EU Insolvenz in Frankreich
Pressetext verfasst von online-finanz.info am Mi, 2008-09-24 15:10.Unter bestimmten Umständen eine interessante Alternative im Bereich der Privatinsolvenz ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frankreich. Diese Möglichkeit steht auf Basis der Vorschriften der EU-Verordnung Nr. 1346/2000 unter gewissen Voraussetzungen auch deutschen Staatsbürgern offen.
Die Vorteile der EU Insolvenz in aller Kürze: Im Gegensatz zum immer noch recht langwierigen Verfahren in der Bundesrepublik oder auch zum nationalen Abschöpfungsverfahren in Österreich kann eine Restschuldbefreiung in Frankreich innerhalb recht kurzer Zeit verwirklicht werden. So kann oft innerhalb eines Jahres Schuldenfreiheit erlangt werden, während die deutsche Wohlverhaltensphase sechs Jahre andauert.
Was die Voraussetzungen anbetrifft um diese Privatkonkurs-Alternative ernsthaft in Betracht ziehen zu können, sind an erster Stelle natürlich das Vorhandensein von Überschuldung und eine behördliche Meldung in Frankreich zu nennen. Von großer Bedeutung ist der zweite Punkt, der Antragsteller muss über einen Wohnsitz im Nachbarland verfügen, er muss finanziell also dazu in der Lage sein das entsprechende Umfeld zu schaffen. Inwieweit eine Kombination aus französischem Wohnsitz und deutschem oder österreichischem Arbeitsplatz glaubhaft ist, hängt stark vom ausgeübten Beruf ab – hier muss eine detaillierte Einschätzung durch einen Fachmann erfolgen.
Grundsätzliche Aussagen zu Sinn und Unsinn der Frankreich-Insolvenz sind schwer zu treffen, im Allgemeinen dürfte diese Konkursvariante allerdings nur dann ein ernsthaftes Thema sein, wenn der Schuldenberg besonders hoch ist. Eine garantierte Restschuldbefreiung gibt es natürlich auch im EU-Ausland nicht, in den meisten Fällen dürfte das zuständige Gericht dem Antrag dann zustimmen, wenn eine Schuldentilgung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes nicht realistisch ist.
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