Häufige Fehler im Energieausweis: Kein gültiger Energiepass für einzelne Wohnungen

Sehr häufig werden inzwischen auch Energieausweise von Kunden bestellt, die Eigentümer einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sind. Die EneV regelt aber ganz klar, dass ein Energieausweis immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden kann.

Für die meisten Wohnungseigentümer ist diese formale Festlegung unverständlich, benachteiligt der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes (im Mittel aller Wohnungen) doch besonders “sparsame” Wohnungen. Aus meiner Sicht ist die Regelung trotzdem plausibel, denn die Differenzen der Verbräuche einzelner Wohnungen sind nicht immer Folge unterschiedlichen Nutzerverhaltens bzw. Unterschiede im baulichen Zustand. So wird der Verbrauch einer Erdgeschosswohnung immer höher sein als in den Obergeschossen und in Wohnungen mit großem Außenflächenanteil immer höher als in vergleichsweise innenliegenden. Verbrauchsdifferenzen, die ihre Ursache hierin haben, sind aber durch die Eigentümer durch Modernisierungsmaßnahmen praktisch nicht zu beeinflussen.

Was können Eigentümer von Einzelwohnungen in MFH also tun, um einen gültigen Verbrauchsausweis zu erhalten?

Der einfachste Weg ist, dass sich alle Wohnungseigentümer (möglicherweise im Rahmen der Eigentümerversammlung) zum Vorgehen einigen und die Verbrauchsdaten der einzelnen Wohnungen zusammentragen. Diese können dann einzeln oder addiert in das Berechnungsformular für den Verbrauchsausweis eingetragen werden.

Weitere Informationen unter: www.energiepass.wordpress.com

Der Energiepass im Internet: www.energiepass-online-bestellen.de