Und täglich grüßt das juristische Murmeltier: Bitte nicht stören!

Dieser Film ist Kult: „Und täglich grüßt das Murmeltier“ - einen Wetterfrosch, der immer wieder am gleichen Tag zur gleichen Stunde aufwacht und die Reaktionen einer Frau so lange beobachtet, bis er genau den richtigen Ton und die richtigen Verhaltensweisen drauf hat, um ihr Herz im Sturm zu erobern.

Diese Antwort ist auch schon Kult: „Und immer noch sind wir völlig überlastet“ - teilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit, wenn man sich an ihn wendet, um zu erfahren, wie es um eine Beschwerde bestellt ist. Eins ist aber anders als in dem Kult-Film: Es geschieht nichts.

Seit über eineinhalb Jahren schmort meine Beschwerde über die Staatsanwaltschaft Hannover, die bei einem Ermittlungsverfahren gegen mich nicht nur aktenkundig geschlampt hat, sondern auch laut Hildesheimer Landgericht über zeitliche Gebühr untätig gewesen ist, bei diesem Gerichtshof in Straßburg.

Also legte ich am 2. Oktober 2008 beim Europarat Untätigkeitsbeschwerde ein. Der leitete mein Schreiben weiter an den Menschengerichtshof - und der teilte mir am 8. Oktober 2008 zu meiner Beschwerde 12487/07 erneut mit: „In Anbetracht der Anzahl der beim Gerichtshof anhängigen Beschwerden ist es mir derzeit leider immer noch nicht möglich Ihnen mitzuteilen, wann sich der Gerichtshof erstmals mit der Zulässigkeit Ihrer Beschwerde befassen wird.“

Außerdem sei laut Verfahrensordnung eine Untätigkeitsbeschwerde gar nicht möglich. Deshalb bleibe es dabei: „Jede Entscheidung des Gerichtshofs in Bezug auf Ihre Beschwerde wird Ihnen zu gegebener Zeit mitgeteilt.“ Dann bittet mich die fünfte Sektion des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte noch: „Um eine zusätzliche Arbeitsbelastung des Gerichtshofes zu vermeiden bitte ich Sie, zukünftig von Sachstandsanfragen abzusehen.“

Entschuldigung, dass ich gestört habe…

Ein aktueller Beitrag für www.onlinezeitung24.de und http://behoerdenmuehlen.beeplog.de


Über Heinz-Peter Tjaden