Vorratsdatenspeicherung und Surfprotokollierung ausgeweitet

B2B EDV informiert über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Vorratsdatenspeicherung. - Nachdem über die Vorratsdatenspeicherung als Neuregelung in der Telekommunikationsüberwachung entschieden wurde, äußern sich Datenschützer besorgt über die Entwicklung.
Während Onlinebetreiber mit der Störungserkennung durch Datenaufzeichnungen argumentieren, beschwerten sich die Kritiker über die verdachtslose Speicherung bereits beim Bundesverfassungsgericht, da so Möglichkeiten für einen weiten Ausbau von Abhör- und Auswertungen geschaffen wurden.

Die neue Regelung würde nun sogar die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren, so die Reaktion von Patrick Breyer, Datenschützer - Golem.de .
Webseitenbesuche und Emails werden seit 2008 für vorerst sechs Monate gespeichert. Schon allein damit ist es ein Leichtes als Internetprovider das Surfverhalten, die Nutzungsprofile, Vorlieben und sogar Kontakte auch weiterzuverkaufen.

Die eigenen Verbindungen zu anonymisieren, wird damit nicht nur für Unternehmer interessanter, sondern im Zeichen der mobilen Nutzung die Verschlüsselung der Internetverbindungen in fremden und öffentlichen Netzen auch für den ein oder anderen Privatanwender. Die Verschlüsselung von Mails oder das Anonymisieren beim Internetsurfen erreicht kaum die breite Masse, wird aber zunehmend mit Beachtung verfolgt.

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