Apotheken: Tarifverhandlungen gescheitert – Tarifstreit vor dem Arbeitsgericht
Pressetext verfasst von heuvel am Mo, 2008-08-18 19:25.Hamburg, 18. August 2008. Nachdem die Tarifverhandlungen zwischen ADEXA, der Apothekengewerkschaft, und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) gescheitert sind, wird noch im August ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Münster stattfinden. Dabei soll erreicht werden, dass der ADA eine/n Beisitzer/in für ein Schiedsverfahren benennt.
Bereits im April wurde deutlich, dass der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) keine ernsthaften Tarifverhandlungen führen will. Er ließ die Frist bis zum 30. Juni ohne Angebot verstreichen – seitdem befindet sich der gekündigte Gehaltstarifvertrag in Nachwirkung. Damit waren die Tarifverhandlungen aus Gewerkschaftssicht endgültig gescheitert. „Nachdem der ADA mit fadenscheinigen juristischen Begründungen auch das von ADEXA initiierte Schiedsverfahren boykottiert, ist jetzt ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Münster angesetzt worden“, sagt Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA.
Im Vorwege hatte ADEXA entsprechend § 21 BRTV die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, angerufen, damit diese eine/n Vorsitzende/n für das Schiedsverfahren bestimmt. Da es sich bei der Benennung allerdings nicht um eine mit dem Amt der Präsidentin verbundene gesetzliche Pflicht handelt, wurde der Antrag abgelehnt. In dem Schreiben stellte die Präsidentin jedoch ausdrücklich klar, dass damit nicht entschieden sei, ob das Schiedsverfahren der richtige Weg für die Klärung des Tarifkonflikts sei. Dies war vom ADA in einer Pressemeldung verlautbart worden.
Um eine Fortführung der Verhandlungen zu beschleunigen, hatte ADEXA deshalb das örtlich zuständige Arbeitsgericht Münster angerufen. Formales Ziel der Klage ist, zu erreichen, dass der ADA einen Beisitzer für das Schiedsverfahren benennt, damit dieses Verfahren vorangetrieben werden kann.
Das Arbeitsgericht Münster muss nun klären, ob das im Bundesrahmentarifvertrag vorgesehene Schiedsverfahren auch für Tarifstreitigkeiten anwendbar ist. Die Güteverhandlung soll dabei noch im August stattfinden. Die Vorsitzenden der Parteien sind persönlich geladen. Neusetzer weiter: „Ich hoffe, dass spätestens an diesem Termin die Gespräche wieder ins Laufen kommen“.
Als Interviewpartnerin steht Ihnen zur Verfügung:
Barbara Neusetzer
ADEXA, Erste Vorsitzende
Tel. 0 30/3 61 00 66, Fax 0 30/36 28 49 04
E-Mail: vorsitz@adexa-online.de
www.adexa-online.de
Hintergrundinformation: Ablauf des Tarifstreits
• Mitte April teilt der ADA im Vorfeld einer geplanten Gehaltsverhandlung mit, dass er kein finanzielles Angebot machen werde. Gleichzeitig werden ADEXA diverse Verschlechterungen des Rahmentarifvertrages „angeboten“.
• ADEXA sagt daraufhin den Verhandlungstermin ab, da über ein „Null-Angebot“ nicht verhandelt werden kann.
• ADEXA fordert den ADA wiederholt auf, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.
• Bis zum 1. Juli, dem Zeitpunkt für einen Neuabschluss eines Gehaltstarifs, gibt es keinerlei Äußerungen der Arbeitgeber.
• 1. Juli: ADEXA erklärt dem ADA gegenüber das Scheitern der Tarifverhandlungen und leitet das Schiedsverfahren ein.
• Ende Juli: Der ADA verweigert das Schiedsverfahren. ADEXA wendet sich an das Bundesarbeitsgericht.
• 7. August: Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts lehnt die Berufung eines/einer Vorsitzenden für das Schiedsverfahren ab.
• 11. August: ADEXA reicht Klage beim Arbeitsgericht Münster ein. Daraufhin wird ein Gütetermin angesetzt.
Über heuvel
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