Verkehrsschilder nach Paragraph 53

Die Regelung des Verkehrs gehört zu den wichtigsten, aber unbesungenen Aufgaben einer Gemeinde. Es kann sich aber kaum jemand vorstellen, welch ein Chaos herrschen würde, wenn keine Verkehrszeichen im Einsatz wären. Dies gilt aber nicht nur für die üblichen Verbotszeichen, sondern ebenso für Hinweisschilder. Jeder kennt das berühmte Stop-Zeichen und das Ignorieren dieses offensichtlichen Hinweises führt zu einer empfindlichen Strafe. Die verschiedensten Hinweiszeichen können aber teilweise ebenso bedeutend sein und mit einer ebenso harten Strafe einhergehen. Ein gutes Beispiel aus dem Paragraph 53 der Straßenverkehrsordnung in Österreich wäre das Einbahn-Schild. Auch das Missachten dieses Zeichens wird nicht sehr gerne gesehen.

Die Hinweiszeichen zur Autobahn dienen wiederum zur Verhinderung von Geisterfahrern und sind demnach noch bedeutender als die Einbahn-Schilder. Das sind aber nur die Extrembeispiel aus der Kategorie § 53 STVO Hinweiszeichen. Neben diesen sehr tragweiten Beschilderungen finden österreichische Gemeinden beim Amazon für Gemeinden, namens Kommunalbedarf.at, auch entsprechende Schilder für Parkräume, Fußgängerzonen oder Erste Hilfe. Die Auswahl ist so groß wie die Nachfrage im kommunalen Alltag.