Abbuchungsvertrag
Pressetext verfasst von Steinmetz am Do, 2008-08-14 18:05.» Anmelden oder registrieren um Kommentare einzutragen - 492 Zeichen in dieser Pressemeldung
Jetzt kommen freche eMails mit dem Betreff ABBUCHUNGSVERTRAG auf uns zu.
Vorsicht ist geboten für alle, welche Banking im Internet betreiben.
Ein falscher Klick - schon ist es passiert.
Da nutzt auch kein Hinweis von Datenschützern, notfalls das Konto zu wechseln.
Aber immer die Kontoauszüge in regelmässigen Abständen überprüfen, um abgebuchte Beträge zurück zu rufen - der Hinweis sollte befolgt werden.
Nichtsdestoweniger müssen die Banken mehr in die Pflicht genommen werden.
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