Petitionsausschuss und Bundestag: Anwaltszwang wird nicht abgeschafft

Völlig losgelöst von der Erden: hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass es beim Anwaltszwang bleibt. Der Petitionsausschuss beschäftigte sich mit mehreren Eingaben, die gebündelt wurden. Daraus wurde eine Beschlussempfehlung, die so begründet wurde: “Entgegen der Auffassung der Petenten erfüllt der Anwaltszwang wichtige Funktionen, zum Beispiel dient er dem Schutz der rechtsunkundigen Partei.”

Darum ging es in meiner Petition aber gar nicht. Den Schutz “rechtsunkundiger Parteien” wollte ich gar nicht infrage stellen. Ich wollte den Anwaltszwang nur abgeschafft wissen für alle, die ausdrücklich erklären, dass sie bei einem Prozess auf eine juristische Begleitung verzichten wollen. Eine vorherige Beratung schloss ich zudem nicht aus.

Aus der Tatsache, dass die Politik nicht am Anwaltszwang rütteln will, resultiert wohl der nächste Satz der Beschlussempfehlung: “Durch die notwendige Einschaltung von Anwälten und die damit verbundene Beratung der Parteien wird die Möglichkeit zur gütlichen Streitbeilegung ohne Beteiligung der Gerichte geschaffen.”

Die Rechtspraxis lehrt zwar etwas anderes, aber der Petitionsausschuss bleibt unbeirrt: “Im Prozess selbst tragen Anwälte zur Versachlichung des Rechtsstreites bei. In der mündlichen Verhandlung trägt die Mitwirkung der Anwälte wesentlich dazu bei, dass dem Gericht alle erheblichen Tatsachen vorgetragen werden und die Rechtslage umfassend erörtert wird.”

Nun kommt es vor Gericht oft genug vor, dass Anwälte eine ganz neue Rechtslage schaffen und erhebliche Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen, doch das ist sicherlich unerheblich, wenn man sich wie die Ausschussmitglieder denkt: “Der Anwaltszwang…bietet darüber hinaus den Schutz des Mandanten vor unüberlegten Handlungen im Prozess, deren Folgen er oft nicht zu übersehen vermag.”

Das ist so was von haarscharf an der realen Gerichtswelt vorbei, dass auch der nächste Satz nicht mehr verwunderlich wirkt: “Zweck des Anwaltszwangs ist auch die Kontrolle des Gerichts und die Chancengleichheit der Parteien im Prozess.”

Gute und schlechte Anwälte scheint es für den Petitionsausschuss also nicht zu geben, auch Anwälte, die Schreiben aufsetzen, die der Sache eines Mandanten schaden, sind demnach nur ein juristisches Gerücht, vielmehr haben Anwälte sogar eine Kontrollfunktion - und eine - sei dem Petitionsausschuss abschließend mitgeteilt - Versicherung, wenn´s schief geht.

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