Abbuchungsvertrag

Jetzt kommen freche eMails mit dem Betreff ABBUCHUNGSVERTRAG auf uns zu.
Vorsicht ist geboten für alle, welche Banking im Internet betreiben.
Ein falscher Klick - schon ist es passiert.

Da nutzt auch kein Hinweis von Datenschützern, notfalls das Konto zu wechseln.

Aber immer die Kontoauszüge in regelmässigen Abständen überprüfen, um abgebuchte Beträge zurück zu rufen - der Hinweis sollte befolgt werden.

Nichtsdestoweniger müssen die Banken mehr in die Pflicht genommen werden.