Schwedische Staatsanwaltschaft verliert Prozeß gegen K-E-S Gründer Patrik Brinkmann

Nach acht Jahren Streit mit den schwedischen Steuerbehörden und fast zwei Jahren strengster rechtlicher und fiskalischer Prüfungen hat der Gründer der Kontinent-Europa-Stiftung (K-E-S), Patrik Brinkmann, nach einer Berufungsverhandlung im November 2007 und dem darauf nachfolgenden Urteil vom 13. Dezember einen Freispruch erwirkt.

Nach der Verhandlung in der Berufungsinstanz aber vor dem Urteil hatte die Staatsanwaltschaft selbst bereits eingeräumt, daß der größte Teil der Anschuldigungen gegen Patrik Brinkmann unbegründet sei.

Zu dem Freispruch sagte Patrik Brinkmann:

»Obwohl es mich mit großer Freude erfüllt, daß wir jetzt diesen Freispruch erkämpfen konnten, bin ich dennoch betrübt. Es will mir nicht in den Kopf, warum die Steuerbehörden so viel Energie und Kraft darauf verwenden, unschuldige Steuerzahler in die Mangel zu nehmen.

Es ist wichtig, daß der Rechtsstaat solche Dinge, in denen es um den Leumund eines Geschäftsmanns geht, schneller prüfen. Auch würde man sich wünschen, daß die Medien sich mit Vorverurteilungen zurückhielten.«

Für manche Verantwortliche dieses Prozesses, so Brinkmanns Überzeugung, hatte dieser wohl mehr politische Dimensionen als juristische: »Ich bin zwar parteipolitisch unabhängig, werde aber als kritischer Geist von manchen nicht geschätzt. An den Hebeln der Macht sitzen heute auch in Schweden jene 68er, denen die Wahrnehmung nationaler Interessen offenbar fremd sind. Als Systemkritiker werde ich mich jedoch auch zukünftig für die Bewahrung der europäischen Identität, unserer Tradition und der Souveränität einsetzen. Diese Werte gelten für alle Staaten und Völker Europas.«

Brinkmann wies auf das jüngst veröffentlichte Manifest der K-E-S in der gefordert worden war, daß neben dem Europäischen Parlament eine weitere Kammer entwickelt werde, vergleichbar mit dem britischen Oberhaus,dem italienischen Senat oder dem deutschen Bundesrat , in der die Völker und Volksgruppen die vom Europarat verabschiedeten Gesetze und Verordnungen ebenfalls beraten, zustimmen oder ablehnen.

Das immer wieder propagierte Subsidiaritätsprinzip dürfe sich nicht nur an den Staaten und Regionen, sondern müsse sich an den Völkern und Volksgruppen orientieren, so Brinkmann.

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16.12.2007: | |

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