Dessau-Rosslaus Oberbürgermeister Koschig verweigert Antwort.

Nach rechtswidrigem Demonstrationsverbot auch noch Auskunftsboykott.

Verbote statt Argumente, Willkür statt Toleranz - Das sind die Mittel, mit denen derzeit in Dessau-Rosslau Politik gemacht wird. Und so verwundert es nicht, daß die Verantwortlichen der Muldestadt eine NPD-Veranstaltung zum Gedenken an den alliierten Bombenterror, der am 7. März 1945 die alte Residenzstadt Dessau weitgehend von ihrer historischen Bausubstanz „befreite“, kurzerhand untersagt haben. Waren doch die Anmelder der Demonstration Menschen, die gegen das Vergessen ankämpfen und sich erlauben, eine andere Meinung zu vertreten als die von Gleichschaltungsstrategen erwünschte und von Politik und Medien mit Millionenaufwand propagierte. Wen kümmert es da im Rathaus, ob ein solches Demonstrationsverbot gegen das Grundgesetz verstößt? Zum Glück, muß man sagen, gibt es da noch die Gerichte. Und so bekamen die Veranstalter der Dessauer Gedenkkundgebung doch noch ihr Recht und die Möglichkeit, an die Verbrechen der Alliierten im Zweiten Weltkrieg zu erinnern. Gegen den Willen der Stadtväter zwar aber mit dem - sehr viel wichtigeren - Willen des Grundgesetzes. Und so wollte DVU-Bundesvorstandsmitglied Ingmar Knop am 12. März 2008 bei der Sitzung des Dessau-Rosslauer Stadtrates wissen, was denn die Stadtverantwortlichen dabei geritten habe, mit dem Demonstrationsverbot einen eklatanten Rechts- und Verfassungsbruch zu begehen, der anders denkende Menschen geradezu totalitär diskriminiere und dessen Kosten letztlich von den Einwohnern der hoch verschuldeten Stadt getragen werden müssten. Doch Klemens Koschig, Dessau-Rosslaus Stadtoberhaupt mit dem Knopf im Ohr, blieb jede Antwort schuldig. Hat hier bereits der Linksstaat den Rechtsstaat abgelöst?

DVU-Kreisverband Dessau-Rosslau, 13. März 2008

14.03.2008: | | |