Kein Punktabzug: Geldstrafe für TSG 1899 Hoffenheim und Dopingbeauftragten des Vereins

Kein Punktabzug, nichts, was sich auf die Tabelle auswirkt: Das DFB-Sportgericht hat die TSG 1899 Hoffenheim wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des Verbandes zu einer Geldstrafe von 75 000 Euro verurteilt. Der Dopingbeauftrage des Vereins Peter Geigle bekam eine Geldstrafe von 2500 Euro aufgebrummt.

Das Urteil kommentierte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz so: „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass in diesem konkreten Fall kein klassisches Dopingvergehen – wie zum Beispiel Sportbetrug, Einnahme verbotener Stoffe zur Leistungssteigerung, Anwendung einer verbotenen Behandlungsmethode oder die Weigerung, sich einer Kontrolle zu unterziehen – vorliegt. Vielmehr handelt es sich um einen fahrlässig begangenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB, der auf einen Fehler des Hoffenheimer Dopingbeauftragten zurückzuführen ist.“

Elf Zeugen wurden vernommen, bereits vor der Verhandlung hatte Borussia Mönchengladbach den Einspruch gegen die Wertung des Spiels (1 : 1) zurück gezogen.

Die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker waren nach dieser Begegnung mit zehn Minuten Verspätung zur Dopingkontrolle erschienen. Deswegen hatte der DFB-Kontrollausschuss ermittelt, das Verfahren wurde am 6. März vorläufig eingestellt. Jetzt landete auch dieser Fall auf dem Aktenberg.

Auf den Internet-Seiten der TSG 1899 Hoffenheim ist dieses Urteil in einer Kurzmeldung veröffentlicht worden - ohne offizielle Stellungnahme des Vereins.

Ein Beitrag für http://wirziehennachhoffenheim.blogspot.com und www.sajonara.de


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