Ausbildungsbonus: Neuer Anreiz für Unternehmen?

Kontrovers: Zuschuss soll Altbewerbern mehr Chancen bieten

Der 1. August – ein wichtiges Datum für Ausbildungsbetriebe: Auf Beschluss der Bundesregierung soll ein finanzieller Bonus Unternehmen zukünftig die Entscheidung erleichtern, Altbewerber einzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber mit einer Unterstützung von 4.000 bis 6.000 Euro rechnen: Die potenziellen Lehrlinge haben die allgemeinbildende Schule im Vorjahr oder früher verlassen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sich diese bereits erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben.

Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), hat die Befürchtungen bereits bekräftigt: „Ein Ausbildungsbonus ist das falsche Instrument: Nicht die Ursachen der Ausbildungsmisere, sondern lediglich die Symptome werden bekämpft. Verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen steigern sofort die Zahl der Ausbildungsangebote im Handwerk. Und eine effizientere Qualifizierung der Jugendlichen durch allgemeinbildende Schulen führt zu mehr ausbildungsfähigen Schulabgängern.“

Peter Dreißig, Präsident der Handwerkskammer Cottbus (HWK), zeigt jedoch erste Zweifel an der angeblichen „Allround-Lösung“ der Bundesregierung: „Betriebe, die zusätzliche Plätze für Altbewerber schaffen, übernehmen eine schwierige Aufgabe. So wird der finanzielle Bonus keinesfalls auffangen, was in den Unternehmen an Mehrarbeit investiert werden muss. Denn den Vorjahresbewerbern fehlt es häufig an Schlüsselqualifikationen. Die ausbildenden Betriebe müssen dann kompensieren, was Schule und Elternhaus nicht vermittelt haben.“

Hintergrund

Ab dem 1. August erhalten ausbildende Betriebe eine finanzielle Prämie - Ausbildungsbonus genannt - wenn sie zusätzliche Plätze für Vorjahresbewerber schaffen. Im Rahmen des Konzepts „Jugend - Ausbildung und Arbeit“ hat die Bundesregierung das Gesetz zum 4. Juli 2008 beschlossen. Ziel soll es sein, bis 2010 rund 100.000 zusätzliche Lehrstellen zu schaffen. Die Höhe der Prämie richtet sich dabei nach dem Gehalt des Auszubildenden.

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