Hat der Deutsche Bundestag jahrelang tatenlos bei vorsätzlichen Rechtsverstößen bewusst tatenlos zugesehen?

Teile der Justiz im Demokratischen Rechtsstaat und in Mitwisserschaft des Bundestages sowie des Kanzleramtes wussten spätestens seit 2012 von dem dringenden Verdacht vorsätzlicher und bandemäßiger staatskrimineller Handlungen aus verschiedenen Bundesländern heraus, unternommen wurde vom BUndestag bis heute jedoch Nichts.
Was nutzt dem betroffenen Bürger eine verfassungsmäßige dreiteilige rechtliche Gewaltentrennung, wenn diese in ihrer rechtlichen Wirkung nicht nur voll versagte, sondern sich auch noch an Strafaten beteiligten. Selbst das Bundesverfassungericht versagte mehrfach zum Art. 3 Abs. 1 GG mit Art. 20 Abs 3 GG und genannt Rechtsschutzgleichheit. Das Paradoxum am Ganzen, die Justiz vernichtete ab 1997 und bis heute ein patentiertes Umweltprojekt in zweistelliger Millionenhöhe, strafvereitelte im Amt und vorsätzlich obenauf kriminelle Bandenhandlungen mit Steuerschäden von mindestens € 60 Millionen EUR, der Bürger soll aber umweltbewusst
sein Leben gestalten und auf Vieles dabei zu seinen eigenen Lasten verzichten.

30. Mai 2022

Allen Mitgliedern des Rechtsausschuss vorzulegen!

Nur per Fax: 030 – 227-36081

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Petition-Nr. 4-19-07-3006-050296
Wer beschützt uns Bürger vor staatskriminellen Vereinigungen in der Justiz sowie dessen mit Duldung des Deutschen Bundestages?

Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,

ich glaube, dass meine Rechtssachen in der Bundesrepublik durch vorsätzliches strafbares und bandenmäßiges Handeln von Staats- und Justizbeamten und in ihrer strafrechtlichen Ausweitung, absolut einmalig sind.

Wie kann es angehen, dass promovierte Juristen (Staatsanwälte und Richter) strafbare und vom Rechtsstaat ausgeführte strafbare Handlungen einfach und schlichtweg in vorsätzlicher strafvereitelnder Absicht abstreiten?

U.a. wurde durch die beschuldigten Bremer Richter die Rechtsauskunft des Deutschen Bundestages und in direkter Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium zum § 6 Abs. 2 S. 3 GmbHG sowie in der der Verantwortlichkeit des Amtsgerichts Erfurt, hart bestritten. Wer als Amtsperson einen Straftäter strafrechtlich handeln lässt, ist voll verantwortlich, so der Deutsche Bundestag in 2011. Diese beschuldigten Bremer Richter bestreiten sogar strafrechtliche Ermittlungen des FBI sowie des US-Justizministeriums zum PatentG, zur Geldwäsche und schwersten Betrug zum Nachteil des Petenten und Dritter aus 2000-2009. Darüber hinaus bestreiten diese Richter eine kriminelle Durchfinanzierungsbestätigung der Deutschen Bank aus 1998 in Millionenhöhe.

Als eine rechtliche Unverschämt- und Unverfrohrenheit sowie auch staatskriminelle Handlung ist, dass Richter mit Promotion in Jura und im Bundesland Bremen, das kriminelle Urteil des AG-Verden, zum Az. 4 Cs 427/01 und welches 1997 den Beginn der wirtschaftlichen Vernichtung des Petenten einleitete, öffentlich in ihrem Beschluss bestritten. Dazu gehört auch das staatkriminelle und bis heute rechtsgültige Urteil des FG-Hannover (Az. 16 V 10089/03), den Entzug der Unternehmereigenschaft auf die patentierten Umweltverfahren sowie die damit bis heute rechtgültigen staatskriminellen Schließungen der geschäftlichen und privaten Steuerakten des Petenten – ab 1995.

Dass dann die beschuldigten und in Jura promovierten Richter ein Grundsatzurteil des BverfG (1 BvR 1737/10) zur Rechtschutzgleichheit und gemäß Art. 3 Abs. 1 mit Art. 20 Abs. 3 GG, hier zur Vertuschung alle dieser ungesühnten Vergehen und Verbrechen umgingen, muss der Petent öffentlich als mafios organisierte Staatskriminalität bezeichnen.

Wann möchte der Deutsche Bundestag nun endlich dafür Sorge tagen, dass der Art. 3 Abs. 1 GG für alle seine Bürger rechtsgültig ist, bzw. wird?

Hochachtungsvoll

Anlage:
Strafanzeige gegen Staatsbeamte im Bundesland Bremen bei der Staatsanwaltschaft Bremen vom 27. Mai 2022