EU-weiter Schutz von Hinweisgebern: Was ist im Mittelstand zu tun?

(Bietigheim-Bissingen, 26.02.2020). Spätestens seit Edward Snowden oder Wikileaks sind Begriffe wie „Whistleblowing“ oder „Compliance“ allseits bekannt. Auch die Politik hat in der Zwischenzeit auf dieses Phänomen reagiert und einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für Hinweisgeber und den Umgang mit ihnen geschaffen. Für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist es daher lohnenswert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Bis Ende 2021 muss in allen EU-Mitgliedsstaaten die Whistleblower-Richtlinie umgesetzt werden. Spätestens dann müssen sich betroffene Unternehmen mit der Einrichtung eines Compliance-Management-Systems befassen, um Hinweise rechtskonform bearbeiten zu können. Mit der Richtlinie sollen solche Personen geschützt werden, die Verstöße gegen den Datenschutz oder die Produktsicherheit melden sowie Hinweise auf wirtschaftskriminelle Machenschaften geben. Ziel ist es, die Hinweisgeber vor jeglichen negativen Folgen zu beschützen.
Zu diesem Zweck sollen Compliance-Management-Systeme zur Meldung und Bearbeitung von Hinweisen bei den Unternehmen etabliert werden. Der zuständige Compliance Manager muss den Eingang der Hinweise bestätigen, entsprechende Maßnahmen einleiten und den Whistleblower nach drei Monaten darüber informieren. Der Hinweisgeber selbst genießt im Rahmen solcher Verfahren einen umfangreichen rechtlichen Schutz.
Mehr dazu im Fachartikel von The AuditFactory: https://www.auditfactory.de/compliance/hinweisgebersystem-451/

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Mehr zu The AuditFactory unter: www.auditfactory.de


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