Konjunkturelle Misslage nutzen

Chance für betroffene Unternehmen: berufliche Qualifizierungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld füllen Zeit des Arbeitsausfalls sinnvoll -

Zum 01. Januar 2009 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine neue Förderrichtlinie bezüglich beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen während des Bezugs von saisonalem oder konjunkturellem Kurzarbeitergeld erlassen. Verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte während Kurzarbeit werden damit umfangreich gefördert.
Förderfähig sind sowohl auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anwendbare Fortbildungen, als auch betriebsspezifische Qualifizierungen.
Die Zeit des Arbeitsausfalls können Unternehmer mit beruflichen Weiterbildungen für deren Arbeitnehmer sinnvoll ausfüllen. So sind die Mitarbeiter auf dem neusten Stand, wenn die Wirtschaft wieder blüht.

Auch in Erfurt machen bereits einige Unternehmen von Qualifizierungsmaßnahmen während der Zeiten der Nichtbeschäftigung Gebrauch, denn die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert diese mit bis zu 100 Prozent.

Die makotech GmbH als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung (AZWV) empfiehlt betroffenen Unternehmern nicht nur diese Chance für ihre Mitarbeiter zu nutzen, sondern bietet auch betriebsbezogene Weiterbildungen an. „Wir können kurzfristig und schnell auf individuelle Qualifizierungswünsche reagieren“, verspricht Matthias Hanfler, Geschäftsführer der makotech GmbH. Auch Hilfe bei dem Antrag auf Förderung der Qualifikation bietet das Erfurter Unternehmen an, „denn schon im Antrag können die Weichen dafür gestellt werden, wie hoch die Förderung bei einzelnen Firmen ausfallen kann“, weiß Hanfler. Schließlich sei der Spielraum für die Übernahme der Kosten groß, er liegt zwischen 25 und 100 Prozent.

Zu 100 Prozent förderfähig sind ausschließlich Kurzarbeiter, die gering qualifiziert i.S. des §77 Abs.2 Nr.1 und 2 SGB III sind. Aber auch arbeitsplatzbezogene Fortbildungen für höher qualifizierte Kurzarbeiter werden von der BA mit bis zu 80 Prozent gefördert. Der Arbeitgeber trägt dann lediglich die Differenz von 20 Prozent der Kosten. Ein Beratungstermin mit den Mitarbeitern der BA klärt offene Fragen und informiert über individuelle Voraussetzungen.
Zum Service der makotech GmbH gehört auch die Vereinbarung solcher Termine zwischen Unternehmer und der Bundesagentur für Arbeit.

Einige ansässige Unternehmen haben gegenüber dem Bildungsträger ihr Interesse an solchen Weiterbildungen bereits bekundet. „Während der Qualifizierungsmaßnahmen erwerben die Mitarbeiter ganz gezielt neue Kenntnisse, die sich später am Arbeitsplatz bezahlt machen werden“, fasst Hanfler das Geschehen zusammen.

Mit Qualifizierungsmaßnahmen in Zeiten des konjunkturell bedingten Arbeitsausfalls soll so die Beschäftigungsfähigkeit gering qualifizierter Kurzarbeiter erhalten bleiben oder sogar verbessert werden. Auch können so Entlassungen längerfristig vermieden werden.
Am 20. März veranstaltet die Agentur für Arbeit Erfurt von 15 bis 19 Uhr einen Informationsnachmittag zum Thema „Kurzarbeitergeld und Qualifizierung“. Dort beantworten Fachleute der Agentur für Arbeit Fragen zum Thema. Außerdem beraten Bildungsträger, Kammern und die GfAW im Berufsinformationszentrum ausführlich zu Qualifizierungsangeboten.
www.makotech.de

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