Staatskriminelles Hessen?

Demnächst soll es eine Veröffentlichung einer 30 jährigen Doku mit dem Titel "Bandenmäßige Kriminalität im Rechtspflegeorgan geben.

Zu diesem Thema passt die nun nachfolgende Pressemitteilung in Bezug auf das Bundesland Hessen.

Heute kam nun ein Schriftsatz des Hessischen Justizministeriums mit Az. 4121/1E-III/3-2021/24142-III/A zu einer Strafanzeige gegen den fachaufsichtsführenden Generalstaatsanwalt in Hessen, Herrn Prof. Dr. Fünfsinn und der Justizministerin Kühne-Hörmann.

Gemäß Legalitätsprinzip sowie der bestehenden Gesetzgebung des § 89 Abs. 2 RiStBV, sollten die ermittelnden Staatsanwaltschaften genau gegenüber dem Anzeigenerstatter begründen, warum bei dringenden Verdacht keine Ermittlungen geführt und damit Anklage erhoben wird. Statt dieser gesetzlichen Vorschrift noch als Justizministeriums zu folgen, kommt der lapidare Satz dieses Ministeriums, „man habe eingehend geprüft, jedoch keine Veranlassung zum rechtlichen Handeln gesehen“. Der § 13 StGB könnte allein schon für alle Beteiligten in Hessen herangezogen werden.

Was in den Augen der Hessischen Ermittlungsbehörden keine strafbaren Handlungen sind, ist rechtlich nachfolgend definiert.

1.
Nötigung zur einer Kreditaufnahme durch eine Bank mit finanzieller Schädigung, strafbar gemäß § 240 StGB mit § 187 StGB aus dem Jahre
2010 zum Az. 3 Zs 2205/10 GenStA Frankfurt

2.
Höchstwahrscheinlich wollten die Hessischen Ermittlungsbehörden aus sogenannten föderalistischen Gründen im Jahre 2010 nicht gegen Strafvereitler im Amt sowie Mitwissern in der Politik des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ermitteln, da es um die strafrechtliche Aufklärung eines internationalen Lizenzverbrechens mit schwerster Steuerhinterziehung, Betriebsgeheimnisverrat sowie internationalem Anlegerbetrug ging. Die NRW-Landesregierungen war seit 2008 sowie später die Abgeordneten des NRW-Parlaments durch ihre Fraktionsvorsitzenden schriftlich über Strafanzeigen in der Sache informiert. Noch im Jahre 2013 weigerten sich die NRW-Ermittlungsbehörden mit einer anwaltlichen Strafanzeige endlich gegen die Täter zu ermitteln (Notarübertragungsverträge, Lizenzverträge, SEC- und FBI-Ermittlungen, Wallstreet-Online und Businesswire Veröffentlichungen in dreistelliger Millionenhöhe, kriminelle Geldtransfers aus Drittländern in Millionenhöhe, alles keine Beweise für die NRW-Justiz und Politik).

3.
Es gab noch weitere Bundesländer (Brandenburg, Niedersachsen, Thüringen, Bayern) und die durch ein staatlich zerstörtes und patentiertes Umweltverfahren in diesem staatskriminellen Sumpf mit bis heute versunken sind.

Erfolgte kriminelle Betrugshandlungen von zivilen Banden aus dem Jahre 1995 und mit finanziellen Schäden von über 120.000DM, hinterlassen natürlich ebenso tiefste finanzielle Spuren im Leben des Geschädigten. Das der Demokratische Rechtstaat dann diese Banden regelrecht und ohne eine Wiedergutmachung laufen lässt, ist gemäß Art. 14 GG mit einem Täter-Opferausgleich nicht zu verstehen. Wenn dann in der Folge durch den Rechtsstaat vorsätzliche Falsche Verdächtigungen und Anklage erhoben sowie ein fünfjähriges Verfahren ein jahrelang hochwertiges Erschaffenes zerstört, wäre das erträgliche Maß an Staatskriminalität längst überschritten.

Bei diesen verheerenden finanziellen Verlusten wurde man durch nette Menschen zu einer Flugreise eingeladen. In der Hoffnung mal ein paar schöne Tage erleben zu dürfen, kam ein Fehlverhalten einer Fluggesellschaft zu Tage. Dieses Fehlverhalten steigerte sich bis zum dringenden Verdacht des vorsätzlichen Prozessbetruges, zumal in einem vorangegangenen Verfahren und bei einem anderen Gericht, der Anwalt dieses Mandanten den Vorwurf der uneidlicher Falschaussage gegen den Entlastungszeugen der Beklagten erhob.

Nachdem nun das AG-Frankfurt PKH für den neuen Kläger gewährte und der Kläger dem AG-Frankfurt schriftlich 6 Anwälte nachwies, die das Mandat des Klägers nicht übernehmen wollten, schrieb doch die Vors. Richterin mit Beschluss, dass der Kläger ihr die 6 Mandats abweisenden Anwälte aus Frankfurt nicht nachweisen konnte. Diese vorsätzliche Unwahrheit und im Beschluss als Rechtsurkunde anzusehen, ging nun im Beschwerdeweg durch alle Hessischen Gerichte bishin zum OLG. Alle Richter vom LG bis zum OLG haben die Gerichtsakten gelesen oder auch nicht gelesen, denn diese fanden den zuvor wahrheitswidrigen Beschluss des AG-Frankfurt und entgegen § 121 ZPO (Ziemer/Göllner) für rechtstaatlich. Die Gerichte bezogen sich auch auf den Fakt, dass kein Anwalt die Beschwerden des Klägers unterzeichnete, ja wie denn auch, wenn kein Anwalt bereit ist gegen PKH seinen Job zu riskieren und das erstinstanzliche Gericht sich dem § 121 ZPO mit § 78b ZPO verweigerte!

Da die Beugung des Rechts auf ein faires Verfahren mit einer Urkundenfälschung im Rechtsverkehr keine OWi ist, erging Strafanzeige. Staats- und Generalstaatsanwaltschaft unterliegen der Fachaufsicht der Justizministerin, welche mehrfach auf die Irritationen der Frankfurter Ermittlungsbehörden hingewiesen wurde. Weder der Generalstaatsanwalt noch die Justizministerin kamen bis heute ihrer Fachaufsichtspflicht nicht nach, denn selbst der in einem späteren Beschluss des LG-Frankfurt nun beigestellte Anwalt wollte das Mandat aus Rechtsunkundigkeit im Strafrecht nicht übernehmen. Das LG-Frankfurt verweigert aber durch Beschluss die Beistellung eines Rechtsanwalts für Strafrecht in diesem anhängigen Verfahren, denn es könnte ja in dem nun bekannt dritten Verfahren zwei völlige Fehlurteile, eben aus Frankfurt und aus Hannover aufgedeckt und zu Tage gefördert werden. Dieser dringende Verdacht des schweren Betruges von rund 75.000EUR an den ehemaligen Fluggästen sowie der nun dringende Verdacht des erneuten Prozessbetruges, wurden durch völlig irritative Ermittlungen der Frankfurter Kriminalpolizei nur noch erhärtet. Beweisfotos mit Uhrzeit und Tagesangabe sollte man als Ermittler nicht unterdrücken oder versuchen wegzulügen.

Nun möchte das Hessische Justizministerium und in Vertretung einer völlig unbekannten Person sowie seiner Stellung im Justizministerium, in der Sache nicht mehr belästigt werden.

Nach dem Politskandal mit den drei Steuerfahndern in Hessen und die noch einen Rechtsanwalt an ihrer Seite wussten, was machen Bürger nun und die keinen Rechtsanwalt an ihrer Seite für Recht und Gesetz wissen?

Es soll ja das sogenannte vierte Verfassungsorgan und genannt Journalisten in diesem Demokratischen Rechtsstaat geben. Teile der Medien werden öffentlich inzwischen als Lügenpresse betitelte, zusätzlich wäre noch der Titel Feigepresse zu vergeben, denn die FAZ sowie die SZ hatten schriftliche Kenntnis von diesen unglaublichen und politisch geduldeten Rechtsverstößen. Zur Erinnerung, Niedersächsiche Staats- und Justizbeamte hatten 1997 ein 22 Millionen D-Mark Umwelt- und Klima-Projekt mit Falschen Verdächtigungen und Anklage sowie späterem gerichtlichem Berufsverbot belegt. Zur Vertuschung wurden dem ehemals Angeklagten und später frei Gesprochenen sowie vorsätzlich fälschlich Beschuldigten die privaten und geschäftlichen Steuerakten noch während des laufenden Gerichtsverfahren geschlossen.