Staatsanwaltschaft Köln verweigert Ermittlung gemäß § 240 StGB gegen ARD/ZDF
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Do, 2023-04-06 13:49.Unter dem Az. 83 Js 165723 und vom 30. März 2023, verweigert die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Leiter des Beitragsservice ARD/ZDF sowie weitere Beteiligte.
Jeder Bürger soll sich per Gesetz an der Gebührenerhebung für Radio und Fernsehnutzung beteiligen, welches auch als völlig zu Recht angesehen wird.
Nun gibt es aber Bürger, die wegen ausgehend fünfjähriger Verfolgung Unschuldiger im Jahre 1997, ihre wirtschaftliche Existenz verloren haben. Ein solch zu Unrecht verfolgter Bürger hat dadurch auch seine Altersrentenansprüche verloren, ganz abgesehen vom völligen Verlust über 25 Jahre langem privaten sowie geistigen Eigentums. Nun der juristische und polische Hammer in der Sache, seit 2002 und ohne das es der Bürger wusste, wurden sein privaten und geschäftlichen Steursignale beim Finanzamt gelöscht, welches sich durch Anwaltsberatung in 2022 als ein staatskriminelles Berufverbot auf seine patententierten Klima- und Umweltverfahren herausstelle. Dieses in 2002 erteilte Berufsverbot zu Lasten des Klima- und Umweltschutzes (CO² Minderung und volle Rohstoffrückgewinnung eines strategischen Rohstoff) hat noch bis heute seine Rechtsgültigkeit.
Ein international sehr seriöses Anwaltsbüro (Berlin/Zürich) wurde in 2013 zur Aufklärung von zwei schwerwiegenden Verbrechen gegen das Patentrecht und Steuerverbrechen sowie Verrat von Betriebsgeheimnissen, mit einhergehenden verbrecherischen Strafvereitelungen im Amt des Bundeslandes NRW (Zeitraum 2006-2013 mit mindestens finaziellem Schaden aller Geschädigten von über 150 Millionen EUR beauftragt. Nachdem in 2008 und 2011 mehrere Strafanzeigen und Beschwerden bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf eingereicht wurden, wobei Beweismittel in unangreifbarer Weise vorlagen, schrieb der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf in 2013 zu der beauftragten Kanzlei, alle Straftaten dieser Bande und die zu höchsten finanziellen Lasten des geschädigten Bürgers, Dritter sowie auch dem Steuerzahler gingen, sind strafrechtlich verjährt (Az. 4 Zs 1197/13).
Der durch Banden, Justiz und daran mitwissende Politiker (Bundeskanzerlamt/Bundestag) geschädigte Bürger, erhält seit 2015 mit Eintritt in das Rentenalter Grundsicherung. Mit diser Grundsicherung ist der Bürger vom derARD/ZDF Beitragserhebung befreit, welches der Beitragservice beis 2019 wusste. Nach 2019 meldete sich der ARD/ZDF Beitragsservice nicht mehr beim betroffenen BÜrger. Nun im Jahre 2023 und obwoh lder Bürger vom Beitragservice nach wie vor befreit ist, wollte ARD/ZDF eine Nachzahlung von über 840 EUR einfordern. Diese irreguläre Beitragssumme wurde durch Einspruch bis auf 140 EUR gemindnert. Gegen diese erneute Forderung wurde begründeter Widerspruch erhoben. Nun drohte
ARD/ZDF mit einer gerichtlichen Durchsetzung für € 140 EUR und obwohl eine rechtliche Beitragsbefreiung vorliegt. Der Bürger sollte nun von € 451 EUR monatlicher Grundsicherung € 140 EUR ungerechtfertige ARD/ZDF Gebühren bezahlen. Frau Staatsanwältin Wolf J. von der Staatsanwaltschaft Köln ist nun mit Bescheid der Meinung, dass eine gerichtliche Androhung zur Durchsetzung einer völlig ungerechfertigten Forderung den § 240 StGB nicht erfüllt und nach § 152 Abs. 2 StPO keine Ermittlungen geführt werden müssen. Eine rechtliche Begründung und gemäß § 89 Abs. 2 RiStBV, unterließ vor Staatsanwältin Wolf J. gleich in Gänze. Mehr als nur bemerkenswert ist der Vorschlag der Frau Staatsanwälin Wolf J., dass der Bürger doch nach seiner Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Köln, ein Verwaltungsgerichtsverfahren anstreben solle.
Unter dem Az. 116 Js 222/20 der Staatsanwaltschaft Köln steht diese selbst unter dem dringenden Straftatbestand und zumindest der Beihilfe durch Unterlassen sowie in Verbindung mit § 142 PatentG eines Deutsche Unternehmens. Welcher Anwalt im Gerichtsbezirk Köln sollte denn für den betroffenen Bürger ein´Mandat, noch gegen PKH und bei strafrechtlich mitwissenden Politikern des NRW-Landtages, angefangen bei Rüttgers, Kraft, Laschet, Lindner, Busemann etc. etc. übernehmen?