Wirtschaftsinstitute bestätigen AMP-Position zu Branchenmindestlöhnen

(Berlin, 23.10.2007) Sechs führende Wirtschaftsinstitute haben der Bundesregierung deutlich davon abgeraten, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für immer mehr Branchen zu öffnen. Ein solches Vorgehen, so die Wirtschaftsinstitute, wäre "bedenklich".

"Wenn so viel geballte wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz zum selben Ergebnis wie der AMP kommt, können wir uns nur bestätigt sehen", sagte Peter Mumme, Präsident des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), heute in Berlin. "Der AMP warnt nun schon seit längerem davor, für die Zeitarbeit einen Mindestlohntarifvertrag über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. Dass diese Position jetzt von den Wirtschaftsinstituten in ihrem Herbstgutachten der Bundesregierung fast eins zu eins ins Stammbuch geschrieben wurde, bestärkt uns in unserem Widerstand."

Das Institut für Weltwirtschaft (IfW), das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung, das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), das gewerkschaftsnahe Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und das österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo haben die Politik in ihrem gemeinsamen Herbstgutachten eindringlich davor gewarnt, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf weitere Branchen auszudehnen. Wörtlich heißt es in dem Gutachten:

"Durch Einbeziehung zusätzlicher Branchen in das Entsendegesetz werden Tarifverträge, die teilweise nur von Minderheiten beschlossen werden, als allgemeinverbindlich erklärt. Dieses Vorgehen kann unter beschäftigungs- und wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten noch schädlicher sein als eine allgemeine Mindestlohnregelung."

Er hoffe sehr, so Mumme, dass die Politik diese Warnung der führenden Wirtschaftsinstitute ernst nähme. "Ich appelliere an die Bundesregierung, sich gut zu überlegen, die Zeitarbeit in das Entsendegesetz aufzunehmen. Es kann doch nicht sein, dass unter Nichtbeachtung der Tarifautonomie ein Mindestlohntarifvertrag entsteht, der dann auch noch für alle Branchenteilnehmer allgemeinverbindlich werden soll. Das wäre verfassungsrechtlich äußerst bedenklich und wirtschaftlich eine Bedrohung für viele kleinere und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen."

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