Keine Prospektpflicht und keine Pflichtblätter ( WIB und VIB ) wenn kein öffentliches Angebot besteht
Pressetext verfasst von HorstWerner am So, 2024-10-20 10:16."In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen nur bei wenigen Bereichsausnahmen nicht ohne einen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt bzw. Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden. Allerdings werden öffentliche Angebote von Wertpapieren mit einem Emissionsvolumen zwischen 100.000 Euro und 8 Mio. Euro von der Prospektpflicht ausgenommen. Für diese Angebote müssen Anbieter ein kürzeres Dokument, das Wertpapier-Informationsblatt (WIB) erstellen. Für Vermögensanlagen gilt eine Emissionsobergrenze in Höhe von jährlich 6 Mio. Euro. Für diese Angebote müssen Anbieter ebenso ein kürzeres Dokument, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) erstellen.
Diese Dokumente können erst veröffentlicht werden, wenn dies zuvor durch die BaFin gestattet wurde. Sobald die BaFin das jeweilige Dokument gebilligt bzw. dessen Veröffentlichung gestattet hat, wird es auch in der Datenbank der bei der BaFin hinterlegten Prospekte, WIB und VIB veröffentlicht und ist somit für jeden Verbraucher frei zugänglich und digital abrufbar.
Mehr zu den gesetzlichen Mindestangaben sowie zum Prüfungsumfang durch die BaFin für die genannten Dokumente finden Sie auf der jeweiligen Fachseite.
Grundsätzlich haften Anbieter und Prospektverantwortliche für die im Prospekt enthaltenen Angaben. Ob in einem gegebenen Fall Ansprüche bestehen, hängt allerdings von einer Reihe von Faktoren ab und muss in dem jeweiligen Einzelfall gesondert geprüft werden. Diese Einzelfallprüfung kann die BaFin allerdings nicht übernehmen. Hierzu stehen Ihnen die unten genannten Kontaktstellen zur Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Verfügung.
Die BaFin wird allein im öffentlichen Interesse tätig, daher leistet sie keine Rechtsberatung und kann Sie auch nicht zu Ihrer individuellen finanziellen Situation beraten. Dafür können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Auch bei den Verbraucherzentralen können Sie sich beraten lassen.
Wenn Sie sich über ein beaufsichtigtes Institut oder einen Emittenten in diesem Bereich beschweren wollen, können Sie sich auch an die BaFin wenden. Mehr Informationen zu Beschwerden bei der BaFin finden Sie hier. Das Verbrauchertelefon der BaFin hilft Ihnen bei Fragen zu beaufsichtigten Unternehmen und zum Verbraucherschutz im Finanzbereich", so wörtlich die BaFin in einer Veröffentlichung vom 22. Juni 2023 .