Keine Kirchenaustrittsgebühr für Jugendliche und sozial Schwache

Konfessionslosenverband fordert Aufklärung über Befreiungsmöglichkeiten

Als Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kirchenaustrittsgebühr fordert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA) eine verbesserte Aufklärung über die Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung. "Sozial Schwache und Jugendliche können bisher oft praktisch nicht aus der Kirche austreten, da sie selbst geringe Gebühren nicht aufbringen können und über Befreiungsmöglichkeiten nicht hinreichend aufgeklärt werden. Hier sehen wir dringenden Verbesserungsbedarf", sagte Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des IBKA.

Positiv wird im IBKA die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts bewertet, dass auch sozial Schwachen, insbesondere religionsmündigen Jugendlichen ohne eigene Mittel, der Kirchenaustritt offen stehen muss. "Gleichwohl hatten wir natürlich gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht der Religionsfreiheit größeres Gewicht beimessen würde, als es das in der Entscheidung getan hat", so der IBKA-Vorsitzende. "Für uns kommt es darauf an, dass jeder, der aus der Kirche austreten möchte, dies auch tun kann. Theoretisch mag dies gewährleistet sein. Wie wir aber von Betroffenen aus der Alltagspraxis wissen, existiert zusätzlich zur unzureichenden Aufklärung oft auch noch eine behördliche Behauptung, es gäbe gar keine Gebührenbefreiung. Außerdem sind die Kriterien für eine ins Ermessen der Amtsgerichte und Standesämter gestellte Entscheidung hinsichtlich der Gewährung einer Gebührenbefreiung völlig intransparent."

Hintergrund

Am vergangenen Freitag hat das Bundesverfassungsgericht eine vom IBKA unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen die Kirchenaustrittsgebühr in Nordrhein-Westfalen abgewiesen.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts: Gebührenpflichtiges
Verfahren zum Kirchenaustritt verfassungsgemäß

IBKA-Pressemitteilung vom 06.11.2007: Verfassungsbeschwerde gegen
Kirchenaustrittsgebühr

Kirchenaustrittsgebühren: Wie einige Bundesländer den Austritt erschweren

Über den IBKA

Im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA)
haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um sich für
Trennung von Staat und Religion, Weltanschauungsfreiheit und die Förderung
des vernunftgeleiteten Denkens einzusetzen.

Kontakt:

Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender
Postfach 1745, 58017 Hagen
Tel.: 02331-3480410
Fax: 02331-3480411
Mobil: 0170-3212545
E-Mail: Rudolf.Ladwig@ibka.org

11.08.2008: | |