Bayridge Resources beauftragt Geotech mit einer VTEM-Untersuchung auf dem Projekt Waterbury East

Vancouver, British Columbia, 9. Mai 2024 / IRW-Press / Bayridge Resources Corp. (CSE: BYRG) (Bayridge oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen die Firma Geotech Ltd. damit beauftragt hat, eine hubschraubergestützte VTEM-Untersuchung auf seinem 1.337 Hektar großen Uranprojekt Waterbury East im kanadischen Athabasca-Becken durchzuführen.

Mit der bevorstehenden VTEM-Untersuchung bei Waterbury East legt Bayridge einen schnellen Start bei der Exploration seiner wichtigen Projekte im Athabasca-Becken hin, kommentierte Saf Dhillon, President und CEO. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Ergebnisse der Geotech-Untersuchung den aussichtsreichen, nach Ostnordost streichenden Korridor in Vorbereitung auf ein voll finanziertes Bohrprogramm im zweiten Quartal 2024 weiter abgrenzen werden, fuhr er fort.

Das Projekt Waterbury East wird von einer Geologie unterlagert, die dafür günstig ist, sowohl diskordanzgebundene als auch im Grundgebirge vorkommende Uranlagerstätten zu beherbergen. Diese Lagerstätten sind in der Regel mit graphitischen Metasedimenten und strukturellen Zonen vergesellschaftet, die starke elektromagnetische (EM) Leitersignale aufweisen. Historische luftgestützte EM-Untersuchungen haben einen nach Ostnordost streichenden Leiter quer durch das Konzessionsgebiet definiert, wobei die Tiefenerstreckung bis zur Diskordanz bei ca. 200 m liegt. Die meisten Uranentdeckungen im Athabasca-Becken konzentrieren sich entlang der Diskordanzgrenze, wo die Sedimentbedeckung am dünnsten ist ( saf@bayridgeresources.com
Tel: 604-484-3031

Zukunftsgerichtete Informationen

Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen, die die Erwartungen des Managements in Bezug auf die Beauftragung von Geotech, den Umfang und den Zeitplan der Dienstleistungen von Geotech sowie die Explorationspläne des Unternehmens widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen bestehen aus Aussagen, die nicht rein historisch sind, einschließlich Aussagen über Überzeugungen, Pläne, Erwartungen oder Absichten in Bezug auf die Zukunft. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Entwicklungen erheblich von den in den Aussagen enthaltenen abweichen. Es kann nicht zugesichert werden, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten Ereignisse eintreten werden oder, falls sie eintreten, dass das Unternehmen daraus einen Nutzen ziehen wird. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Überzeugungen, Schätzungen oder Meinungen des Managements oder andere Faktoren ändern sollten, es sei denn, dies ist durch die für das Unternehmen geltenden Gesetze und Vorschriften zur Offenlegung von Wertpapieren vorgeschrieben.

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