen:

„Die Geister, die sie riefen werd’n sie nun nicht los“.

Die Tätigkeit der Justizbehörden ist eine Art von „Phantom der Oper“ mit den wechselnden Schauplätzen Volgersweg/Hannover, Schlossplatz/Celle und Am Waterlooplatz/Hannover.

Nomen est Omen: Waterloo

Jedenfalls besagt § 33a StPO folgendes:
„Hat das Gericht in einem Beschluss den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt und steht ihm gegen den Beschluss keine Beschwerde und kein anderer Rechtsbehelf zu, versetzt es, sofern der Beteiligte dadurch noch beschwert ist, von Amts wegen oder auf Antrag insoweit das Verfahren durch Beschluss in die Lage zurück, die vor dem Erlass der Entscheidung bestand.“

Da der Richter über Betrug, falschen Vorwurf der arglistigen Täuschung vor Gerichten und Verleumdung nicht entschieden hat, weil diese Straftaten gar nicht zu seiner Kenntnis gebracht wurden, hat er darüber auch nicht entschieden und das Ermittlungsverfahren ist fortzusetzen. Das verweigern die „Zauberlehrlinge“, weil sie meine Schreiben als „Antrag“ nicht zur Kenntnis nehmen und damit rechtliches Gehör versagen.

Die Feststellung des Generalstaatsanwalts Range auf der Homepage der Generalstaatsanwaltschaft in Celle kann nur als Worthülse aufgefasst werden, weil Worten keine Taten folgen.

„Wir sorgen durch konsequente Strafverfolgung“ und „schnelle Hilfe für die Opfer von Straftaten … dass Sie im Herzen Niedersachsens frei, angstfrei und sicher leben können. Mit … den Gerichten arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen.“ „Unseren Auftrag erfüllen wir unbestechlich und gewissenhaft, ohne Vorurteile und mit sozialem Verständnis.“

Das Justizministerium missachtet Art. 103 (1) Grundgesetz und die Vorschrift des Artikels 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (BGBl. 1952 II S. 686).

Herr Justizminister Busemann, Menschenrechtsverletzung unter ihren Augen in einem „demokratischen Rechtsstaat“.
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Eine kirminelle Bande wacht über unser Recht und Gesetz

Die hier aufgezeigten Pressemitteilungen gegen die StA und GenStA Hannover bzw. Celle, beweisen eindeutig, dass im Lande Niedersachsen eine Bande von vorsätzlichen handelnden Kriminellen über Recht und Gesetz und damit über die Verfassung wachen. Die Definition einer kriminellen Bande kann jeder Bürger bei Leitsatzentscheidungen des LG Oldenburg und des BGH nachlesen, sowie unter der Webseite www.bohrwurm.net. Auch auf der Webseite www.relaston.de sind Beweismittel aus Ermittlungsakten der Niedersäschsischen Jusitz nachzulesen.

Das diese kiminelle Bande im Auftrage der Landesregierung und mit Duldung des Niederäschsischen Parlaments handelt, beweist der Beschluss des NDS-Landtages vom 12. Januar 2006 Pet.02265/01/15.

Wie kann es in einem demokratischen Rechtsstaat sein, der angeblich in dieser Republik seine Heimat und sein Dasein haben soll, dass Staatsanwälte im Auftrage der Landesregierung Vorbestrafte (BtMG) zu weiteren Verbrechen gegen das BtMG antstifteten, die dabei das LG Verden über die Entstehung dieser Art von Verbrechen erheblich anglogen haben, die zwei Polizisten und die eine gefähliche Körperverletzung an einer Hochschwangeren begangen haben durch Strafvereitelung beschützten, die Staatsbeamte wegen vorsätzlicher bandenmäßiger Strafvereitelung bei Straftaten gegen die Abgabenordung beschützen und dann Amtsdienst als LOStA bei der Oldenburg verrichten? Wie kann es sein, dass die ermittelnde StAin bei der StA Verden in einem Ermittlungsverfahren gegen den LOStA die Urkunde (Ermittlungsakte) erheblich über die Tatzeit verfälschte? In welchem Auftrage handelte die StAin in Verden? Wie kann es sein, dass der heutige Generalbundesanwalt und ehemalige Generlastaatsanwalt in Celle, Harald Range, dem StA Dr. Lehmann aus Hannover in dem Ermittlungsverfahren gegen Finanzrichter des FG Hannover den Auftrag gab, erhebliches Beweismaterial zu unterdrücken? Wie kann es sein, dass die Bundesjustizministerin und der Bundestag, die von diesen strafbewährten Vorwürfen wussten, jemand zum Generalbundesanwalt berufen, der im Sinne des Gesetzes nicht einmal beamteter Straßenkehrer sein dürfte? usw. usw. usw.....

Wie kann es sein, dass sich eine in schriftlicher Kenntnis befindlichen Bundeskanzlerin nicht dem Art.84 Abs 3/4 Grundgesetz und damit nicht dem Art.1 Grundgesetz verpflichtet fühlt?

Wie können die Bürger am 20. Janaur 2013 Politiker in Niedersachsen wählen, die einer kriminellen Bande und bestehend in Teilen aus Staats- und Justizbeamten in ihrem Handeln den Rücken stärken?

Gerhard Krieg
Ehemaliger Politischer Häftling der DDR Zuchthaus Cottbus/Brandenburg 1977
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Der Wa(r)hnsinn geht weiter – auch ohne „swine flu“

Mit Schreiben vom 24.04.2009 teilt Ltd. Ministerialrat Dr. Lüttig mit, der erneut gestellte Antrag vom 08.04.2009 auf Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens 1433 Js 50105/06 unter Berufung auf Grundgesetz Artikel 103 und StPO § 33a (Gewährung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör) sei Justizminister Busemann vorgelegt worden.
Dr. Lüttig bezeichnet den „Antrag“ als „Gegenvorstellung“.

Das Justizministerium will sich zu dem bekannten Sachverhalt nicht mehr äußern. Zum Bedauern von Dr. Lüttig vermag dieser nicht weiterzuhelfen.

Herr Justizministerium Busemann und Herr Ltd. Ministerialrat Dr. Lüttig:

Sind Sie nicht imstande, das Ermittlungsverfahren 1181 Js 50096/06 dem Beschuldigten Rechtsanwalt Matthias Fontaine zuzuordnen und das Ermittlungsverfahren 1433 Js 50105/06 dem Beschuldigten Rudolf Gregorica?

Warum weigern Sie sich, zutreffende und sachlich gebotene Anweisungen an die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Staatsanwaltschaft Hannover zu geben?

Sie wollen, dass nicht ermittelt wird!
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Wertung des Antrags gemäß GG Art 103 und StPO § 33a durch
Staatsanwälte Schneidewind und Gropp als "Gegenvorstellung"
Oberstaatsanwält Müller als "Beschwerde"
Frau Precht (Justizminsterium) als "Dienstaufsichtsbeschwerde"
Ltd. Ministerialrat Dr. Lüttig als "Gegenvorstellung"

Und was kommt als nächstes?
Lesen Sie doch bitte das Anhörungsrügengesetz. Bitte!!!
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Gesamtdeutsches Problem

(MM Düsseldorf) Korruption ist ein gesamtdeutsches Problem. Was vereinzelt ohne Konsequenzen als Bagatelldelikt unter den Tisch gekehrt wurde hat sich nunmehr zu einer Selbstverständlichkeit entwickelt. Es würde sich um ein Wunder handeln, könnte man dieses Problem in den Griff bekommen. Art. 97 GG ist der Freifahrschein für Richter. Bei der Staatsanwaltschaft ist es Kollegialität.

Das Perfide daran ist, dass es unter der Überschrift rechtsstaatliche Mittel geschrieben wird.

Mit Demokratie zurück zur Diktatur.

Weiterer Beitrag zum Thema:

http://pressemitteilung.ws/node/154846

Busemann gibt sogar Anweisung zum Verstoß gegen Völkerrecht

Hallo Herr Stahmeyer,

die von Ihnen erwähnte Situation ist Tagesgeschäft im Niedersächsischen Justizministerium und den Ministerien. Bei mir hat Herr Busemann persönlich / vertrauliche Schriftsätze vorsätzlich nicht beantwortet (rechtliches Gehör), obwohl diese sogar mit Schreiben des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte unterlegt waren. Dabei ging es um Vergehen wie Dokumentenfälschung, unterlassene Hilfeleistung und Beihilfe im Tatbestand der Erpressung, Geldwäsche und viele weitere schwere Verstösse seiner Behörden. Der Büroleiter des Justizministers hat sogar bei einer polizeilichen Vernehmung dieses zu Prokoll gegeben (Tgb. Nr. 2008 01741559).

Zitat „..Bei grober Sichtung der hier geführten Akte lässt sich feststellen, dass Herr Mertins am 05.11.08 eine E-Mail an den Minister Busemann geschrieben hat. Frau Wiegand-Schneider hat am 13.11.08 einen Vermerk vorgelegt, mit dem sie vorgeschlagen hat, im Lichte der Vorgeschichte nicht mehr auf das Schreiben des Herrn Mertins zu antworten. So wurde auch verfahren. Am 17.11.08 hat Herr Mertins ein Fax an Herrn Minister Busemann persönlich vertraulich geschickt. In Reaktion hierauf hat Frau Wiegand-Schneider in der Akte vermerkt, dass die Handlungsweise des Einsenders jede Sachlichkeit verloren habe(…)Herr Minister Busemann ist über die mögliche Gefährdungslage informiert worden. Er hatte zu keiner Zeit persönlichen Kontakt zu Herrn Mertins und hat auch an keiner Entscheidung, die Herrn Mertins betrifft, mitgewirkt.

Wie Sie sehen sind die Straftaten sogar polizeilich festgehalten und trotzdem hat Herr Wulff im Auftrag seiner Staatskanzlei am 23. Dezember 2008 schriftlich mitteilen lassen, dass alles EINGEHEND geprüft wurde. Dabei erläutert das Landeskrininalam Niedersachsen auf ihrer Homepage eindeutig den Begriff Korruption. Hier heißt es:

Zitat... Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion, einer vergleichbaren Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats mit dem Ziel, einen persönlichen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen. .

Aber wie sagte Herr Busemann am 10. Dezember 2008 so schön: „die Sicherheit der Bevölkerung ist bei CDU/FDP in guten Händen!“