GEZ = Ganz entschiedene Zocker

Für Fernseher und Rundfunkgeräte, die in den Gebäuden stehen, müssen gemeinnützige Einrichtungen, die sich um Behinderte kümmern, keine Gebühren zahlen, aber für Radios in ihren Fahrzeugen. Das hat jetzt das Göttinger Verwaltungsgericht entschieden. Die Begründung: Fahrten mit Behinderten können nicht so konsequent dem Betreuungszweck zugeordnet werden, dass hierfür eine Gebührenbefreiung infrage kommt.

Ein 48-Jähriger aus der Region Hannover dagegen könnte sich durchaus von der Gebührenpflicht befreien lassen. Die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hält ihn nämlich neuerdings für schwer behindert, behauptet aber bis zum positiven Bescheid, der Mann habe seinem Antrag auf Gebührenbefreiung einen abgelaufenen Schwerbehindertenausweis beigefügt. Hat der 48-Jährige aber gar nicht, denn: Er ist nicht behindert, sondern Langzeitarbeitsloser, der alle sechs Monate einen Fortsetzungsantrag stellt. Solche kuriosen GEZ-Fälle häufen sich.

Davon kann auch ein 58-Jähriger aus dem hohen niedersächsischen Norden ein Lied singen. Als Selbstständiger hat er 2004 eine finanzielle Krise durchgemacht, er sparte, wo er konnte und meldete Radio und Fernseher bei der GEZ ab. Dieser Antrag ist aber offensichtlich nie in Köln angekommen. Deswegen wurde der 58-Jährige ab 2005 mit Mahnungen zugedeckt, bis dieser Selbstständige aufgab und mit der Gebühreneinzugszentrale eine Ratenzahlung für die angeblich rückständigen Gebühren vereinbarte.

Monat für Monat bekam der vermeintliche GEZ-Schuldner einen Überweisungsträger aus Köln, den er sogleich zu seiner Bank brachte, bis er am 10. Dezember 2008 von dem Mainzer Inkassounternehmen Creditreform Post bekam. Das Betreff lautete „Forderung ist überzahlt, Zahlung einstellen!“ So erfuhr der 58-Jährige ganz nebenbei, dass er nicht an die GEZ, sondern an einen Geldeintreiber gezahlt hatte. Der teilte in diesem Schreiben mit: „Den überzahlten Betrag haben wir, nach Abdeckung unserer Auslagen, an die GEZ weitergeleitet.“ Wie hoch aber waren die Creditreform-Auslagen? Das stand nicht in diesem Brief.

Eine Antwort auf diese Frage sollte der Mann aus dem hohen niedersächsischen Norden einen Tag später bekommen - von der Gebühreneinzugszentrale mit Sitz in Köln. Von der letzten 25-Euro-Rate hatte sie 22,02 Euro auf dem Rundfunkgebührenkonto des 58-Jährigen verbucht. 2,98 Euro hatten die Mainzer also Monat für Monat behalten.

Ganz nebenbei setzte die GEZ die aktuellen Rundfunkgebühren fest und ließ diesen Selbstständigen noch wissen, dass er immer noch eine Gebührenschuld von 66,10 Euro habe. Darauf konnte sich der 58-Jährige bislang noch keinen Reim machen, aber wie er die Kölner inzwischen kennen gelernt hat, ist er sicher: „Das nächste Gedicht wird nicht lange auf sich warten lassen.“

Ein Beitrag für www.2sechs3acht4.de und www.onlinezeitung24.de


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