Strafanzeige gegen NDS-Staats & Justizbeamte in Vorbereitung

Menschen können viel staattliche Ungerechtigkeiten mit geringen Ausmaß durchaus ertragen, aber was seit 1995 in nur einem Fall passiert, welcher sich inzwischen durch mehrere
Bundesländer zieht, schlägt dem Faß den Boden aus. Das Ganze hat inzwischen nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Niedersachsen hat 1997 begonnen ein Klima- und Umweltprojekt im zweistelligen Invest-Millionenwert mit einer fünfjährigen Verfolgung Unschluldiger zu vernichten. Nun will die Politik etwas von CO² Minderung sowie erneuter Erhöhung des CO² Preises erklären. Diese Politiker sind nicht einmal in der Lage einfachste Dinge der Menschen zu regeln und auch zu beschützen.

Nur per Fax. 153126
14. August 2022

Finanzamt Delmenhorst
Amtsleiter persönlich vorzulegen
Friedrich Ebert Straße
27749 Delmenhorst

St.- Nr. 57/201/Wv- R- für die xxxxx GmbH i.G.
und St.-Nr. 57/124/0xxxx xxxxxxxxxx
Ihr Schreiben vom 13. Februar 2017
Erinnerung zum Schreiben vom 03. August 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Schließung der Steuersignale (Vorsteuerabzugsberechtigung) aus dem Jahre 2002 kommt einem Tätigkeitsverbot (BFH VB 28/19) gleich, welches gemäß dem Schreiben des Finanzamtes vom 13. Februar 2017 noch vor Abschluss des Gerichtsverfahrens zum Aktz. 4 Cs 427/01 im Jahre 2003 beim AG-Verden und LG-Verden, des Unterzeichners erfolgte. Dieses Steuerstrafverfahren beruhte auf einer vorsätzlichen und bandenmäßigen Falschen Verdächtigung, inklusive einer vorsätzlichen schweren Uneidlichen Falschaussage des ermittelnden Steuerfahnders aus Hannover.

Dieses vorsätzliche berufliche Tätigkeitsverbot aus 2002 (strafbare Amtshandlung !?) zum Aktz. 16 V 10089/03, hatte das Finanzamt Delmenhorst dem Unterzeichner und Steuerpflichtigen bis zum 13. Februar 2017 und darüber hinaus bis zum 11. Juli 2022, rechtlich vorenthalten. Der heutige OStA bei der GenStA in Celle, Herr Dr. xxxxx und erneut in einem Ermittlungsverfahren des Unterzeichners verwickelt, hatte im Auftrage von höherer Amtsstelle in 2004 unangreifbares Beweismaterial gegen drei beteiligte Finanzrichter und mit inhaltlichem Prozessbetrug unterdrückt.

Das Verfahren zur beruflichen Anerkennung der Vorsteuerabzugsberechtigung zum Aktz. 16 V 10089/03 ist durch einen vorsätzlichen verbrecherischen Prozessbetrug gekennzeichnet, um die fällige Vorsteuererstattung ab 1995 nicht entrichten zu müssen.

Die Gemeinde Weyhe hatte 1995 und ohne den Unterzeichner vorher zu fragen oder auch zu hören, einer Zwangsabmeldung für seinen Wohnsitz in der xxxx Straße xxxx, in 28844 Weyhe vollzogen. Damit war dem Unterzeichner der Zugriff auf seine Betriebs-, Rechnungs-, und Bankunterlagen ab Mitte 1995 amtlich verwehrt.

Das Finanzamt Syke hatte von diesen persönlichen Schwierigkeiten sowie zusätzlich von zwei schweren Betrugshandlungen mit über 120.000,00DM zum Nachteil des Unterzeichners für seine Gbr xxxxxx schriftlich gewusst.

Bis heute hat (UNBEKANNT) 1997 ein Steuerstrafverfahren mit vorsätzlicher Falscher Verdächtigung in Gang gesetzt, was an mafioser Bandenkriminalität von NDS-Staats- und Justizbeamten kaum zu überbieten sein dürfte.

Der Unterzeichner macht das Finanzamt Delmenhorst vorsorglich darauf aufmerksam, sollte sich diese unglaublich kriminelle Handlung gegen die AO und Anderes im Namen und Auftrage des Demokratischen Rechtsstaates gegen den Unterzeichner bewahrheiten, so stehen neben ganzen Landtagen, der Bundestag, das Kanzleramt sowie eine unzählige Reihe von Staatsanwälten und Richtern unter dringendem Straftatverdacht, direkt über mehr als 20 Jahre Beihilfe durch Unterlassen bei der Vernichtung eines patentierten Umwelt- und Klimaprojekts im zweistelligen Millionenwert sowie der völligen wirtschaftlichen Existenz des Unterzeichners, geleistet zu haben.

Damit keine Irritationen irgendwelcher Art in der Sache aufkommen, der durch alle strafbaren Handlungen angerichtete Steuerschaden gegen den Unterzeichner ist in Millionenhöhe dreistellig (siehe internationale Börsenveröffentlichungen des Wallstreet-Online-Journals und des Businesswire aus 2008).

Daher noch einmal die Frage, welche Amtsperson/en haben im Jahre 2002 die Löschung der privaten Steuersignale des Unterzeichners in Auftrag gegeben? Zur schriftlichen Beantwortung ist eine Frist bis zum 17. August 2022 gesetzt.

Hochachtungsvoll

Antwort des Finanzamtes Delmenhorst vom 17. August 2022, Vorgänge aus dem Jahr 2002 liegen hier nicht mehr vor, da die Aufbewahrungsfristen abgelaufen
sind. Die von Ihnen aufgeworfene Frage kann ich daher nicht beantworten.

Anmerkung: Schon im Jahre 2012 hatte die Leitung des FA-Delmenhorst einer ehemaligen Ratsfrau aus Delmenhorst diese Auskunft verweigert.