Kinderporno-Vorwurf: Droht Hessens Justizminister Jürgen Banzer mein Schicksal?

Sehr geehrter Herr Banzer,

was Ihnen jetzt widerfährt, ist mir auch schon widerfahren. Im Sommer 2003 schickte ein Herr G. aus Witten eine mail an das Landeskriminalamt in Düsseldorf. Er habe auf eine meiner Internet-Seiten ein Bild entdeckt, das man sich ein wenig näher anschauen sollte. Die Seite gefunden habe er bei google bei der Stichwortsuche „Attentate auf amerikanischen Präsidenten“. Bei der Gerichtsverhandlung, die zweieinhalb Jahre später stattfand, wies ich nach, dass dies völlig unmöglich war. Das hätte auch die Staatsanwaltschaft in Hannover kinderleicht feststellen können. Gleichwohl schickte sie am 3. November 2003 die Kripo los, die öffnete mit Hilfe eines Schlüsseldienstes morgens um 7 Uhr meine Wohnung und riss mich aus dem Schlaf.

Schon bei der Wohnungsdurchsuchung machten die Kripo-Beamten immer längere Gesichter. Sie fanden nichts, was den Verdacht erhärtete. Aber: Sie nahmen meine beiden Computer mit und unzählige CD´s, dazu gehörten sogar Bildbearbeitungsprogramme.

Die lokale Presse stürzte sich auf mich, ein Magazinmacher meldete Monat für Monat neuen Unsinn - und ich verlor einen Job nach dem anderen. Deswegen forderte ich die Staatsanwaltschaft in Hannover immer wieder auf, doch endlich tätig zu werden. Auch das niedersächsische Justizministerium informierte ich regelmäßig über die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft.

Als ich einen Wilhelmshavener Anwalt eingeschaltet hatte, ging es schnell. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, bevor mein Anwalt die Akte gesehen hatte, aufgeführt wurden Beweismittel, die es gar nicht gab. Es kam wie es kommen musste: Ich wurde aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen. Doch damit war der Spuk noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft Hannover legte beim Landgericht in Hildesheim Berufung ein, der Richter reagierte darauf umgehend mit dem Hinweis, dass er dieser Berufung nicht stattgeben werde, doch vor dem Oberlandesgericht in Celle setzte die Staatsanwaltschaft Hannover ihren juristischen Willen durch.

Die Berufungsverhandlung verlief kurz und schmerzhaft für den anwesenden Staatsanwalt. Der Richter faltete ihn zusammen und stellte fest: „Das Verfahren gegen Herrn Tjaden hätte nie stattfinden dürfen.“

Daraufhin schaltete ich im April 2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein und verlangte eine Entschädigung für die lange Verfahrensdauer mit den damit verbundenen Folgen. Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Eine Entscheidung könne es noch nicht geben, teilt mir der Gerichtshof immer wieder mit, er sei völlig überlastet.

Sehr geehrter Herr Banzer, ich hoffe, dass Ihnen nicht ein ähnliches Schicksal droht. Leute, die solche Anschuldigungen erheben, scheinen manchmal nicht zu wissen, was sie tun…

Ich habe übrigens auch die Bundeskanzlerin über meinen Fall informiert. Es gab keine Reaktion. Die Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung antwortete mir zwar, lehnte einen außergerichtlichen Vergleich aber ab.

Ein Beitrag für www.3eins3null3.de und http://behoerdenmuehlen.beeplog.de

Der Fall wird geschildert in "Im Namen des Volkes?"
http://www.lulu.com/content/1503282


Über Heinz-Peter Tjaden