Nötigung durch ARD-ZDF - Staatsanwaltschaft Köln will nicht gemäß § 240 StGB ermitteln

Wenn Teile der Justiz dumm, faul, überfordert oder sogar vorsätzlich und bandenmäßig kriminell sind, dann kommt es irgendwann zum Crash. Wie sagt doch das geflügelte
Sprichwort, "man sich sich im Leben immer zweimal". Dummerweise wusste die hohe Politik von unglaublichen Vorgängen in der Justiz und das nicht erst seit Gestern. Dass Teile der Richter und Staatsanwälte in gegenseitiger Abhängigkeit stehen, ist nicht erst seit dem Bericht bei Monitor jedem Bürger bekannt. Was unternimmt die Politik gegen diese Abhängigkeit, wie so immer einfach Nichts. Was machen Richter und wenn diese bei ihrer Abhängigkeit sowie entgegen Art. 97 GG erwischt werden? Wieder einfach Nichts, denn so dauern die Verfahren über mehr als 20 Jahre, bis der unmündige Bürger endlich verstirbt.

09. April 2023

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Generalstaatsanwaltschaft Köln
Reichenspergerplatz 1
D-50670 Köln

Staatsanwaltschaft Köln Aktz. 83 Js 165/23

Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln vom 30. März 2023 und zum vorgenannten Aktenzeichen, erhebe ich, xxxxxxxxxxxx als AE und Geschädigter, mit Eingang vom 07. April 2023, Beschwerde.

Gründe:
Der dem Beschwerdeführer vom 30. März 2023 vorliegende Bescheid erfüllt nicht ansatzweise den § 89 Abs. 2 RiStBV, welches man von einer Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Köln, Frau Jane Wolf, durchaus erwarten könnte. Dass Bestreiten der unangreifbaren Beweismittel in der beigefügten Strafanzeige des AE und vom 24. März 2023, hier für strafrechtliche Ermittlungen des Beschuldigten, ist einer vorsätzlichen verbrecherischen und fortgesetzten Strafvereitelung im Amt und strafbar gemäß § 258a StGB gleichzusetzen.

Der AE hatte seiner Strafanzeige unangreifbare Beweismittel über seine seit 2015 durchgehenden Beitragsbefreiungen beigefügt. Auch beigefügt war der Straf-anzeige der Widerspruch des AE gegen den zu Unrecht erhobenen Gebührenbescheid des Beschuldigten. Somit hatte der Beschuldigte durchaus zweifach die gesetzliche Gelegenheit gehabt, seine falsche Rechtsansicht gegenüber dem AE zu revidieren.

Diese von der Staatsanwältin Jane Wolf verweigerten Ermittlungen gegen den Beschuldigten Herrn Michael Krüßel, hätten u.a. weitere strafrechtliche Ermittlungen, in denen möglich weitere Staatsanwälte, Richter und höchste Politiker und nicht nur des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen seit 2006 verwickelt sind oder waren, ungeschminkt an das Tageslicht gebracht.

Der AE unterlag seit dem Jahre 2002 einem staatskriminellen Berufsverbot auf seine bis 2017 patentieren und unpatentierten Klima- und Umweltverfahren durch das Bundesland Niedersachsen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte seit 2006 eine international kriminelle Bande beschützt und die vorsätzlich mit dem geistigen Eigentum (§ 142 PatentG) sowie Betriebsgeheimnisverrat sich einen mittleren zweistelligen und steuerfreien Millionenbetrag ergaunerte. Darüber hinaus schädigte diese internationale kriminelle weltweite Börsenanleger mit einem dreistelligen Millionenbetrag.
Beweis:
GenStA Düsseldorf Az. 4 Zs 1813/08
GenStA Düsseldorf Az. 4 Zs 1197/13
Liefervertrag an die Shairco Group – Email 19. Dez. 2008 /MP Rüttgers
Wallstreet Online Journal vom 30. Januar 2008
Businesswire vom 08. März 2008
RAe Rigrodsky & Long P.A. 29. Juli 2011

Der Vorschlag der Staatsanwältin Frau Jane Wolf, der AE sollte ein Verwaltungsgerichtsverfahren zur Sachklärung anstreben, ein unglaublich unverschämter Vorschlag, denn der AE bekommt € 451 EUR Grundsicherung, davon sollte der AE einen Rechtsanwalt honorieren? Welcher Anwalt aus dem Gerichtsbezirk Köln sollte den AE denn vor Gericht gegen PKH vertreten, wenn auf Grund der staatskriminellen Vorgeschichte die Anwälte nicht einmal mehr bereit sind, eine Rechtsberatung in Sachen der seit 2015 ungeklärten Altersrente zu gewähren?

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hatte seit 2006 eine kriminelle Bande vor Strafverfolgung und damit finanzieller Wiedergutmachung zum AE und Dritter Nachteil in Millionenhöhe beschützt. Dieser Bande wurde und aus welchen Gründen auch immer erlaubt, das geistige und private Eigentum des AE über mehr als 9 Jahre unentgeltlich zu nutzen. Darüber hinaus haben die vorsätzlich verweigerten Ermittlungen in der Sache und ab 2006, die weitere seit 2002 bestehende Straftat eines kriminellen Berufsverbots durch das Bundesland Niedersachsen gegen den AE ermöglicht.

Die Generalstaatsanwaltschaft Köln sollte sich schon heute über die rechtlichen Konsequenzen Gedanken machen, wenn dieser Sachverhalt beim Oberlandesgericht Köln öffentlich würde und ehemalige Ministerpräsidenten sowie auch ehemalige Politiker des NRW-Landtages (Bundesminister), hier als mitwissende Zeugen gemäß $ 116 AO mit § 13 StGB sowie
§ 258a StGB und § 129 Abs.1 StGB, vor Gericht erscheinen müssen.

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Anlagen:
Bescheid Staatsanwaltschaft Köln 83 Js 165/23
Wie in den Beweisen vorbenannt