Justiz in Frankfurt/Main - dumm faul oder sogar kriminell?

Wenn heute die Politik in Berlin von Klima- und Umweltschutz tagtäglich gebetsmühlenartig spricht, da gab es 1994 schon Menschen und die eigenes Geld darin jahrelang bis zu einer Millionensumme investierten. Was niemand erwarten konnte, dass 1995 Staatsanwälte immer einen Weg finden, eben um betrügerische Banden vor Strafverfolgung und somit auch vor finanzieller Widergutmachung zu beschützen. Und genau mit diesem staatsanwaltschaftlichen Schutz dieser kriminellen Banden wurde ein 22 Millionen Klima- und Umweltschutzprojekt mit einer fünfjahrigen Verfolgung Unschuldiger sowie dessen wirtschaftliche Existenz völlig vernichtet. Wieviel CO² in Tausender oder Millionenmenge hätte durch dieses einmalige und patentierte Umweltprojekt seit 1998 weltweit verhindert werden können? Stattdessen finanzielle Schäden in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe und verbunden mit vielen Steuergeldern. Bei diesen geballten strafrechtlichen Vorwürfen hat es den schwerwiegenden Anschein, dass die Anwaltschaft sowie die beteiligten Gerichte sich vor den rechtlichen und materiellen Konsequenzen nicht nur drücken, sondern in massivster Weise vertuschen wollen. Als ein untrügbares Zeichen dessen, werden OLG- Gerichtsbeschlüsse und sogar über die Generalbundesanwaltschaft (2 AR 217/15) bis zum BGH (2 ARs 283/15) rechtlich verfälscht. Wer nun als Bürger glaubt, dass ein kommentierender Richter und wie der ehemalige Richter Herr Fischer am BGH, solch rechtliches Vergehen strafrechtlich gemäß § 189 GVG verfolgen lässt, Irrtum, denn Rechtsanwälte wollten das Mandat nicht gegen eine verweigerte PKH übernehmen. Was sagte das Bundesverfassungsgericht dazu, abgelehnt gemäß § 93b mit § 93a BVerfGG, so einfach wird bis in die höchste rechtliche Instanz die Wahrheit unterdrückt. Dieses staatlich juristische Vertuschen setzt sich nun immer homogen weiter fort und die Liste der daran teilnehmenden Richter und Staatsanwälte aus mehreren Bundesländern wird immer länger. Landesregierungen, Landtage, die Bundesregierung sowie das Bundeskanzleramt, schieben die rechtliche Verantwortung seit 2004 immer auf die beteiligte Justiz, die ja und wie hier geschildert, nicht so unabhängig in der Realität zu sein scheint. Wie Recht hatte doch der ehemalige Richter am LG-Stuttgart Frank Fahsel mit seinem Kommentar in Sachen strafverfolgungswürdige Justiz in der SZ im Jahre 2008.

13. April 2023

Nur per Fax : 0611-3276-18326

Landgericht Frankfurt/Main
Präsident Herrn Dr. Wilhelm Wolf
Gerichtsstraße 2

60313 Frankfurt/Main

Az. 2- 16 T / 15/23 – Richterin Frau Dr. Winter

Sehr geehrter Herr Präsident,

vor vielen vielen Jahren hatte ich einen Fachanwalt für Strafrecht aus Frankfurt für ein Bremer Gerichtsverfahren engagiert. Was dieser Anwalt damals schon so über die Staatsanwalt- sowie Richterschaft in Frankfurt zu berichten wusste, war für mich als einen ehemaligen politischen Häftling 1977/1978 des Zuchthauses Brandenburg mehr als erschreckend. Nun hörte man aus dem Fernsehen, dass ein Korruptionsbekämpfer und als Oberstaatsanwalt in Hessen sogar korrupt war. Obenauf wusste die ehemalige Justizministerin und was in der Hessischen Justiz schon jahrelang so strafrechtlich vorging, einfach von Nichts – oder wollte Frau Ex-Justizministerin wie mancher Bischof in der katholischen Kirche alles Unrechte vertuschen?

In diesem meinen Fall, versuchen etwa Richter am Amts- sowie bis zum Oberlandesgericht Frankfurt einen möglichen schweren Prozessbetrug sowie zwei indirekte Verbindung stehende und ebenso mögliche Fehlurteile zu vertuschen? €75.000 EUR für eine Lufthansa Tochter sind bestimmt keine Portokasse oder? Für seine fachliche Unfähigkeit lässt man gerne 180 Urlauber nicht nur einfach sitzen, man belügt diese Urlauber dabei eiskalt obenauf. Die blanke Angst der Rechtsanwaltschaft vor der Frankfurter Richterschaft muss doch einen ganz bestimmten Grund haben und genau diesen Grund werde ich herausfinden. Ich glaube allerdings nicht, dass die Frankfurter Anwaltschaft geldgierig zu sein scheint, oder möchte diese gegen PKH kein Mandat mehr übernehmen?

Die Vors. Richterin am AG-Frankfurt und die vorsätzlich eine Rechtsurkunde hinsichtlich der Rechtsschutzgleichheit schwerwiegend verfälschte und diese so verfälscht bis zum Oberlandesgericht durchgereicht wurde, verpflichtete einen Rechtanwalt, der mit seinem Mandanten vor Termin keinen Kontakt haben wollte. Eine Vors. und angeblich unabhängige Richterin gemäß Art. 97 GG, die Zeugen (Rechtsanwalt und Richter) nicht zulassen will, die den Zeugen der Beklagten bereits der Uneidlichen Falschaussage im Gericht öffentlich bezichtigte, dass soll der Demokratische Rechtsstaat sein?

Unparteilichkeit eines Richters

Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG garantiert nicht nur den gesetzlichen Richter, sondern auch einen Richter, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - V ZR 8/10, NJW-RR 2012, 61 Rn. 7; BVerfG, NJW-RR 2008, 72, 73 mwN). Dies gesetzlich umzusetzen, dienen im Zivilprozess die Vorschriften der §§ 42 ff. ZPO. Die Regelungen über die Ausschließung und Ablehnung von Richtern sehen dabei - abgesehen von dem in § 43 ZPO angeordneten Verlust des Ablehnungsrechts - eine zeitliche Grenze nicht vor. Solange noch richterliche Streitentscheidungen in materieller oder verfahrens-rechtlicher Hinsicht gefordert sind, besteht deshalb der Anspruch der Parteien auf einen unvoreingenommenen Richter (vgl. BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 9 B 26/18, juris Rn. 4).

Hochachtungsvoll