Bei Vermögensanlagen dürfen max. bis 20 Unternehmens-Anteile erlaubnisfrei platziert werden – von Dr. jur. Horst Werner

Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen BaFin-Prospekt öffentlich ( max. 20 Unternehmens-Anteile gemäss § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)) angeboten und gezeichnet werden, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de . Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Die gesetzlich Prospektpflicht bei öffentlichen Beteiligungsangeboten erstreckt sich dabei auf wertpapierfreie Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs ( KAGB ) ausgestaltet sind. Kommanditgesellschaftsanteile und GmbH-Geschäftsanteile sind keine Wertpapiere.

Zu den wertpapierlosen Unternehmensanteilen gehören Unternehmensbeteiligungen an Personengesellschaften, GmbH-Anteile, GbR-Anteile sowie stille Beteiligungen an den genannten Gesellschaften oder an bestimmten Vermögensmassen solcher Gesellschaften und auch Beteiligungen an ausländischen Unternehmen anderer Rechtsformen. Insoweit ist darauf zu achten, dass jeder Anleger jeweils nur "einen Anteil" - in welcher Volumengröße auch immer - zeichnet. Soweit z.B. mehrere Kommanditanteile bestehen, sind diese zuvor zu einem KG-Anteil zusammen zu fassen und als ein Anteil zu zeichnen. Dies gilt genauso bei GmbH-Geschäftsanteilen; sind z.B. in der Satzung der GmbH 100 GmbH-Geschäftsanteile á 250 Euro ausgewiesen, so ist dies im Gesellschaftsvertrag der GmbH z.B. auf 10 GmbH-Geschäftsanteile á € 2.500 abzuändern. Die Anteile sind also in dem Gesellschaftsvertrag gegebenenfalls so zusammenzufassen, dass es nur maximal 20 GmbH-Geschäftsanteile gibt. Der § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) stellt ausdrücklich auf „Geschäfts-Anteile“ ab. Diese können dann einzeln ( max. 20 Anteile prospektfrei ) platziert werden.

Bei mehr als 20 Anteilen ist ein BaFin-Prospekt für Vermögensanlagen nach dem Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) zu erstellen. Sein Inhalt und Aufbau ist in der Vermögensanlagen-Prospektverordnung geregelt. - Weitere Auskünfte erteilt der Wirtschafts- und Kapitalmarktjurist Dr. jur. Horst Werner unter der Mail-Adresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de