Kindermissbrauch bei Zeugen Jehovas: Unterlagen vernichtet und Koblenzer Staatsanwaltschaft tut nichts?

Hat die deutsche Zentrale der Zeugen Jehovas Beweismaterial zu Fällen von sexuellem Missbrauch in dieser Glaubensgemeinschaft vernichtet? Befindet sich eine entsprechende Anweisung in den Akten der Koblenzer Staatsanwaltschaft?

Darauf gibt Staatsanwalt Kroth immer noch keine Antwort. Bereits am 14. Mai 2008 hat er jede Auskunft abgelehnt. Fest steht: Die Hamburgerin Margit Ricarda Rolf stellte am 19. Februar 2007 den Ermittlungsbehörden in Koblenz ein internes Schreiben zur Verfügung, das angeblich am 4. Januar 2007 von Jehovas Zeugen in Deutschland an die „Vorsitzführenden Aufseher aller Versammlungen in Deutschland“ verschickt worden war. Darin hieß es: „Wir bitten euch daher, in eurer Versammlungsablage nachzusehen, ob ihr noch Unterlagen oder Aufzeichnungen von Ältestenbesprechungen oder Rechtskomiteesitzungen vorliegen habt, die sich mit konkreten Fällen oder Verdächtigungen im Zusammenhang mit Kindermissbrauch befassen.“ Im Schlussabsatz wurde um Zusendung aller Unterlagen gebeten, dazu merkte die deutsche Zentrale dieser Glaubensgemeinschaft an: „Wir werden dann diese Unterlagen einer vertraulichen Vernichtung zuführen.“

Jetzt reagierte der Koblenzer Staatsanwalt auf eine Eingabe an das rheinland-pfälzische Ministerium der Justiz vom 17. Mai 2008 und blieb dabei: „Auskünfte zu einem anhängigen oder anhängig gewesenen Strafverfahren dürfen nach der Strafprozessordnung (StPO) nur dem Beschuldigten (§ 147 StPO) oder dem Geschädigten einer Straftat (§ 406e StPO) erteilt werden. Ein Auskunftsrecht sonstiger Personen kommt nur ausnahmsweise und nur dann in Betracht, wenn im Einzelfall ein besonderes ´berechtigtes Interesse´ dargelegt wird (§ 475 stopp).

Das Auskunftsbegehren sei zwar verständlich, aber sagen dürfe er als Staatsanwalt nichts, da er sich andernfalls „wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b Strafgesetzbuch) oder datenschutzrechtlicher Vorschriften“ strafbar machen könne. Da bleibe nur noch: ein Antrag auf Entscheidung des Koblenzer Landgerichtes (Az. 2080 Js 11695/07).

Also alle Fragen offen: Hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft die Vernichtung der Unterlagen verhindert? Oder hat sie nichts getan?

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