NDS Finanzminister Hilbers schiebt die Verantwortung für schwerste Straftaten gegen die AO nun dem FA DEL zu

Im Jahre 1995 haben zwei Banden durch vorsätzlichen Betrug einen schweren finanziellen Schaden von damals DM 120.000 ausgelöst. Damit waren Verhandlungen mit dem damaligen Finanzamt Syke bezüglich der Steuerzahlungen erforderlich. So wurde nach gemeinsamer Absprache die Steuerzahlungen mit dem FA Syke in monatlichen Raten beglichen. Die zuständigen Staatsanwaltschaften für die beiden Banden in Bremen und Owingen weigerten sich im Rahmen eines Täter und Opferausgleichs, die privaten sowie geschäftlichen Vermögen der Täter sicherzustellen.

Zwischenzeitlich hatte der Geschädigte sein Geschäftsfeld auf den Umwelt- und Klimaschutz durch volle Rohstoffrückgewinnung eines strategischen Rohstoffs umgestellt. Eine industrielle Anlage im zweistelligen Millionenwert zu errichten, da gehen schon mal ein bis zwei Jahre ins Land. Am 08. Dezember 1997 gewährte die IKB Berlin einen Kredit von DM 22 Millionen, allerdings mit dem gleichen Tage stürmten Steuerfahnder aus Hannover Geschäftsräume sowie private Räume der Geschäftsinhaber und stellten wissentlich erhebliche unwahre Behauptungen auf, wie sich nach fünf Jahren in zweiter Instanz beim Landgericht Verden sowie durch ein Eingeständnis nach Strafverbrauch gegen die Ankläger durch die Chefin der Finanzbehörde in Hannover 2011 zugegeben werden musste.

Wie sich nun jeder Bürger denken kann, war das zweistellige Umwelt- und Klimaschutz Projekt mit DM 22 Millionen zum Tode verurteilt. Dass die erheblichen Vorbereitungskosten des Projektes damit in den Sand gesetzt waren, kann sich jeder an drei Fingern abzählen.

Nachdem nun die Lügerei vor Gericht der StA- und GenStA-Verden aufgeflogen war, war nun das Finanzgericht Hannover gefordert die seit 1994 geleistete Vorsteuer zu überprüfen. Anstatt und so wie es der § 76 Abs.1 FGO erforderlich macht, dass das Finanzgericht sich die beschlagnahmten Steuerunterlagen von der Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung holt, beschloss das Finanzgericht die Klage ohne mündliche Verhandlungen abzulehnen. Die Begründung des Gerichts dafür lautete, der Kläger konnte die Beweise und die noch bei der Staatsanwaltschaft Verden sowie bei der Steuerfahndung lagerten, nicht vor Beschluss vorlegen. Der kriminelle Hammer obenauf, dort wurde vor Beschluss ein drei Seiten Gutachten vorgelegt
in dem der Gutachter des Demokratischen Rechtsstaats schriftlich behauptete, dass man mit der inzwischen zu Patenten angemeldeten Umwelttechnologien
jemals Geld verdienen würde. Bank und Landesbürgschaftsbank reichen neben einem weltweiten Exklusiv Industrieanlagenvertrag der Firma Krupp nach monatelanger Prüfung eine Kredit von DM 22 Millionen aus und ein Gutachter des Demokratischen Rechtsstaates betrügt mit seinem Gutachten nicht nur den Kläger sondern gleich das Gemeinwohl mit. Das Finanzgericht Hannover hatte nun nicht weiter anderes zu tun, als dieses patentierte Umweltprojekt zur Liebhaberei und damit für Steuerfrei bis heute zu erklären (Az. 16 V 10089/03). Nachdem im Jahre 2007 offenbar wurde, dass eine weitere internationale kriminelle Bande und die sogar an weltweiten Finanzbörsen gelistet war, auf diese Liebhaberei in nur 7 Monaten Geschäftsaufträge von 240 Millionen USD Dollar mit einem kriminellen Lizenzvertrag an Land zog, ließ der ehemalige GenStA in Celle und spätere Bundesanwalt, Herrn Harald Range, die Ermittlungsakten gegen die 2003 beteiligten Finanzrichter durch die StA-Hannover einfach vernichten. Dass bestätigte erst 2013 der Staatsanwalt der StA-Hannover Dr. Römer.

Nun wird in Kürze unter der Steueraktion der Trump-Administration in den USA dieses Umwelt- und Klimaschutz Projekt realisiert werden, denn die Vorbereitungen laufen dafür schon auf vollen Touren. Wer in den USA Steuern hinterzieht muss mit sehr harten Strafen rechnen. Wie kann man nun in der Bezahlung von Leistungen und die gesetzlich durch anhaltende verbrecherische Rechtsbeugung und damit Steuer befreit sind, in den USA umgehen.
Ganz einfach, man fordert vom zuständigen Finanzminister die schriftliche Bestätigung über die Gültigkeit des ergangenen Urteils Az. 16 V 10089/03 sowie das die Steuerakten privat und geschäftlich seit 2002 durch das Finanzamt Delmenhorst obenauf geschlossen waren.

Anstatt und so wie es das Strafgesetz sowie der Art. 3 Abs. 1 GG es verlangen Strafanzeige gegen Täter und Mitwisser zustellen, versucht die Politik die rechtliche Verantwortung auf ein kleines Finanzamt zu schieben, armes Fridays For Future, ihr werdet von der Politik bis hoch zum Bundestag und dem Kanzleramt sowie mit höchstrichterlicher Unterstützung nur verarscht.

16/06/2019

Eilt!

Persönlich vorzulegen!

Nur per Fax: (0511) 120 80 60

Niedersächsisches Finanzministerium
z.H. des Finanzministers
Herrn Reinhold Hilbers
Am Schiffgraben 10

30 159 Hannover

St.- Nr. 57/201.... für die R...... Deutschland
und St.-Nr. 57/124/.... G.K.
Richterliche Steuerbefreiung des FG Hannover Az. 16 V 10089/03

Sehr geehrter Herr Minister,

hiermit nimmt der Unterzeichner u.a. Bezug auf die Erklärung des Finanzamtes Delmenhorst vom 13. Februar 2017 und 15. Februar 2018 und übermittelt Ihnen in der Anlage nochmals dazu die entsprechend beiden Schriftsätze, auch zur Erinnerung in gleicher Sache aus dem Jahre 2002-2004.

Die sich in Gründung befindliche R....... LLC und der der Unterzeichner als CEO sowie Lizenzgeber angehört, wurde gestern durch den US-Steuerfachanwalt dringend empfohlen, die immer noch rechtsgültige richterliche Steuerbefreiung aus dem Jahre 2003 sowie auch rückwirkend seit 1994, auf seine patentierten und unpatentierten Umwelttechnologien durch das Niedersächsische Finanzministerium schriftlich bestätigen zu lassen. Diese Steuerbefreiungserklärung der Bundesrepublik Deutschland geschäftlich sowie privat, wird den US-Steuerbehörden gemäß der bestehenden bilateralen Abgabenvereinbarungen vorgelegt werden.

Ihnen dürfte verständlich sein, dass die gemeinsamen Handlungen von Justiz und Finanzbehörden seit Ende 1997 als schwerstkriminell in Bezug auf den Unterzeichner und Dritte einzustufen sind. Eine immer noch gültige richterliche Steuerbefreiung, sogar vom BVerfG und dem EGMR bestätigt sowie vorsätzliche und bandenmäßige Strafvereitelungen im Amt der Steuerhinterziehungen in NDS und NRW, hier zur Vertuschung einer vorsätzlichen falschen Anschuldigung gemäß § 369/370 AO im Zusammenhang mit einem weltweit bedeutenden Umweltverfahren aus 1997 und noch einiges Anderes mehr, zeigt nun eine weitere internationale Wirkung.

Der Unterzeichner erinnert hiermit an seine unbeantworteten Schreiben der NDS- Finanzminister seit 2004, Letzteres vom 26. April 2015

Sollte der Unterzeichner diese schriftliche Erklärung (auch in englischer Sprache) von Ihnen nicht in den nächsten 7 Tagen erhalten, so legt der Unterzeichner den US-Finanz- und Justizbehörden sämtlichen Schriftverkehr mit den Niedersächsischen Staats- und Justizbehörden seit 1997 zu seiner Entlastung in Fragen der AO vor.

Mit freundlichen Grüßen

G. K.

Anlagen:
Stellungnahme des FA Delmenhorst vom 13. 02. 2017 u. 15.03.2018
Schriftsatz an den ehemaligen GenStA nach Oldenburg vom 07. April 2004
Schriftsatz an StA Dr. Lehmann sowie Fraktionen im NDS-Landtag 15. Mai 2008
Blatt 1-4 Pitch Deck der R..... .... LLC

CC. In Übersetzung an US-Finanzbehörden u. RAe Fred Stoops Sr. & LaCourse
DD. Board Member R....... ... LLC

25/06/2019

Persönlich vorzulegen!

Nur per Fax: (0511) 120 80 60

Niedersächsisches Finanzministerium
z.H. des Finanzministers
Herrn Reinhold Hilbers
Am Schiffgraben 10

30 159 Hannover

St.- Nr. 57/201......... R......... Deutschland
und St.-Nr. 57/124/ G.K.
Richterliche Steuerbefreiung des FG Hannover Az. 16 V 10089/03

Sehr geehrter Herr Minister,

nun brauche ich Ihre Antwort zu meinem Schreiben vom 16. Juni 2019 nicht mehr, denn ich habe alle relevanten Unterlagen den US-Steuerbehörden für den US-Bundestaat ... zukommen lassen.

Dass rechtliche Verhalten des Demokratischen Rechtsstaats Bundesrepublik Deutschland in Sachen Steuern sowie Umwelt und Klimaschutz, ist eine politische sowie juristische Steilvorlage für die Trump-Administration, gerade im US-Bundesstaat .....

Hochachtungsvoll

G. K.

CC. US-Steuerbehörden/Board Member R... ... LLC.