Wenn Staatsanwälte und Richter unter Straftatsverdacht gelangen - Teil 4

Dass Richter in einem Demokratischen Rechtsstaat von einem Kläger und dem die Rechtsschutzgleichheit zu Vertuschung von Jahrzehnte langem staatskriminellem Handeln verweigert wurde, Fachkenntnisse eines Volljuristen verlangen, ist als eine Erweiterung staatskriminellen Handelns zu werten.

Gegen den Vors. Richter Dr. May am Landessozialgericht Niedersachsen Bremen wurde am 23. März 2023 in der betreffenden Gerichtsverhandlung der Altersrente erneut ein Befangenheitsantrag gemäß dieses rechtlich unfairen Beschwerdeverfahrens gestellt. Dieser Befangenheitsantrag des AE vom 23. März 2023 wurde bis nach der Urteilverkündung nicht entschieden. Auch verweigerte der Vors. Richter Dr. May seinen eindringlich eigenen rechtlichen Hinweis an den AE in sein Verfahrensprotokoll der Verhandlung aufzunehmen, dass der AE für die Ausfälle seiner Zahlungen in die Sozial/Rentensysteme, wie Rentenbeiträge etc. etc. und seit 1995, nur durch eine staats- und Amtshaftungsklage anzustrengen wäre.

Beweis: Beschluss des LSG-NDS/HB vom 27. Juni 2023 – in den Anlagen beigefügt

Wie der Vors. Richter Dr. May in der Verhandlung sowie in seinem Urteil vom 23. März 2023 auf den geistig behinderten Gedanken kam, dass der AE und Geschädigte schon 1976, dazu noch als DDR-Bürger mit seiner Ehefrau sowie auch 1988, einen gegenseitigen Erziehungszeitenvertrag mit den Kindesmüttern hat schließen sollen, kann man nur als fortgesetzten kriminellen Vertuschungs- und Schädigungsversuch zum Nachteil des AEs bezeichnen.

Der weitere rechtliche Beschwerdeweg des AE gegen das Urteil vom 23. März 2023 des LSG NDS/HB, war durch nicht erkennbare Anwaltsweigerungen der einer Mandatsübernahme sowie Gerichtsurteil des LSG-NDS/HB bis zum Bundessozialgericht verwehrt. Den hier Beschuldigten wurden in der Strafanzeige vom 26. Juni 2023 insgesamt 15 Anwälte nachgewiesen, die zu keiner Mandats-übernehme (Nichtzulassungsbeschwerde) für den AE bereit gewesen wären.

Unbestreitbare Tatsache ist, dass der AE zwischen 1965 und 1974 in die Rentensozialsysteme der ehemaligen DDR einbezahlt hat. Daraus ergeben sich Rentenansprüche des AE und in welcher Höhe auch immer. Auch unbestreitbare Tatsache ist, dass mehrere Bundesländer und mit Beginn seit 1995 in Bremen, durch vorsätzliche und bandenmäßige staatskriminelle Handlungen das private und geistige Eigentum sowie Einkommensausfälle aus beruflicher Tätigkeit von zirka €16 Millionen Euro, des AE rechtlich sowie materiell zu verantworten haben. Diese vorgenannte Verlustsumme des AE ergab sich aus nicht angreifbaren beruflichen Verträgen sowie auch internationalen Börsenveröffentlichungen. Obenauf Verluste aus nicht vorgenommenen Vermögenssicherungen bei zum Teil amtlich handelnder Täterschaft.

Zu diesem materiellen und nicht mehr bestreitbaren Schaden des AE, u.a. angerichtet von unter dringenden Verdacht stehenden staatskriminellen Banden, fand der beschuldigte OStA Rüppel in seinem Bescheid vom 13. Juli 2023 lediglich mit einem lapidaren Zweizeiler, „weil keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen, die konkrete Ermittlungen rechtfertigen würden“, seine Antwort.

Diese unwahre und damit vertuschende Äußerung der hier zu beschuldigen Täter und unter strafrechtlicher Eigenbeteiligung der Staats- und Generalstaats-anwaltschaft Oldenburg seit 2004, hier in dem vorliegenden Bescheid vom 13. Juli 2023, rechtfertigen im vollen Umfang diese Strafanzeige.

IV

Der freundliche Hinweis, dass mehrfach patentierte Klima- und Umweltprojekt unter dem Markenamen Relaston des AE, verbunden mit einer Kredit- sowie EU-Subventionsgenehmigung von über 22 Millionen D-Mark, ruht seit dem 08. Dezember 1997. Die Zahl der handelnden Richter und ermittlungsverweigernden Staatsanwälte sowie daran mitwissenden Politiker, hier seit 2006 bis in den Deutschen Bundestag, die in Kenntnis der staatskriminellen Handlungen gegen das Klima- und Umweltprojekt des AE seit 1997 waren und sind, können den damit angerichteten finanziellen sowie Image-Schaden für die Umwelt nicht einmal ansatzweise ermessen.

Ich habe diese Strafanzeige selbst geschrieben und unterzeichnet, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit.

Anlagen: - wie in der Strafanzeige notiert.

CC. Medienveröffentlichung
Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag

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