Diese Pharisäer im EU-Parlament und Andere
Pressetext verfasst von Pirat3002 am Mo, 2022-12-12 20:12.Da regt sich doch das EU-Parlament wegen zirka 1.6 Millionen EURO Schmiergeld an mehrere Parlamentarier auf. Im Verfahren vor dem European Court zum Az. 17132/10 ging es um Steuerschädigung sowie Strafvereitelungen im Amt um mehrere Hundert Millionen EURO. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden in der Sache zum Az. 2 BvR 2156/09 sowie 2 BvR 2213/09 gemäß § 93b mit § 2 BvR 93a BVerfGG nicht zugelassen, es war ja kein Anwalt bei diesen Verlustsummen verfügbar. Im Übrigen wurde im Zusammenahng seit 1997 ein Klima- und Umweltprojekt mit einem dmaligen Investionswert von 22 Millioinen D-Mark durch noch heute unter dringenden Verdacht stehenden Staats- und Justizbeamten regelrecht zerstört. Bis heute erging in 2002 zur Vertuschung der jahrelangen Verfolgung Unschuldiger ein kriminelles Berufsverbot auf mehrfach patentierte Umweltverfahren, dazu lässt sich noch heute kein Paralmentarier sprechen.
05. Dezember 2022
Nur per Fax: (0721) 9101-382
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Aktenzeichen 1 BvR 2136/22
1988 hat das Bundesland Niedersachsen vertreten durch seine Exekutive und Judikative sowie mit Zustimmung der Legislative, ein BtM-Verbrechen über einen einschlägig Vorbestraften in Auftrag gegeben. Dieser vorsätzliche und bandenmäßig verbrecherische staatskriminelle Auftrag wurde im Verfahren der mit Auftraggebenden GenstA-Celle zum Az. 6 Zs 939/06 im Amt vorsätzlich strafvereitelt. Mit diesem staatskriminellen Verbrechensauftrag wurden viele Unschuldige nicht nur mit hineingezogen, sondern einer strafrechtlichen staatskriminellen Verfolgung ausgesetzt.
Im Jahre 1995 wurden zwei kriminelle Banden und mit einem finanziellen Schaden von damals 120.000 D-Mark einer strafrechtlichen Verfolgung sowie einer damit in Verbindung stehenden materiellen Wiedergutmachung durch die Staatsanwaltschaft Bremen sowie der Staatsanwaltschaft Owingen entzogen. Beides und bis heute zum Nachteil des Beschwerdeführers.
Bis zum heutigen Tage ist rechtlich ungeklärt, welches staatliche Amt 1997 in Niedersachsen erneut eine fünfjährige Verfolgung Unschuldiger in Auftrag gegen den Beschwerdeführer gegeben hatte. Unstreitbar aus diesem Verfahren von 1997 ist nachgewiesen, dass erneut die beteiligten Verdener Staatsanwälte nach 1988, deren amtlicher Zeuge sowie die Generalstaatsanwaltschaft Celle vor dem Amts- und Landgericht Verden und final vor dem Oberlandesgericht in Celle in schwerwiegender Weise vorsätzlich und bandenmäßig gelogen haben. Diesen beiden Gerichtsinstanzen wurden Betriebs- und steuerlich absetzbare Privat-ausgaben von rund 627.000 D-Mark einfach unterschlagen. Weiterhin und im Zusammenhang besteht der dringende Verdacht, dass es zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Celle und dem später beteiligtem Finanzgericht Hannover zum Az. 16 V 10089/03 eine kriminelle Absprache zur Unterdrückung von völlig entlastenden Beweismitteln (Bankbelege) aus diesem Strafverfahren zum Az. 4 Cs 427/01 des Amtsgerichts Verden gab.
Bei gesetzlicher Anwendung des § 76 Abs. 1 FGO durch das Finanzgericht Hannover, wäre schon in diesem Gerichtverfahren im Jahre 2002, die jahrelange Verfolgung Unschuldiger offenbart worden und somit auch eine nachfolgende anhaltende finanzielle Schädigung des Beschwerdeführers in zwei bis dreistelliger Millionenhöhe völlig ausgeschlossen gewesen. Alle für dieses Finanzgerichtsverfahren entlastenden Beweismittel, der einer Unternehmereigenschaft für das Klima- und Umweltprojekt des Beschwerdeführers, befanden sich in den Händen der Niedersächsischen Ermittlungsbehörden. Wer solche völlig entlastenden Beweismittel einem Gericht vorsätzlich und bandenmäßig sowie entgegen § 160 StPO unterschlägt, ist ein kriminell staatsbeamteter Straftäter.
Die erneut beklagte Stadt xxxxxxx und die für die Bereitstellung der Grundsicherung des Beschwerdeführers seit 2015 zuständig ist, wusste seit 2010 durch ihren Rechtsvertreter von diesen unzweifelhaft amtlichen Rechtsbrüchen. Zur Vertuschung bzw. Strafvereitlung im Amt von beteiligten Staats- und Justizbeamten und seit 1997 gegen den Beschwerdeführer, verzichtete die beklagte Stadt xxxxxxx auf Gewerbe- Steuereinnahmen in mindestens zweistelliger und wenn nicht sogar dreistelliger Millionenhöhe. Diese Summen ergaben sich aus kriminellen Lizenzerteilungen sowie den Verrat von Betriebsgeheimnissen, allein der Jahre 2006-2008.
Die über 50 durch den Beschwerdeführer zur Sache befragten seriösen Anwälte können rechtlich nicht irren. Sich rechtlich nicht nur irren, sondern vorsätzlich an ungesühnten Straftaten beteiligt, sind ebenso über hundert beteiligte Staats- und Justizbeamte sowie in rechtlicher Mitwisserschaft gemäß § 13 StGB mit § 116 AO und § 258a StGB hunderte von Politikern in den beteiligten Bundesländern.
Anlagen: An den NDS-Landtag 27. November 2022 – plus BWM
Strafanzeige 20. Juni 2022 an GenStA-Celle – plus BWM
Strafanzeige 16. November 2022 an STA-Oldenburg – plus BWM
Staatsanwaltschaft Oldenburg Bescheid vom 12. Dezember 2022
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg weigerte sich mit einem lapidaren Zweizeiler und entgegen $ 89 Abs. 2 RiStBV Ermittlungen gegen unter dringenden Verdacht sowie unangreifbarer Beweislage stehende amtliche Sraftäter zu führen. (Az. NZS 11B Js 82480/22).