Immobilien-Unternehmen wie die RIVAG haben mit klugen Geschäftsmodellen sehr gute Erfolge für ihre besicherten Anleger erzielt

Der Kapitalanlagen-Konzeptionär Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) hat in den vergangenen Jahren für zahlreiche Immobilienunternehmen das grundschuldbesicherte Anlagenmodell gemäß § 1 KWG in Abstimmung mit der Kapitalmarktaufsicht Prospektfrei und kapitalmarktfähig gemacht. Er begleitet eine Vielzahl von Immobilienunternehmen am Kapitalmarkt. Es wird für die Beteiligten – wie die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ) oder die Paulus Wohnbau GmbH ( www.paulus-wohnbau.de ) am Anlagemarkt mit Erfolg umgesetzt: So haben die von Dr. Werner an den Kapitalmarkt gebrachten und betreuten Unternehmen ( zuletzt die ALWAREIS Grund & Boden GmbH & Co.KG aus München https://www.alwareis-grund-boden.de/ ) mit ihren vorsichtigen Geschäftsmodellen beste Erfolge für ihren grundschuldbesicherten Anleger erzielt. Die in Aussicht gestellten Renditen wurden erzielt und keines der Unternehmen steht mit Zins- oder Tilgungszahlungen im Rückstand; anders die mit viel teurer Fernsehwerbung lancierten Crowdfunding-Portalunternehmen mit ihren unbesicherten Nachrangdarlehen. Diese Crowdinvesting-Vermittlerunternehmen stehen teilweise mit Zins- und Tilgungszahlungen gegenüber ihren unbesicherten Anlegern in Rückstand.

Die RIVAG Rheinland-Immobilienverwaltungs AG mit Sitz in Dortmund, betreibt gemeinsam mit Partnergesellschaften seit über fünfzehn Jahren erfolgreich und seriös die Entwicklung ( Wohnungsaufbereitung ) und den Handel mit Wohn- und Spezialimmobilien. Die RIVAG führt ihre Vorhaben ausschließlich mit Eigenmitteln und Darlehen von Privatinvestoren durch, deren Gelder mit erstrangigen Grundschulden auf unbelasteten Objekten abgesichert werden. Damit ist die RIVAG-Unternehmensgruppe ( https://rivag-sachwerte.de/ ) autark und unabhängig von Bankkrediten. Gewinne geben dem Unternehmen ein Crefo-Bonitätsindex von 1,97 (= sehr gut).

Grundschuldbesicherte Kapitalanlagen, deren Erträge und Renditen aus Wohnimmobilien mit angemessenen Mieten generiert werden und deren Geldeinlagen ( z.B. in Immobilienunternehmen oder AIF-Fonds ) durch Grundschulden besichert sind - so Dr. Horst Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) -, bieten eine große Nachhaltigkeit im Rahmen der Werthaltigkeit und beim Zinsertrag. Auf diese Weise werden die laufenden Zinserträge bestmöglich gewährleistet und das in deutsche Wohnungs-Immobilien eingelegte Kapital in seiner Werthaltigkeit durch Grundbucheintragung abgesichert. Weder der amtierende Notar noch das Unternehmen haben bei der Beantragung einer Zwangsvollstreckungs-Urkunde durch einen Anleger und bei der Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens Zurückweisungsrechte. Der Anleger kann also stets selbst und autonom seine Rechte unmittelbar und unverzüglich wahrnehmen. Als Kapitalgeber muss er seinen Ansprüchen bei dem Anlageunternehmen nicht hinterherlaufen. Er kann sofort seine Anlegerrechte in der Zwangsvollstreckung durchsetzen und braucht nicht in teuren, nervenaufreibenden und zeitraubenden Anlegerschutz-Prozessen um die Rückführung seines Kapitals kämpfen. Der Anleger braucht keine Beweisnöte und keine langwierigen Streitereien befürchten. Einige Unternehmen bieten sogar einen abgesicherten Wertsteigerungsschutz. Im Übrigen ist bekannt, dass Immobilienwerte bei guten Vermietungslagen stetig steigen. Der Werterhalt des Kapitals ( = Wertstabilität des Anlegerkapitals ) ist also nach menschlichem Ermessen weitgehend gegeben. Bei der RIVAG wurden die Immobilien in den letzten Jahren meist nur in Höhe bis zu 70%- 80% des Immobilienwertes ( Verkehrswertes ) grundschuldmäßig beliehen.

Selbst wenn ein Anlageunternehmen in die Insolvenz ginge, wäre der Anleger unabhängig von dieser Zahlungsunfähigkeit noch durch die Grundschuldeintragung im Grundbuch durch sein Aussonderungsrecht abgesichert. Ein potentieller Anleger kann also auf seine Frage: „Ja, wie sicher ist denn mein Geld ?“ bestmögliche und überzeugende Antworten bekommen. So lassen sich Kapitalanleger schnell zur Beteiligung mit Kapital ( Verzinsung zwischen 3,5 % - bis 5,5 % p.a. ) gewinnen, denn bei deren Hausbank bekommen sie auf ihrem Guthabenkonto fast nichts = vielleicht gerade einmal 1% Zinsen.

Mit allen diesen schlagenden Argumenten wird für den Anleger, der keine eigene Anlageimmobilie kaufen und mit viel Mühe bewirtschaften möchte, ein Mietertragserfolg wie bei der RIVAG oder bei der Paulus Wohnbau GmbH erzielen und ein Vertriebserfolg für Immobilien- und Bauträgerunternehmen erreichen oder auch für solche Unternehmen, die ihre Kapitalbeschaffung am Beteiligungsmarkt mit Grundschulden auf ihrem Betriebsgrundstück im Rahmen der Werthaltigkeit ihrer Immobilie besichern können.

Interessenten erhalten weitere kostenfreie Informationen von Dr. jur. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.