Prospekte am Kapitalmarkt sind durch gesetzliche Regulierungen überteuert und zu büroratisch - von Dr. jur. Horst Werner

Der Abbau bürokratischer Vorschriften sollte auch am Kapitalmarkt und nicht nur an den anderen Märkten stattfinden. Es nützt der Abbau von Bürokratien am Wohnungsmarkt nicht wirklich, wenn die Kapitalbeschaffung an den Märkten übermäßig durch kleinkarierte Vorschriften behindert wird. Die Prospektprüfungen der BaFin und die Genehmigungsverfahren für Vermögensanlagenprospekte oder Wertpapierprospekte bei der BaFin dauern zwischenzeitlich bis zu 10 Monate und länger. Es gibt in Einzelfällen Berichte von Billigungsverfahren, die weit über ein Jahr andauern ! Ferner erfordern Prospektprüfungen – je nach Prüfungsaufwand – allein eine BaFin-Billigungsgebühr von bis zu Euro 20.000,- und mehr. Noch vor zwei Jahren war die Prüfungszeit gesetzlich auf 20 Tage beschränkt ! Und die Prüfungskosten betrugen gesetzlich festgelegt für ein Finanzinstrument Euro 1.000,- . Das war für ein kleines oder mittleres Unternehmen bezahlbar und lag in einem angemessenen Zeitrahmen bis zur Kapitalaufnahme am Beteiligungsmarkt ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das hat der Gesetzgeber dann vollkommen ausufernd und praxisfern geändert. Ähnlich wie bei der realitätsfremden „Immobilienkreditrichtlinie“ sind das Justizministerium und das Finanzministerium völlig über das Ziel hinausgeschossen.

Eine weitere Hürde besteht für kleine und mittlere Unternehmen auch dadurch, dass gemäß den §§ 23 ff Vermögensanlagengesetz Pflichtprüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer vorgesehen sind und das die Testate mit der Adresse des Wirtschaftsprüfers im BaFin-Prospekt veröffentlicht werden müssen. Diese Pflicht bedeutet zusätzliche Kosten und zusätzlichen Zeitaufwand, der die Geschwindigkeit des Gangs an den Kapitalmarkt negativ beeinflusst. Die Pflichtprüfung stößt zudem bei vielen Wirtschaftsprüfern, die oft von Haftungsängstlichkeiten im Rahmen von Prospekthaftungs-Verantwortlichkeiten geplagt sind, auf ablehnende Haltung was die Übernahme eines solchen öffentlichen Prüfungsauftrages anbelangt.

Ab dem August 2017 müssen auch die Vermögensanlagen-Informations-Blätter ( VIB ) nicht nur bei der BaFin eingereicht, sondern durch Prüfung der BaFin ausdrücklich gebilligt werden. So zerstört man den Risikokapitalmarkt durch hindernde Überregulierung.

Die Gesetzesänderungen in den vergangenen 5 Jahren haben alles für den Mittelstand zu teuer, zu kompliziert und zu langwierig gemacht. Die meisten Prospekte von oft zwingend erforderlichen mehr als hundert Seiten sind regelmäßig unübersichtlich und nicht lesbar. Dadurch haben die gesetzlichen Weiterungen mit einer Verdoppelung der Regulierungen nichts genutzt. Die gesetzlich bestimmten überbordenden Angaben schütten jegliche Verständlichkeit für den durchschnittlichen Leser und Anleger zu. Alles wird unverständlich und unübersichtlich. Schon ein durchschnittlicher Anwalt ist total überfordert.

Deshalb sollten und müssen Unternehmen verstärkt die Bereichsausnahmen und Bagatellgrenzen der Prospektgesetze nutzen, um schnell und kostengünstig an den Kapitalmarkt zu kommen. Auch ohne BaFin-Prospekt können Platzierungen bis zu ca. Euro 10 Mio. und mehr gesetzeskonform stattfinden, wenn man die Bereichsausnahmen geschickt kombiniert und einsetzt. Die grundschuldbesicherten Darlehen gem. § 1 KWG sind bei Beachtung der BaFin-Regeln sogar vollkommen prospektfrei.

Weiterre kostenfreie Informationen erteilt Dr.jur. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .