Ermittlungsmethoden des Staatsanwalts Peter Klages – Justizminister Busemann schweigt immer noch

Im Zusammenhang mit dem Verfahren 32 O 9/05 beim Landgericht Hannover habe ich gegen Rechtsanwalt Matthias Fontaine und seinen Mandanten Rudolf Gregorica Anzeige erstattet wegen Prozessbetrug, Betrug, falscher Vorwurf der arglistigen Täuschung und Verleumdung.

Meine schriftliche Bitte um persönliches Gehör zur Aufklärung der Sachverhalte wurde von Staatsanwalt Peter Klages verweigert. Die nochmalige Bitte meines Rechtsanwalt Hartung (Willig, Koch & Kollegen) lehnte Staatsanwalt Klages mit der Begründung abgelehnt, „er setze sich nicht mit einem Verrückten an einen Tisch“.
Das Repertoire von Staatsanwalt Klages ist eher nicht eines demokratischen Rechtsstaates würdig:

„Dem muss man jemanden zum eigenen Schutz an die Seite stellen.“
„Herr Hartung, Sie tun mir leid wegen dieses Mandanten. Die Beschuldigte und ihr Mandant haben sich höchstwahrscheinlich gegenseitig über den Tisch gezogen.“

Bisher hat sich weder die Staatsanwaltschaft Hannover noch die Generalstaatsanwaltschaft in Celle dazu geäußert, warum ich mit Beschimpfungen, Beleidigungen und gar der falschen Unterstellung einer Straftat durch die Staatsanwaltschaft Hannover überzogen werde. Im Rahmen einer Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle mit Datum 23.07.2007 gegen die Einstellung der Verfahren gegen die Staatsanwälte Schneidewind, Klages, Meyer, etc. wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung hatte ich auch das strafrechtlich relevante Verhalten (Verleumdung, falscher Vorwurf einer Straftat) von Staatsanwalt Peter Klages angezeigt. Seine Äußerungen wurden nicht bestritten und sind nicht zu bestreiten. Der Leitende Oberstaatsanwaltschaft Arnold bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle teilte mir unter dem Aktenzeichen 2 Zs 1300/07 vom 08.08.2007 zusammenfassend auf meine Beschwerde hin mit:

„Der angefochtene Bescheid entspricht der Sach- und Rechtslage.“

Nach nochmaligem Antrag, das Ermittlungsverfahren gemäß StPO 33a fortzusetzen erhielt ich von der Generalstaatsanwaltschaft in Celle (Oberstaatsanwältin Müller) am 30.01.2009 (AZ: 2 Zs 179/08) u.a. folgende Mitteilung zum Verfahren 1433 Js 50105/06:

"Vor diesem Hintergrund hat die Staatsanwalt zutreffend von Anfang an davon abgesehen, eine nähere Klärung der Angelegenheit auch nur versuchen und statt dessen von der Möglichkeit wegen Geringfügigkeit Gebrauch zu machen."

Die Feststellungen der Staatsanwaltschaft sind im Reich der Phantasie angesiedelt. Da die Staatsanwaltschaft nach eigenem Bekunden zuvor auch eine nähere Klärung auch nur versucht hatte, darf die Schöpfung von Hirngespinsten nicht verwundern, um ein Verfahren einzustellen. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Hört, hört:
Prozessbetrug, Betrug, falscher Vorwurf der arglistigen Täuschung und Verleumdung sind Geringfügigkeiten

Nach meiner Einschaltung eines Bundestagsabgeordneten, einem Parteifreund von Justizminister Bernd Busemann im Dezember 2008 passiert immer noch nichts. Still ruht der See. Offensichtlich haben Staatsanwälte auch noch einen Freibrief zur Verfolgung, Beleidigung und Beschimpfung unschuldiger Bürger.

Herr Busemann scheint nicht mehr Herr der Dinge zu sein.

Links: Für Recht und Gerechtigkeit in Politik, Staat und Wirtschaft
http://qtainerconsult.de/index.php?seite=laworder
http://www.cleanstate.de/


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Staatsanwalt Peter Klages mag verspottete Justizgeschädigte

Die Beleidigung im Justizwesen, Juristen dürfen (ihre Opfer) Beleidigen und verleugnen:
http://www.justizirrtum.info/forum/posts/4326.html
http://justiz.ju.funpic.de