Schreckgespenst Abgeltungssteuer

Don't panic – Abgeltungssteuer leicht gemacht

01.01.2009. Zeitenwende. Sie kommt. Unerbittlich. Unaufhaltsam. Und keiner bleibt verschont. Ähnlich dramatisch, wenn auch vielleicht etwas weniger lyrisch, wird die mit dem neuen Jahr in Kraft tretende Abgeltungssteuer von vielen Finanzinstituten dargestellt. Wenig überraschend, bietet die steuerliche Neuorientierung doch eine gute Gelegenheit, Finanzprodukte unter das Volk zu bringen. Nicht immer jedoch ist das zum Vorteil des Kunden, der oft schlecht informiert ist.

Um die Auswirkungen auf das eigene Portemonnaie richtig einschätzen und entsprechende Konsequenzen ziehen zu können, sollte man jedoch über die Grundzüge der Abgeltungssteuer informiert sowie der sich ergebenden Änderungen bewusst sein. Andernfalls verschenkt man Geld, sei es nun an den Staat oder eine Bank.

1. Die Abgeltungssteuer

Eigentlich soll mit der neuen Abgeltungssteuer alles einfacher werden: keine Steuerprogression und ein einheitlicher Zinssatz für jedermann. Dass dabei deutliche Mehreinnahmen für Vater Staat herausspringen werden, ist wohl eine weitere, wenn auch weniger offensiv kommunizierte Eigenschaft der neuen Abgeltungssteuer. Obwohl immer mit 25% angegeben, liegt die Steuerlast etwas über diesem Wert. Zusammen mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (diese natürlich nicht zwangsläufig) ergibt sich ein effektiver Steuersatz von maximal 28%.

Bis Ende des Jahres jedoch gilt noch Folgendes: Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne werden nach dem persönlichen Steuersatz abgerechnet, der Höchststeuersatz liegt bei 42%. Unangetastet bleibt lediglich der Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr (Alleinstehende, 1602 Euro bei Ehepaaren) – erst ab Kapitalerträgen über dem Freibetrag wird der Ertrag besteuert.

Daran ändert sich auch mit der neuen Pauschalbesteuerung nichts. Wessen Erträge 801 Euro nicht überschreiten, braucht sich über die neue Steuer keine Gedanken zu machen. Wer jedoch das Glück hat, mehr Geld durch Zinsen und Dividenden einzustreichen, der sollte seine Geldanlagen nach Problemstellen durchleuchten.

2. Sparen mit Festgeld

Festgeld, vor allem als Alternative zum Tagesgeld, bietet ein schönes Beispiel, wie die neue Steuer zum eigenen Vorteil genutzt werden kann. Im Gegensatz zu Dividenden werden Zinserträge mit dem vollen persönlichen Steuersatz (bis zu 42%) besteuert, unter Umständen deutlich mehr als im kommenden Jahr fällig sein wird. An dieser Stelle setzt auch das Marketing vieler Banken an.

Wohlhabende Bankkunden, für deren Kapitalerträge in diesem Jahr ein über 25% liegender Steuersatz gilt, sollten folglich die Zinsausschüttung ins kommende Jahr verschieben. Anstatt also sein Geld auf einem Tagesgeldkonto zu parken und auf die meist vierteljährlich ausgeschütteten Zinserträge hohe Steuern zu zahlen, empfiehlt es sich, das Geld für mindestens 9 Monate auf einem Festgeldkonto zu deponieren. Dadurch findet die Auszahlung erst im neuen Jahr statt und es gilt der niedrigere Steuersatz der Abgeltungssteuer.

3. Umschichtungen im Wertpapierdepot

Holen Sie Sich ein zweites Depotkonto! So lautet – aufs Wesentliche reduziert - die erste Empfehlung für Broker. Der Grund ist so einfach wie ärgerlich. Wer heute Aktien von Mercedes Benz in seinem Portfolio hat, sich aber nächstes Jahr dafür entscheidet, weitere Aktien des schwäbischen Autobauers zu ordern, macht bei einem späteren Verkauf eines Teils der Aktien mit dem FIFO-Prinzip Bekanntschaft. Das FIFO-Prinzip steht für First In, First Out, d.h. bei Veränderungen im Depot wird immer angenommen, dass die Wertpapiere, die zuerst geordert wurden, auch wieder als erstes veräußert werden.

Und genau hier liegt das Problem. Wertpapiere, die noch in diesem Jahr gekauft werden, können nach einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres ist die Haltedauer von Aktien und Co. vollkommen egal, ein eventueller Spekulationsgewinn wird immer mit dem pauschalen Steuersatz von 25% abgerechnet. Wenn nun, wie oben beschrieben, alte und neue Aktien eines Unternehmens im Depot liegen, werden immer die alten zuerst veräußert. Aufgrund der Steuerbefreiung will man jedoch gerade die alten Papiere möglichst lange halten.

Einen Ausweg bietet ein zweites Depotkonto. Fast alle Finanzinstitute kommen diesem Kundenwunsch auch gerne entgegen. Welche Aktien wann verkauft werden, kann man leicht selbst entscheiden, wenn alte und neue Aktien in unterschiedlichen Depots verwaltet werden.

Die zweite Empfehlung für Broker orientiert sich auch an dem magischen Datum 01.01.2009. Da, wie bereits erwähnt, nur noch für das Jahr 2008 gilt, dass Spekulationsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind, sollten eventuelle Depotbereinigungen und Umschichtungen möglichst noch im laufenden Jahr erledigt werden. Wer noch vor der Jahreswende schlecht performende Aktien und Fonds aus seinem Portfolio entfernt, kann mit den Einnahmen langfristig orientierte Papiere ordern und diese in einem, fünf oder auch 20 Jahren steuerfrei veräußern.

4. Allgemeine Tipps zur Abgeltungssteuer

Natürlich gibt es auch einiges zu beachten, wenn man keine Wertpapiere besitzt. Für wen ein persönlicher Steuersatz von weniger als 25% gilt, der muss auch in Zukunft keine höheren Steuern zahlen. Allerdings muss man sich die Differenz zwischen dem eigenen Satz und den 25% per Steuererklärung wieder vom Finanzamt zurückholen. Rentner, Kinder und Studenten, die nur ein geringes Einkommen vorzuweisen haben, können beim Finanzamt zudem eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen.

5. Fazit

Wer seine Geldanlagen optimieren will, sollte die neue Abgeltungssteuer ganz sicher nicht links liegen lassen. Sich jedoch aus Angst vor den Veränderungen unprofitable Fonds aufschwatzen zu lassen, ist jedoch auch keine Alternative. Mit ein wenig Zeit kann jeder seine Finanzen so ordnen, dass die Abgeltungssteuer keine unnötigen Belastungen verursacht.

Grundsätzlich gilt: Die Wahl der Geldanlage sollte sich nicht primär von steuerlichen Überlegungen leiten lassen, sondern von der Rendite. Eine steuerlich besser gestellte Anlage nutzt wenig, wenn die Verzinsung der Anlagesumme niedrig ist. Wer das im Kopf behält, kann ohne Panik den Jahreswechsel willkommen heißen.

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