VNR-Experte rät: Mit Kurzarbeit die Krise überwinden

Rechtsanwalt Heiko Klages sieht Unternehmen und Mitarbeiter in der Pflicht

Kurzarbeit bietet Unternehmen die Chance, nach der Krise schneller wieder durchzustarten. Darauf weist Rechtsanwalt Heiko Klages, Experte für Arbeitsrecht im kostenlosen Expertenportal VNR.de, angesichts der aktuellen Diskussion um Kurzarbeit bei deutschen Unternehmen hin. Firmen, die sich vorübergehend in einer schwierigen Lage befinden, wird durch die Regelungen im Sozialgesetzbuch geholfen (§§ 169 ff SGB III). Die Vorteile liegen auf beiden Seiten: Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz und bekommt mindestens 60 Prozent des Verdienstausfalls weiter gezahlt. Arbeitgeber können Kündigungen vermeiden, vorübergehend Personalkosten sparen und trotzdem den Stamm eingearbeiteter Mitarbeiter erhalten.

Der Hamburger Rechtsanwalt weist jedoch darauf hin, dass Kurzarbeit nicht einfach verordnet werden kann. Sie bedarf einer Rechtsgrundlage z. B. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung und ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG). Geschäftsleitungen und Betriebsräte sollten deshalb noch vor der Entscheidung über Kurzarbeit gemeinsam mit der örtlichen Agentur für Arbeit sprechen. Die Bundesagentur ist verpflichtet, die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld genau zu prüfen. So muss unter anderem nachgewiesen werden, dass der Betrieb laufend versucht, die Auftragssituation wieder zu verbessern.

18 statt 6 Monate Kurzarbeitergeld
Im kostenlosen Expertenportal für Arbeitsrecht auf VNR.de sind auch die aktuellen Entscheidungen zur Kurzarbeit zusammengefasst. Ab dem 1. Januar 2009 kann Kurzarbeitergeld drei Mal so lange wie gesetzlich vorgesehen, nämlich 18 statt 6 Monate, gezahlt werden. Dies wird durch eine Rechtsverordnung möglich, mit der die Bundesregierung auf die Rezession reagiert hat. Sie ist zunächst befristet für ein Jahr gültig.

Rechtsanwalt Klages räumt auch mit einem Vorurteil auf: Kurzarbeiter verlieren keine Ansprüche bei eventuell folgender Arbeitslosigkeit. Dies ist seit 2005 im Sozialgesetzbuch (§ 131 SGB III) klargestellt. Für die Zeiten von Kurzarbeit oder Winterausfallgeld wird Arbeitslosen der Lohn angerechnet, den sie ohne den Arbeitsausfall erzielt hätten.

Mehr Infos unter www.vnr.de und www.vnr.de/b2b/personal/arbeitsrecht/

Pressekontakt und Interviewanfragen:
Sabine Olthof I Chief Content Manager
eBusiness I VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
Theodor-Heuss-Str. 2-4

53177 Bonn

www.vnr.de I Mail: so@vnr.de
Tel: +49 228 8205 7306 I Fax: +49 228 8205 5370

Über VNR.de
VNR.de ist das Expertenportal im Netz! Mit mehr als 13.000 Artikeln ist VNR.de das führende deutsche Online-Expertenportal! Täglich stellen Experten neue Artikel zu Hunderten von Themen online. VNR.de steht für Visionen – Nutzen – Rat und die Experten von VNR.de wollen Menschen privat und beruflich erfolgreicher machen, indem Sie die neuesten Trends und topaktuelle Themen aufspüren, praxisbezogen und verständlich aufbereiten und auf VNR.de leicht zugänglich machen. Das Besondere: VNR.de ist interaktiv. Leser können mit den Experten direkt in Kontakt treten und konkrete Fragen stellen. Für Artikel steht eine Kommentarfunktion bereit, neue Themen können vorgeschlagen werden und Leser können sich selbst als Experte einbringen.
VNR.de ist ein Projekt der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Das Unternehmen zählt zu den größten deutschen Fachverlagen und liefert in rund 250 Loseblattzeitschriften und Informationsdiensten seit mehr als 30 Jahren praxisnah aufbereitetes Beratungswissen von A wie Arbeitssicherheit, über G wie Gesundheit bis Z wie Zeitmanagement.

AnhangGröße
Heiko_KlagesLoRes.jpg8.05 KB

Über bizkom - Agentur für Kommunikation

Vorname
Markus

Nachname
Erdmann

Adresse

Alte Gasse 14
56414 Molsberg

Homepage
http://www.bizkom.de

Branche
Kommunikation, Pressearbeit, Musik, Marketing, Instrumente, Fotografie, Lebensmittel, Technik, Computer