Wie farbig darf ein Dach sein?
Pressetext verfasst von dach.de am Do, 2008-12-11 11:14.Haben Baufamilien ihre individuellen Farbwünsche bislang an Fassade, Fensterrahmen, Balkongeländer oder Grundstückseinfriedung verwirklicht, hat der Trend zur Farbe nun auch die Dächer erreicht. Trotzdem: Ein Blick in die Neubaugebiete zeigt, richtig bunt wird es eher selten. Dabei werden heute Ziegel angeboten, die sich mit fein nuancierten Farben optisch perfekt ins Landschaftsbild einfügen. Dezente Hochglanz-Glasuren und Engoben eröffnen der modernen Architektur neue Gestaltungsmöglichkeiten und beleben zudem die Dachlandschaften.
Grund für den Wandel vom tristen Ziegelrot zu einer natürlichen Farbvielfalt sind die steigenden architektonischen Ansprüche der Bauherren. Zumal sich moderne Bauvorschriften stärker an den Wünschen und Bedürfnissen der ‚Häuslebauer' orientieren.
So sind in den meisten Neubaugebieten heute nur noch besonders helle und schrille Farben unzulässig. Vielerorts schreiben Bauordnungen heute vor, dass "bauliche Anlagen mit ihrer Umgebung derart in Einklang zu bringen sind, dass sie das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild oder deren beabsichtigte Gestaltung nicht verunstalten". Das sogenannte Verunstaltungsverbot lässt hinreichend Spielräume für moderne Dacheindeckungen.
Im Sinne der rechtsstaatlichen Grundsätze wird für die Beurteilung einer Verunstaltung das "Empfinden jedes für ästhetische Eindrücke offenen Betrachters, des sogenannten gebildeten Durchschnittsmenschen" herangezogen. Kein Problem also für eine anspruchsvolle Architektur und dezente Farben.
Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zur Ablehnung farbiger Dacheindeckungen seitens der Behörden. Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in der missverständlichen Farbangabe seitens der Antragsteller und der verhaltenen Einstellung der Sachbearbeiter. Die wenigsten Bauämter akzeptieren ohne Prüfung blaue oder grüne Dacheindeckungen. Verbindet man in der landläufigen Meinung mit diesen Begriffen doch eher Stahlblau und Giftgrün. Kaum einer vermutet auf Anhieb ein dunkles Waldgrün oder gar ein glänzendes Royalblau. In den meisten Fällen reicht ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter und der Vorlage eines Original-Musters. So kann die Vorstellung ausgeräumt werden, farbige Dächer seien gleichzusetzen mit schrill-bunten verunstaltenden Farben.
Wird vom Ziegelwerk dann noch ein Musterservice angeboten, so kann der Bauherr kostenfrei einen Dachziegel in dem Farbton anfordern, in dem das Dach später gedeckt werden soll. So kann sich die genehmigende Behörde ein optimales Bild machen. Darüber hinaus stehen Experten beratend oder auch zu Verhandlungen mit den zuständigen Bauämtern zur Verfügung.
Von einem übereilten Rechtsstreit ist jedenfalls abzuraten. Dennoch: Laut aktueller Rechtsprechung zahlreicher Verwaltungsgerichte sind die häufig anzutreffenden Bezeichnungen der Dachfarbe wie "dunkle Dacheindeckung" in den Bebauungsplänen nach Auffassung der Richter zu unpräzise und lassen keine genaue Definition der Farbe zu. Der farbigen Dacheindeckung wurde in nahezu allen Fällen zugestimmt.
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