Anwaltschaft im Gerichtsbezirk Oldenburg erhielt Hinweis auf dringende Straftatsmomente in der Justiz

Diesem unten nun folgenden zweiten Schriftsatz und nach 2006, hier an die Anwaltschaft im Gerichtsbezirk Oldenburg, ist nichts mehr hinzuzufügen. Dieser Schriftsatz wurde am 15.Juli 2023 für die Anwaltschaft gefertigt sowie per Fax übermittelt.

Nur per Fax: (0441) 92 54 32 9
15. Juli 2023

Rechtsanwaltskammer Oldenburg
z.H. des Präsidenten Herrn Graf
Staugraben 5
26122 Oldenburg

Verweigerung rechtlichen Beistandes durch das Sozialgericht Oldenburg und Andere, zur weiteren Strafvereitelungen im Amt

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Herren Anwälte,

der Unterzeichner sendet Ihnen diesen Schriftsatz, da seit 2004 der dringende Verdacht besteht, dass seit dem 07. April 2004 mehrere Staatsanwälte sowie in späteren Jahren und in die heutige Zeit Richter bis zum Oberlandesgericht Oldenburg, an vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelungen im Amt zum Nachteil des Unterzeichners und auch Dritter beteiligt waren und sind.

Dem dazu in den Anlagen beigefügten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Oldenburg sowie an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, ist durch den Unterzeichner nichts mehr hinzuzufügen.

Mehrere Bundesländer sind seit 1988 und begonnen in Niedersachen, durch seine Staats- und Justizbeamten an mehreren schweren aber ungesühnten Vergehen und Verbrechen zum Nachteil des Unterzeichners und Dritter beschuldigt. Der dabei durch die ungesühnten beamteten Täter entstandene finanzielle Schaden liegt jenseits dessen und welches jegliche Vorstellungskraft eines normalen Menschen reell übersteigt.

Der Unterzeichner hatte bereits im Jahre 2012 und unter Vorlage eines Schriftsatzes der ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel vom 05. März des gleichen Jahres, von einer sehr renommierten Anwaltskanzlei in Hessen den mündlichen Hinweis bekommen, dass kein Anwalt mehr ein Mandat übernehmen würde, da die hohe Politik als Mitwisser an Straftaten im Amt rechtlich zu werten wäre.

Die Entstehung des Ganzen kommt von der Staatsanwaltschaft Verden, welche unter dem Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft Celle 1988 (6 Zs 939/03)) einen einschlägig Vorbestraften zu einem weiteren BtM-Verbrechen anstiftete. Um die amtliche Anstifterschaft zu verschleiern, log oder unterschlug der damalige Staatsanwalt und späterer Oberstaatsanwalt Roland Herrmann in Oldenburg das Amtsgericht Verden in verbrecherischer Absicht an. Um den beamteten BtM-Verbrechensauftrag des Bundeslandes Niedersachsen zu verschleiern, behauptete Roland Herrmann 1988 als Staatsanwalt vor Gericht, dass es einen anonymen Hinweisgeber in dieser BtM-Strafsache gegeben hat. Dieser vorsätzlichen Lüge des Roland Herrmann widersprach der spätere LOStA Trendtmann in einer schriftlichen Erklärung vom 11.12.2002, er dürfe den Namen des Hinweisgebers zu diesem BtM-Verbrechen nicht nennen. Ermittlungen hatten dann in 2003 unzweifelhaft ergeben, dass Auftraggeber und angeblicher anonymer Hinweisgeber zu diesem Verbrechen ein und die gleiche Person waren. Um in eine strafrechtliche Verjährung für die beamteten Straftäter aus Verden und Celle zu gelangen, vorverlegte die ermittelnde Staatsanwältin Oelfke der Staatsanwaltschaft Verden, diese BtM-Straftat gleich in das Jahr 1976. Dazu ordnete die LOStAin Frau Nemetschek bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle am 03.06.2003 schriftlich an, Abgabenachricht an den Anzeigenerstatter nicht erteilt (6 Zs 939/03).

Abschließend dazu, um an die Hintermänner einer internationalen Verbrechergesellschaft mit Milliarden Gewinne zu gelangen, war dem Land Niedersachsen jedes kriminelle Mittel Recht, auch völlig Unbeteiligte einer möglichen Tötung sowie Strafverfolgung auszusetzen.

Zur zweiten Entstehung ist zu sagen, dass 1997 und bis heute Unbekannt bei der Steuerfahndung Hannover eine fünfjährige Verfolgung Unschuldiger zu den § 369/370 AO mit § 53 StGB anstiftete. Schon im Jahre 2002 und noch vor Verfahrensende am 31.12. 2003 dieses AO/StGB-Verfahrens, entzog durch einen vorsätzlichen Prozessbetrug (vorsätzlich gefälschtes Finanzgutachten-zirka 627.000 D-Mark Fehlbetrag) das Finanzgericht Hannover dem Unterzeichner die Unternehmereigenschaft auf die am 08. Dezember 1997 genehmigte Finanzierung für sein patentiertes Klima- und Umweltprojekt in Höhe von 22 Millionen D-Mark. Dem noch nicht genug, so löschte im Jahre 2002, also noch vor Ende des staatskriminellen Steuerstrafverfahrens erneut „Unbekannt“ die Steuersignale des Unterzeichners und warum wohl? Diese kriminelle Handlung durch das Finanzministerium Hannover und folgenden Landesregierungen gedeckt, riefen nun wenige Tage später weitere beamtete Kriminelle aus anderen Bundesländern auf den Plan, von denen bis heute sich der dringende Verdacht von Straftaten im Amt ergibt.

Im Jahre 2010 war die Stadt Delmenhorst Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens (§ 116 AO i.V. § 13 und 258a StGB) der Staatsanwaltschaft Oldenburg, Beihilfe durch Unterlassen zu Steuerschädigung und das in Millionenhöhe. Obwohl die Ratsfrau xxxxxx aufgrund der vorgelegten Fakten sich weigerte dafür dem kommenden Haushaltsplan der Stadt Delmenhorst ihre Zustimmung zu erteilten, weigerten sich der LOStA der Staatsanwalt Oldenburg und genannt Roland Herrmann sowie der Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Horst Rudolf Finger gegen die Täter zu ermitteln. Beide strafrechtlich beschuldigten Beamten in Oldenburg konnten und wie viele andere Täter nicht mehr zurück, denn diese hatten ja bereits in 2003, 2004 und späteren Jahren im Zusammenhang stehende Straftaten anderer beamteter Straftäter in Verden, Lüneburg, Hannover, Hildesheim und Celle gedeckt.

Aus der beigefügten Liste der Schuldner und Schadens-Verursacher und mit Stand aus 2022, lässt sich nur konservativ ein vorläufiger Gesamtschaden des Unterzeichners und Dritter berechnen.

Als Mitwisser von unter dringendem Verdacht stehender Strafvereitelungen im Amt sind die Bundesminister Lindner, Buschmann, Maas, Schäuble, Leutheusser-Schnarrenberger und Barley zu benennen. Auch gehören eine ganze Reihe von Ministerpräsidenten und angefangen bei Albrecht, Schröder, Wulf, Weil, Lieberknecht, Althaus, Laschet, Kraft, Rüttgers, Platzeck sowie abschließend Stoiber und Kretschmann in Stuttgart zu dieser politischen Mitwisser Gruppe. Diese hier genannten Politiker und Parlamentarier, haben ihre Justizminister und Generalstaatsanwälte bei ihren vorsätzlichen Strafvereitelungen im Amt und Anderes, straffrei gegen den Unterzeichner sowie zu dessen und Dritter Nachteil gewähren lassen.

Welcher Anwalt aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg würde da seine anwaltliche Zulassung für ein PKH geführtes Mandat des Unterzeichners riskieren, zumal das Amtsgericht Delmenhorst bereits mehrfach eine Rechtsberatungsbeihilfe zur Sachverhaltsklärung verweigerte.

Die Anwaltschaft aus dem Gerichtsbezirk Oldenburg muss nun davon ausgehen, dass bei jedem Mandat und welches diese für einen Bürger übernimmt, dass auf der Gegenseite ein unter dringendem Verdacht stehender Staatsanwalt oder Richter sein Amt gegen ihren Mandanten ausführt.

Mit freundlichen Grüßen

xxxx

Anlagen:
Schriftsatz an das SG-Oldenburg vom 26. Juni 2023
Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 05. Juli 2023
Schriftsätze an den Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag vom
27. April 2023 und 05. Juli 2023 – jeweils Blatt 1 und Übertragungsnachweise per Fax
Auszüge aus der Ermittlungsakte Az. 6 Zs 939/03 GenStA-Celle /4Bl