Personengesellschaften

Unternehmensfinanzierung und Liquidität braucht jedes Unternehmen zur Investition ebenso wie gute Facharbeiter

Die Unternehmensfinanzierung beinhaltet Gewinne aus eigernen Umsätzen oder die Kapitalaufnahme von Kreditbanken oder vom privaten Kapitalmarkt für privatrechtliche Wirtschaftsorganisationen ( Einzelunternehmer, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, wirtschaftliche Vereine ) und die Kapitalversorgung zur Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). In Zeiten der internationalen Politikkrisen und in Zeiten der Liquiditätsverknappung durch die lahmende Weltkonjunktur sind alternative Finanzierungslösungen für mittelständische Unternehmen wegen der notwendigen Zukunftsinvestitionen im Wettbewerbskampf der Unternehmen um Kapital und Marktanteile eine Existenzfrage. Bedeutsamer denn je ist eine gleichmäßige Bilanzstruktur ohne Übergewicht des Kreditkapitals. Je mehr verschiedene Finanzierungspartner mit unterschiedlichen Bilanzauswirkungen vorhanden...

Bei Vermögensanlagen dürfen max. bis 20 Unternehmens-Anteile erlaubnisfrei platziert werden – von Dr. jur. Horst Werner

Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen BaFin-Prospekt öffentlich ( max. 20 Unternehmens-Anteile gemäss § 2 Abs. 1 Nr. 3 a) Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)) angeboten und gezeichnet werden, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de . Finanzierungen und Investitionen sind somit auch vollkommen ohne Bank über die ausserbörslichen Beteiligungs- und Kapitalmärkte möglich, wenn man die Kapitalmarktregeln beachtet und die Zugangswege zu den Investoren kennt. Die gesetzlich Prospektpflicht bei öffentlichen Beteiligungsangeboten erstreckt sich dabei auf wertpapierfreie Unternehmensanteile, Anteile an Treuhandvermögen, partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen, sowie sonstige vergleichbare Anlageformen, welche nicht in Wertpapieren verbrieft und nicht als Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs....

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