Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft gegen mehrere Generalstaatsanwaltschaften Az. 1 AR 1215/19 vom 16. Oktober 2019

Die Verfassung des Demokratischen Rechtsstaats sieht vor, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Diese Strafanzeige vom 01. Oktober 2019 mit der Rückantwort des Generalbundesanwalts zum Az. 1 AR 1215/19, ist der unangreifbare Gegenbeweis, dass es nicht nur Menschen sondern auch hohe und höchste Staats- und Justizbeamte gibt, die über dem Gesetz stehen. Die Generalbundesanwaltschaft arbeitet schon seit über zwanzig Jahren mit unter schwerem Straftatverdacht stehen Staats- und Justizbeamten zusammen und das nicht nur in einem Bundesland. Auch duldet die Generalbundesanwaltschaft im Zusammenwirken bandenmäßiger Straftaten aus eigenem Hause. Zu dem Vorwurf der Urkundenfälschung im Rechtsverkehr für den BGH, (Az. 2 AR 217/15 mit 2 ARs 283/15) verweigert die Generalbundesanwaltschaft jegliche Stellungnahme noch die erforderlichen gesetzlichen Anwendungen. Weder die Fraktionen im Bundestag noch die Fraktionen der betroffenen Landtage, haben sich zu den Straftatsvorwürfen vom 01. Oktober 2019 bisher geäußert.
Der Antwortschriftsatz der Generalbundesanwaltschaft vom 16. Oktober 2019 geht umgehend den Fraktionen im Deutschen Bundestag zu.

Von 01. Oktober 2019

Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof
Bauerstraße 30
76123 Karlsruhe

Hiermit erstatte ich, xxxxxx geb. am xxx Februar in xxxxxxxxxx, Strafanzeige

insbesondere gegen

Staatsanwaltschaft Verden, Anstiftung zum BtM-Verbrechen, Uneidlicher Falschaussage, Falscher Anschuldigung sowie Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger, Beihilfe durch Unterlassen, Strafvereitelungen im Amt

Generalsstaatsanwaltschaft Celle – Anstiftung zum BtM-Verbrechen sowie Strafvereitelungen im Amt, Beihilfe durch Unterlassen,

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg – Strafvereitelungen im Amt, Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger, Beihilfe durch Unterlassen, Urkundenfälschung im Rechtsverkehr für das OLG-Oldenburg sowie den BGH

Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf – Strafvereitelungen im Amt, Beihilfe durch Unterlassen,

Generalstaatsanwaltschaft Jena - Strafvereitelung im Amt, Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger, Beihilfe durch Unterlassen,

Generalbundesanwaltschaft Karlsruhe - Urkundenfälschung im Rechts-verkehr, Verfolgung und Verurteilung Unschuldiger, Beihilfe durch Unterlassen,

Generalstaatsanwaltschaft Bremen – Verfolgung Unschuldiger, Beihilfe durch Unterlassen, Strafvereitelungen im Amt,

Generalsstaatsanwaltschaft Hamburg – Beihilfe durch Unterlassen, Strafvereitelungen im Amt,

Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg – Beihilfe durch Unterlassen, Strafvereitelungen im Amt

wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung

und strafbar gemäß § 129 Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit den AE und Unterzeichner zur Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung, damit vorsätzlicher Angriff auf die Verfassung gemäß Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 GG und Art. 20 Abs. 3 GG in unterschiedlich beendeten und noch laufenden Gerichtsverfahren.

Im weiteren direkten bzw. indirekten Zusammenhang des § 129 Abs. 1 StGB werden den Beschuldigten unterschiedliche vorsätzliche und ungesühnte in Tateinheit begangene Straftaten gemäß § 13 StGB, § 81 Abs. 2 StGB, § 164 StGB, § 258a StGB, § 263 StGB, § 339 StGB, § 344 StGB, § 369/370 AO, § 116 AO und § 142 PatenG durch den AE und Unterzeichner vorgeworfen.

Durch fachliche Unfähigkeit oder auch kriminellem Vorsatz haben die Staatsanwaltschaften Bremen sowie Owingen 1995 zwei Banden mit einem finanziellen Schaden des AE von rund 120TDM schadlos davon kommen lassen. Eine Sicherstellung von Werten bei den Tätern und gemäß späterem Täter- Opferausgleichs ist durch beide Beschuldigten unterblieben. Die Staatsanwaltschaft Bremen wollte dem AE damals weismachen, dass die Lebenspartnerin des einen Täters nichts von den Geschäften des Täters in ihrem gemeinsamen Büro wusste, zumal Post und Ware gleich für zwei fingierten Firmen des Täters bei dieser Lebensgefährtin ein- und ausgingen. Die Lebensgefährtin war damals nur Strohmann für das gesamte Geschäft des Bremer Täters. Die Täter der xxxxx Gbr Bande brachten rechtzeitig ihr Privatvermögen bei Dritten unter.

Beweis:
Az. 84 Js 33069/95 der StA-Bremen u. Mahnbescheid vom 01.01.1996

Am 08. Dezember 1997 gewährte die IKB-Berlin und nach dreijähriger langer Vorarbeit dem Geschäft des AE und Dritten, eine erste Kreditsumme von 625TDM von insgesamt DM 22 Millionen des erforderlichen Kreditbetrages, für sein 1994 gestartetes und bis heute einmaliges Umwelt- und strategisches Rohstoffrückgewinnungsprojekt.

Beweis: Kreditzusage der IKB vom 08. Dezember 1997

Am selbigen Tage dem 08. Dezember 1997 stürmten Steuerfahnder der Finanzbehörde Hannover die privaten und nichtprivaten Räume des AE mit ungeheuerlichen Straftatvorwürfen, die der Vors. Richter Barre am AG-Verden unter dem Az. 4 Cs 427/01 für immer unauslöschlich dokumentierte. Mit diesem Tage begann eine Kette der oben benannten Straftaten und die bis heute insbesondere zur AO und dem PatentG kein Ende gefunden haben. Nach strafrechtlichem Verjährungseintritt 2008 erteilte die Leiterin der der Steuerfahndung Hannover, Frau Dietrichs Prinz, am 22. März 2011 die Auskunft, das Ausgabenbelege über rund 600TDM sowie Privatausgaben von 27TDM dem Amts- sowie Landgericht Verden damals zum § 369/370 AO vorenthalten wurden. Damit haben die Staatsanwälte Müller-Wolfsen, Gaebel, Dyballa und der Zeuge Hörding vorsätzlich bandenmäßig das Land- und Amtsgericht Verden angelogen zu haben. Der ehemalige Generalstaats- und spätere Generalbundesanwalt, Herr Harald Range, hat zusammen mit dem ebenso beteiligten Generalstaatanwalt in Oldenburg, Herrn Heinz Rudolf Finger über viele Jahre dazu vorsätzliche und bandenmäßige Strafverteilungen im Amt für die vielen Straftäter betrieben. Mit eingebunden an diesen Straftaten war die LOStAin beim GStA in Celle, Frau Nemetschek sowie das Justiz- und Finanzministerium Hannover. Auch wusste der damalige Ministerpräsident sowie spätere Bundespräsident, Herr Christian Wulff, von all diesen kriminellen Vorgängen seiner Staats- und Justizbeamten. Ministerpräsidenten sind gegenüber ihren Ermittlungsbehörden weisungsberechtigt, wenn diese elementare Aufgabe für den Rechtsfrieden von jenem nicht wahrgenommen wird, so muss sich dieser öffentlich als Mittäter bezeichnen lassen. Auch die nachfolgenden Ministerpräsidenten waren über diese kriminellen Sachverhalte schriftlich in Kenntnis.

Darüber hinaus, verweigerten später die Richter am FG-Hannover unter Vorsitz des Richters Cisse jegliches Recht, hier durch Umgehung des § 76 Abs. 1 FGO zum Az. 16 V 10089/03, eben um diese vorab schweren Straftaten des Landes Niedersachsen gegen die AO und Anderes strafzuvereiteln. Dieser Beschluss des FG-Hannover und der noch durch schwersten Prozessbetrug des FA-Syke mit einem Gutachten herbeigeführt wurde, hat noch auf Jahre hinaus seine Gültigkeit im Sinne des § 339 StGB. Dazu zählt auch, dass die betreffenden Steuerakten des AE und seiner Unternehmen bereits im Jahre 2002 für immer und sogar rückwirkend ab 1994 geschlossen wurden. Die Ermittlungsakte gegen die beteiligten Finanzrichter wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover zu einem dem AE unbekannten Zeitpunkt vernichtet. Darüber hinaus unterdrückte die Staatsanwaltschaft Hannover und vertreten durch den StA Herrn Dr. Lehmann im Jahre 2004-2008 unwiderlegbare Beweismittel in der Sache.

Beweis:
Stellungnahme des FA Delmenhorst vom 13. Februar 2017
StA-Hannover-Vernichtung der Ermittlungsakte vom 15. März 2011

Eine sehr bekannte Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin und Düsseldorf, ein Notar aus Berlin, ein Richter des Landes Brandenburg und ein Richter des Landes Thüringen, waren nicht einmal ansatzweise in der Lage, einen einschlägig Vorbestraften in Verbindung mit § 6 Abs. 3 S. 2 GmbHG von der Berufung zum GF einer gemeinsamen Kapitalgesellschaft mit dem AE fern zu halten. Der AE musste zur Gründung der damaligen GmbH an die betreffende Kanzlei DM65.000 entrichten. Dieser einschlägig Vorbestrafte fälschte zusammen mit der Deutschen Bank 1998 eine Durchfinanzierung sowie eine finale Finanzierung über DM 6.75 Millionen. Der von allen daran Beteiligten ausgehende finanzielle Schaden, ist bis heute nicht beglichen und bestimmt nicht nur eine Portokasse von 250TDM. Zu diesen Straftaten von Staats- und Justizbeamten in Thüringen, leitete die Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen die Staatsanwaltschaft Erfurt sowie den mittätigen Herrn OStA-Becker zwei Ermittlungsverfahren ein. Darüber hinaus wurden zwei Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Dietmar Althaus, Richter am AG Erfurt sowie am LG-Nordhausen und Abgeordnete des Thüringer Landtages eingeleitet. Die damals tätige Vors. Richterin am AG-Erfurt unterschlug vorsätzlich die Ladung zum Termin die durch den AE beantragten Rechtsvertreter der Berliner und Düsseldorfer Anwaltskanzlei, eben zum Schutze dieser kriminellen Vereinigung von Justiz- und Staatsbeamten in Thüringen. Eine finanzielle Wiedergutmachung hat das Land Thüringen bis heute verweigert.

Beweise:
Kriminelle Finanzierungsbestätigungen der Deutsche Bank aus 1998
2x Ermittlungsverfahren gegen Politik und Justiz Thüringen aus 2008
Strafregisterauszug für xxxxxx aus 2002
Verweigerung der Versicherung an Eides-Statt des GenStA in Thüringen Herrn Hartmut Reibold aus 2008

Der ehemalige GF sowie Straftäter aus Thüringen und genannt xxxx, tauchte erneut durch den Notarvertrag des Notars Braunfels (Nr. 2274/2008) in Düsseldorf, nun im Zusammenhang mit einer neuen internationalen kriminellen Bande (xxxxx-AG) 2006 wieder auf. Diese schwerstkriminelle Bande erteilte trotz schriftlicher Vorwarnung des AE in 2006 am 31.12.2007 dem US-Börsenunternehmen xxxxxxxxxxxx mit Sitz in Florida, die exklusive Lizenz auf das dem AE gehörende xxxxxxx Patent DE 197 xxxxxx. Darüber hinaus und trotz Geheimhaltungsvereinbarung aus 1997 bis 2007, u.a. mit Firmen wie Krupp etc. etc, ist bis heute völlig ungeklärt, an welche Firmen wurde durch diese Bande weltweit Patent/Betriebsgeheimnisse des AE verraten. Dass diese kriminelle Bande unter Führung des Herrn Felix xxxxx xxxxxx dem Demokratischen Rechtsstaat einen bisherigen finanziellen Schaden von mindestens $50 Millionen USD zufügen konnte, ist der Politik und kriminellen Justiz in Nordrhein-Westfalen zu verdanken. Wie hoch die Summe an Schadensersatz noch obenauf kommen wird, wird erst durch ein Ermittlungsverfahren beim FBI sowie vor dem zutreffenden State Court für zwei US-Unternehmen festzustellen sein.

Beweis:
Ermittlungsverfahren der GenStA-Düsseldorf Az. 4 Zs 1813/08 und Az. 4 Zs 1197/1
SEC File 0-31849

Im Jahre 1999 nahm eine US-Finanzierungsgesellschaft Kontakt zum AE auf und es wurde 2000 eine Finanzierung seines Umweltprojektes in zweistelliger Millionensumme vereinbart. Diese US-Finanzierungsgesellschaft hatte zuvor eine Finanzierung mit einem südkoreanischen Autokonzern auf den Weg gebracht. Daher war es für den AE nicht ersichtlich, warum diese US-Finanzierungsgesellschaft nach 2000 und noch bis 2005 mehrere schwerstkriminelle Handlungen gegen Projektfinanzierungen durch erhebliche kriminelle Retainervorleistungen vornehmen konnte. So wurde unter Anderem durch das Stillschweigen und die Vertuschung der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg der Fußballklub FC Tirol durch dieselbigen Täter in die Insolvenz getrieben. Es wurde damals durch die Staatsanwaltschaft Cottbus angeordnet, dem AE die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen xxxxx Leasing nicht mitzuteilen. Die $250.000USD Schaden und nur für den AE, waren der Justiz und Politik in Brandenburg völlig egal. Einer der US-Haupttäter (Garry xxxxx) wurde später zu 20 Jahren State Prison verurteilt. Somit waren die Vorkosten und die Retainervorleistung des AE ebenso durch Unterlassung futsch.

Beweis:
Auszug aus der Ermittlungsakte der StA-Cottbus vom 28. Nov. 2000
FC Tirol vom 26. Sept. 2001

Die Generalstaatsanwaltschaften in Bremen und Hamburg sowie die beiden Länderparlamente waren durch andere unter Verdacht stehende kriminelle Handlungen über die kriminellen Vorgänge der anderen Bundesländer teil- informiert. Die GenStA-Bremen ist nochmals zum anhängenden Verfahren Az. 602 Js40522/19 der StA-Bremen in Kenntnis, wobei drei Richterinnen am LG-Bremen dem AE kürzlich erneut rechtlichen Beistand verweigerten.

Die zu beschuldigen Staats- und Generalstaatsanwaltschaften haben mit höchster krimineller Energie so gehandelt, dass eine große Zahl von Richtern bis zum Bundesverfassungsgericht, dem BGH, dem BVerwG, dem BFH und dem BSG durch direkte Klageverfahren in Mitwisserschaft gemäß § 116 AO eingebunden sind. Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren und egal in welcher Art, konnten aufgrund der vorliegenden Beweismittel durch Anwaltsbeistandsverweigerungen ab 2004 nicht mehr vorgenommen werden. Obwohl die Verfassung gemäß Art. 20 Abs. 3 GG mit Art. 6 EMRK das Recht auf ein faires Verfahren garantieren, haben sich die Richter zuvor bewusst gegen den § 78 Abs. 1 ZPO entschieden, um dann in ihren Beschlüssen zur Nichteinhaltung der Prozessordnung gegen den Kläger und AE begründen und entscheiden zu können. Da sich aus Angst vor dem Demokratischen Rechtsstaat honorige Anwälte weigerten ein Mandat für den AE vor Gericht zu übernehmen, ist jeder ergangene Beschluss/Urteil eine Beugung des Rechts, hier durch vorsätzliche Tatsachenverdrehung und damit gemäß § 339 StGB mit § 129 Abs.1 StGB strafbar. Darüber hinaus und bei diesen schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen, zumal es hier seit 1994 um die Umsetzung eines hochinnovativen Umweltprojektes ging, wurde vorsätzlich durch die beschuldigten Generalsstaatsanwaltschaften der § 89 Abs. 2 RiStBV, hier durch manchmal lapidare dreizeilige Erklärungen, wohlweislich umgangen.

Zusätzlich wurden die Parlamente der beteiligten Bundesländer und einzelne Parlamentarier sowie der Deutsche Bundestag und auch die Kanzlerin über die strafrechtlichen Vorwürfe des AE mehrfach und hinreichend informiert.

Beweis:
Deutscher Bundestag vom 03. Mai 2016
Kanzleramt vom 05. März 2012

Anhand der darin detaillierten vorgelegten Beweismittel, räumten beide vorgenannten höchsten politische Instanzen der Republik und in Bezugnahme auf die Verfassung, den beteiligten und beschuldigten Exekutiven sowie den Judikativen völlige Straffreiheit bei ihren bisherigen sowie weiteren kriminellen Handlungen gegen den AE, Dritte ein.

Der seit 1988 dadurch angerichtete finanzielle Schaden des AE, Dritter und auch dem Deutschen Steuerzahler, dürfte einen dreistelligen Millionenbetrag betragen. Abgesehen von dem zusätzlichen finanziellen internationalen Patent-, Anleger- und Betrugsverbrechen aus 2007/2008, welches hier die Justizbehörden, die Ministerpräsidenten und der Landtag in Düsseldorf zu verantworten haben.

Beweis: BGH III ZB 45/15 Staats- und Amtshaftung

Der abschließende Tatvorwurf geht gegen die Generalbundesanwaltschaft, welche sich ebenfalls durch fortgesetzte Urkundenfälschung im Rechtsverkehr für den Bundesgerichtshof strafbar gemacht hat. Zuvor hatte die Vors. Richterin am AG-Wildeshausen, Frau Dr. von der Hxxxx, in einem OWi-Verfahren die Rechtsbeschwerde durch Niederschrift beim AG-Wildeshausen durch die Rechtspflegerin des AG-Wildeshausen gegen den AE untersagen lassen. In der Stellungnahme der GenStA-Oldenburg für das OLG-Oldenburg behauptete die 1. StAin Frau Schwerter und tätig beim GStA-Oldenburg, dass der AE sein Recht auf Niederschrift beim AG Wildeshausen nicht wahrgenommen hatte. Dieses war die wissentliche vorsätzliche Unwahrheit der GenStA-Oldenburg für das OLG Oldenburg und die der Staatsanwalt Dr. Coen bei der Bundesanwaltschaft dem Bundesgerichtshof unter Vorsitz des ehemaligen Richters Herrn Thomas Fischer in seiner Stellungnahme ebenso unterschlagen hat. Wollte der Bundesanwalt Dr. Coen damit etwa vermeiden, dass der BGH weitere strafrechtliche Vorgänge der beschuldigten Generalstaatsanwaltschaften aus Niedersachsen und anderen Bundesländern erfährt?

Der damals fachaufsichtsführende Bundesjustizminister und heutige Bundesaußenminister, Herr Heiko Maas, war gegenüber der Bundesanwaltschaft weisungsberechtigt. Herr Maas hat diesen kriminellen Handlungen seine stillschweigende Zustimmung erteilt, ganz zu schweigen von den vielen Länderjustizministern. Dass das Bundesverfassungsgericht diese Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr, noch dazu von der Bundesanwaltschaft deckte, schlägt wohl neben anderen kriminell unterstützenden höchstrichterlichen Entscheidungen (§93b mit §93a BVerfGG) dem Fass den Boden aus.

Beweise:
Az. 2 AR 217/15 mit BGH 2 ARs 283/17
Stellungnahme der GenStA-Oldenburg vom 15. Juli 2015 zum Az. NZS 300 Ss Rs 118/15

Schriftsatz/Abschrift an den ehemaligen Bundesminister der Justiz Herrn Heiko Maas vom 04. November 2015

Dass honorige Rechtsanwälte 250.000EUR und mehr veruntreuen, das Notare zweistellige Millionenbeträge beglaubigen oder auch Firmen- und Patentrechte an Dritte übertrugen, hier ohne die Anwesenheit des AE oder das die Deutsche Bank eine kriminelle Durchfinanzierungsbestätigung über DM6.75MM ausstellte, oder das kriminelle Banden sich mit $250.000USD mal eben locker mit Hilfe der Justiz davon stehlen können, dass weitere kriminelle Banden sich mit kriminellen Notar- und Lizenzverträgen sowie Geheimnisverrat sich zweistellige Millionen-beträge sowie Börsenbeteiligungen einheimsen, für die zum Teil noch der Steuerzahler gerade stehen musste, damit muss man als Bürger und wie der AE im Demokratischen Rechtsstaat wohl jederzeit rechnen.

Jeder normal denkende Bürger kann sich dann an seinen fünf Fingern abzählen, dass derartige schwerstkriminelle Handlungen, noch dazu von Staatsanwälten und Richtern und in voller Mitwisserschaft der Politik verheerende finanzielle Schäden für den AE, Dritte und letztendlich auch den Steuerzahler hervorrufen, ganz zu Schweigen von möglicherweise zu verhindernder weiterer Umweltschäden. Obenauf wurde dadurch die Weiterentwicklung hochinnovativer Verfahrenstechniken des ehemaligen Teams des AE zum Umweltschutz verhindert. Patentschutzrechte gingen aus vorgenannten Gründen weltweit verloren. Dazu gehört auch, wer nutzt seit 1997 illegal und kriminell weltweit die Patente des AE? An wen und welche Firmen wurden weltweit Betriebsgeheimnisse zum Patent DE 197 xxxxx und anderes zum Nachteil des AE und Dritter verraten?

Hatten die beschuldigten Staatsanwaltschaften schon einmal daran gedacht, dass
bei all diesen ihren kriminellen Handlungen nicht einmal ein faires Verfahren (der Altersrentenfeststellung) vor dem Sozialgericht möglich ist?

Der vom ehemaligen Landgerichtsrichter Herrn Frank Fahsel in Stuttgart im Jahre 2008 in der SZ veröffentliche Leserkommentar, der einer systembedingten Staatskriminalität zeigt hier über zwei Jahrzehnte lang seine hässlich kriminelle Fratze und war wahrscheinlich nur die Spitze eines Eisbergs über die Justiz und Politik im Demokratischen Rechtsstaat. Als ehemaliger politischer Häftling der Zuchthäuser Cottbus und Brandenburg der Jahre 1977/1978 treten dem AE seit 1988 erneut Züge dieser systembedingten Staatskriminalität nun durch den Demokratischen Rechtsstaat nah.

In Sachen der AO zum § 116 AO mit § 369/370AO sowie dem Beschluss des FG- Hannover zum Az. 16 V 10089/03, hier in Verbindung mit der aktuellen Befreiung der von Steuerpflicht seiner technologischen Verfahren für den AE, wurden neben den Justiz- nun auch die amerikanischen Finanzbehörden informiert. Zu gegebener Zeit werden diese US-Behörden bestimmt Aufklärung in der Sache vom Bundesfinanzminister sowie Vizekanzler, Herrn Olaf Scholz und möglicherweise auch von der Kanzlerin einfordern.

Beweis:
Schriftsatz an den Bundesfinanzminister und Vizekanzler Herrn Olaf Scholz vom 02. August 2019
Schriftsatz der Kanzlerin vom 05. März 2012

Der AE kann und wird keine weiteren von seinen tausenden Schriftsätzen der Generalbundesanwaltschaft zur Verfügung stellen, diese möge sich die Generalbundesanwaltschaft bei den Beschuldigten einholen. Im Falle, dass die Generalbundesanwaltschaft keine Beweismittel bei den Beschuldigten auffinden kann, muss der AE zwingend davon ausgehen, dass diese vorsätzlich im Sinne des § 258a StGB von den Beschuldigten Staats- und Justizbeamten vernichtet worden sind.

Wie weiter der Versuch des Lügens und Betrügens gegen den AE und auch Dritte aktuell unternommen wird, kann aus der Email das AE sowie der neuerlichen Zahlungsaufforderung der Sparkasse xxxx vom 17. September 2019 entnommen werden.

Beweis:
Zahlungsaufforderung von 95.000EUR
Antwort-Email an Sparkasse xxxx vom 30. September 2019

Diese Strafanzeige hat der AE selbst geschrieben und unterzeichnet, diese entspricht vollumfänglich der Wahrheit.

xxxxxx

Hinweis:
Diese Strafanzeige wird den Abgeordneten der beteiligten Fraktionen der Bundesländer sowie den Fraktionen im Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben. Gleichfalls wird diese Strafanzeige den für die xxxxxx Inc. sowie die sich ebenso in Gründung befindlichen xxxxxx Inc. zuständigen US- Behörden, hier insbesondere im Zusammenhang mit der AO, zur Kenntnisnahme übermittelt.

Sollte die Generalbundesanwaltschaft weitere Beweismittel zur Sache benötigen, so sind auf verschiedenen Schriftsätzen an Ermittlungsbehörden und Politiker genau bezeichnete Beweismittel zu den in Rede stehenden strafbaren Handlungen zu finden.

Anlagen:
Mahnbescheid xxxx GbR von 08/1995 – Blatt 1
Von StA-Bremen vom 23-11-1998 u. 27-09-1995– Blatt 2/3
Von StA-Cottbus vom 28-11-2000 / Az 1755 Js 34002/02 - Blatt 4
Aus Internet von news.at 30-04-2009 TC Tirol –Blatt 5
Vom AG-Erfurt Bundeszentralregister 19-09-2002 - Blatt 5 u.6
Durchfinanzierung Deutsche Bank vom 01-10-1998 - Blatt 7
Projektfinanzierung xxxxx GmbH vom 17-12-1998 - Blatt 8
Verweigerung der Versicherung an Eidesstatt durch GenStA Hartmut Reibold aus 2008 – Blatt 9/5
Ermittlungsverfahren gegen MP Althaus u.a. vom 16-06-08 – Blatt 10
Ermittlungsverfahren gegen StA-Erfurt 11-12-2002 – Blatt 11
Ermittlungsverfahren gegen Richter AG-Erfurt und LG-Mühlhausen vom 21-05-2008 – Blatt 12
Schriftsatz an StA-Düsseldorf vom 21-08-2008 - Blatt 13/2
An GStA-Berlin vom 14-05-2013 Blatt 14/2
An GStA Düsseldorf vom 27-06-2013 – Blatt 15/2
Von Sparkasse xxxx vom 17-09-2019 – Blatt 16/9
An BJM Heiko Maas vom 04-11-2015 – Blatt 17
An BFM Olaf Scholz vom 02-09-2019 – Blatt 18/3
Von Steuerfahndung Hannover 22-03-2011 - Blatt 19