Die AOK und Zuzahlungen: Vergessliche Rentner werden zur Kasse gebeten

„Das dürfen wir nicht mehr“, sagt die Angestellte der AOK in Wilhelmshaven - deshalb wartet eine 78-Jährige seit Wochen auf ihre Karte, mit der sie nach § 61 SGB V von Zuzahlungen für Medikamente und von der Zahlung der vierteljährlichen Praxisgebühr befreit wird. Bei ihrem Arzt hat die Rentnerin bei ihrem ersten Besuch im Jahre 2009 bereits zehn Euro hingeblättert. Ihre Befreiungskarte war am 31. Dezember 2008 ungültig geworden.

Die 78-Jährige ist seit Jahrzehnten chronisch krank, an den Kosten für Arzneien und Sanitärartikel muss sie sich bis zu einem Prozent ihrer Rente beteiligen. Dafür hat sie früher Quittungen gesammelt, die sie am Jahresende der AOK vorlegte. Dann wurde es für sie einfacher: Immer Mitte November bekam sie ohne Anforderung einen Antrag, in dem sie nur ihre Rentenhöhe angeben musste, ihren Kostenanteil für das Folgejahr überwies sie vorab. Fortan musste sich die 78-Jährige keine Gedanken mehr darüber machen, ob sie bei Arzt- und Apothekenbesuchen ihre Geldbörse dabei haben sollte.

So einfach ist es nun nicht mehr: Jetzt muss sie wieder Jahr für Jahr bei der AOK einen Antrag anfordern, diesen ausfüllen, Rentenbescheid und eine aktuelle ärztliche Bescheinigung ihrer chronischen Krankheit beifügen. Wenn sie das vergisst, heißt es beim Arzt und in der Apotheke: Zur Kasse, bitte!

Ein Beitrag für www.2sechs3acht4.de


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