30. November ist Stichtag für Kfz-Versicherungswechsel: Ab sofort Tarifrechner für Kfz-Versicherungen auf banktip.de verfügbar

Autofahrer haben noch bis zum 30. November dieses Jahres Zeit um Ihre Autoversicherung zu kündigen und zu einer neuen Gesellschaft zu wechseln. „Bei einem Wechsel ist aber nicht nur die Höhe der Prämien und Beiträge entscheidend“, so Eike Böttcher vom Online-Verbrauchermagazin www.banktip.de. „Auch die Vertragskonditionen und der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung müssen genau geprüft werden. Zudem sollte man das persönliche Sicherheitsbedürfnis im Auge behalten. Wer etwa auf bestimmte Zusatzleistungen verzichten kann, spart unter Umständen viel Geld“, ergänzt Böttcher.

Vor dem Wechsel sollte der Versicherungsvergleich stehen. Dabei können mögliche Sonderrabatte beachtet werden, die nicht von allen Gesellschaften gewährt werden. Steht das Auto etwa in der eigenen Garage oder gehört man einer besonderen Berufsgruppe an, kann sich das positiv auf die Prämie auswirken. „Viele Autofahrer könnten ihre Versicherungsbeiträge deutlich senken, wenn sie ihr Fahrzeug bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichern würden,“ erläutert Böttcher. „Ein Großteil der Autofahrer bleibt aber bei der Versicherung, bei der er von Anfang an Kunde war. Doch der Versicherungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Versicherer, die früher als preisgünstig galten, müssen es nicht mehr unbedingt sein“, meint Böttcher.

Auf dem Finanzportal www.banktip.de finden Nutzer jetzt im Versicherungsvergleich viele günstige Kfz-Versicherungen. Nach Eingabe der Daten erhält man eine Übersicht der Angebote, die zu den Daten des Nutzers passen. Im Anschluss an den Vergleich können Interessierte die gewünschte Autoversicherung direkt online beantragen.

Wechselwillige sollten folgende Daten für den Kfz-Versicherungsvergleich bereithalten:

- Kfz-Schein
- Letzte Beitragsrechnung
- Kilometerstand des zu versichernden Fahrzeugs
- Führerschein

Wer eine bessere Kfz-Versicherung gefunden hat, sollte darauf achten, dass die Kündigung bei der Versicherung bis zum 30. November eingegangen sein muss. Der Poststempel genügt nicht! Weiterführende Informationen zu Rabattmodellen, Sonderkündigungsrechten und Serviceleistungen der Kfz-Versicherer finden Verbraucher auf der Seite www.banktip.de.

Den Kfz-Tarifrechner finden Interessierte unter: http://www.banktip.de/Versicherungen.html

Über banktip.de:
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