Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages läßt mit Antwort zum Art. 97 GG auf sich warten

Täglich reden und propagieren unsere Politiker sowie höchste Gerichtsbarkeiten den Demokratischen Rechtstaat, der leider schon vor vielen Jahren die Bundesrepublik Deutschland verlassen hat. Politiker reden nur noch über Migranten oder über sich selbst und wie man problemlos das Ruder der Macht weiter in seinen Händen halten kann. Wir Bürger dürfen nur noch diese Volksvertreter wählen gehen. Viele unserer Bürger haben durch offensives Wegsehen oder auch völligem Desinteresse, hier in Sachen Wahrheit, Recht und Gerechtigkeit eines Demokratischen Rechtsstaats, dieser völlig abgehobenen Politclique die freie Bahn geebnet. Eine Bahn und die sich inzwischen in Teilen von kriminellen Vereinigungen aus Staats- und Justizbeamten über Jahre hat hinter dem Rücken der Bürger und in Mitwisserschaft der Politik bis hin zum Bundestag bilden können.
Wenn Anwälte und Journalisten Angst haben, kriminellen Handlungen des Rechtsstaates entgegen zu treten, dann gibt es keinen Demokratischen Rechtsstaat. 22 Anwälte des BGH hatten entweder aus Angst vor dem Rechtsstaat oder aus reinster Geldgier ein Mandat verweigert(BHG Az. III ZB 45/17)mit Az. BGH III ZR 59/10)

25. August 2018
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Deutscher Bundestag
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Unbeantworteter Schriftsatz vom 23. Februar 2017 zum Art. 97 GG an den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren im Rechtsausschuss
des Deutschen Bundestages,

als Einleitung füge ich meinem Schriftsatz vorab Artikel aus der Verfassung sowie aus bestehen Gesetzen bei und die für jedem Bürger gelten sollen. Anscheinend kennt sich der gesamte Deutsche Bundestag inklusive der Bundesregierung sich nicht in Bezug auf die Menschenwürde und die Rechte seiner Bürger aus, oder diese werden aus kriminellen und niedrigen politischen Motiven einfach ignoriert.

§ 129 Abs. 1 StGB

Die Bildung krimineller Vereinigungen ist eine Straftat, die in Deutschland in § 129 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Unter einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift versteht man einen auf Dauer angelegten Zusammenschluss von mindestens drei Personen, dessen Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen.

Thema:

Ich wurde 1977 in der DDR zu mehreren Jahren Zuchthaus verurteilt, weil ich mich öffentlich gegen ein politisch verbrecherisches Regime gewehrt hatte. Zuvor hatte dieses politisch verbrecherische System über Jahre hinweg die wirtschaftliche Existenz meiner Familie zerstört, so dass uns damals nur unter Einsatz des Lebens meiner Familie die Flucht im Schlauchboot über die Ostsee blieb.

Dieser hier nun sogenannte Demokratische Rechtsstaat und genannt Bundesrepublik Deutschland, ist nicht nur in seinen Exekutiven und Judikativen fachlich unfähig, sondern auch schwerstkriminell sich gemäß der Verfassung gegenüber meiner Person sowie mit geschädigten Dritten zu verhalten.

Das Bundesverfassungsgericht gestattete im Jahre 2009 unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2156/09 mit der Begründung § 93b mit § 93a BVerfGG, die Straffreiheiten der schweren Steuerhinterziehung, die Straffreiheit der Fortsetzung von Steuerhinterziehung, die Straffreiheit von Urkundenfälschung im Rechtsverkehr, sowie die damit verbundene Straffreiheit von vorsätzlicher und bandenmäßiger Strafvereitelung im Amt. Darüber hinaus gestattete das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2231/09 die Straffreiheit der Rechtsbeugung sowie das die Wahrheit in Gerichtsverfahren nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist.

Vor dem rechtlichen Hintergrund der vom Demokratischen Rechtsstaat begangenen ungesühnten Vergehen und Verbrechen gegen meine Person sowie in rechtlicher Folge auch gegen Dritte, ist dieses nicht nur ein rechtlich politischer Affront sondern es ist in Tateinheit eine Herrschaft des Unrechts und so wie ich dieses in der ehemaligen DDR jahrelang ertragen musste.

Diese in Teilen bestehenden kriminellen Vereinigungen von Staats- und Justizbeamten in den Exekutiven sowie Judikativen mehrerer Bundesländer, haben es kriminell soweit getrieben, dass sich kein Anwalt mehr wagt ein Mandat zu übernehmen. Obenauf verweigern die dabei zuständigen Gerichte sich der beantragten Beistellung von Anwälten und fälschen darüber sogar vorsätzlich und bandenmäßig die Verfahrensprotokolle sowie Rechtsbeschlüsse oder auch Urteile. Wie sollen wir Bürger und ohne juristisches zweites Staatsexamen oder auch Promotion in Jura, rechtskonforme Klageanträge bei Gericht stellen? Damit liegt eine vorsätzliche Missachtung des Art. 2 Abs. 1GG i.V. mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie Art. 6 der Europäischen Menschenrechts-konvention vor.

Meine persönliche Erfahrung, in der ehemaligen DDR wurden Prozesse jeglicher Art und die diesen damaligen verbrecherischen Staat betrafen, auch ohne rechtlichen Beistand vor Gericht ausgeführt. Ich sehe hier keinerlei Unterschied zum Demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.

Das Generalstaatsanwälte mit Zustimmung ihrer Landesregierungen und der Parlamente Verbrechen in Auftrag gaben oder diese auch decken, dass die Generalbundesanwaltschaft Urkunden für den BGH fälscht, eben um Staatsanwälte, Richter am Amtsgericht oder Oberlandesgericht vor Strafverfolgung zu schützen, ist für mich wie eine üble stinkende juristische und verbrecherische Jauchegrube des sogenannten Demokratischen Rechtsstaats und hier nochmals genannt Bundesrepublik Deutschland. Diese in Teilen und seit 1988 bestehende kriminelle Vereinigung von Exekutiven sowie Judikativen in Niedersachsen und obenauf nun mit Hilfe der Generalbundesanwaltschaft, wollten mit der Urkundenfälschung im Rechtsverkehr ganz andere und sogar anhaltende Verbrechen gegen die AO und Anderes mit verheerenden finanziellen Schäden des Unterzeichners, Dritter sowie dem Gemeinwohl vertuschen.

Das Bundesminister von diesen Straftaten im Amt schriftliche Kenntnis hatten und die ihrer Fachaufsicht unterstellten Straftäter im Amt bei ihren Straftaten haben weiter gewähren lassen, dürfte an rechtlicher sowie politischer Unglaubwürdigkeit nicht mehr zu übertreffen sein.

Dass eine Bundesjustizministerin oder auch ein Länderparlament sich öffentlich darüber aufregen, dass ein ZDF-Team beim filmen von Personen 45 Min. gehindert wurde, dagegen aber Verfassungsrichter und Richter am Bundesgerichtshof andere Richter und Staatsanwälte bei ihren Lügen und Straftaten deckten, darüber schweigen die Justizminister, noch in ihrer Stellung als MdB. Oft schon haben Landesregierungen und Länderparlamente sowie der Deutsche Bundestag in meinen rechtlichen Angelegenheiten zu begangenen ungesühnten Vergehen und Verbrechen mit verheerenden finanziellen Schäden geschwiegen und dazu die lapidare Begründung auf den Art. 97 GG geschoben.

Wenn Bundesverfassungsrichter den Art. 97 GG mit § 93b sowie § 93a BVerfGG dazu nutzen, Steuerhinterziehungen zwischen DM 250.000 bis in unbekannter Euro-Millionenhöhe zu decken, warum hebt der Deutsche Bundestag dann per Gesetz insgesamt die Abgabenordung § 369/370 mit Art. 3 Abs. 1GG nicht auf?

Die Bundeskanzlerin hat am 05. März 2012 zum Aktenzeichen 131-K-500 617/12/0001 sowie der Deutsche Bundestag am 3. Mai 2016 unter der Petitions-nummer 4-18-07-312-019381, haben mit ihren Schriftsätzen den gemeinsam Ausverkauf der Menschenwürde und der Menschenrechte durch andere Verfassungsorgane zugelassen.

Der Art. 97 GG und in Verbindung mit § 38 DRiG ist in meinen Angelegenheiten ein verfassungsrechtlicher Freibrief und nicht nur zur straffreien Begehung von Vergehen und Verbrechen, sondern die Fortsetzung von Vergehen und Verbrechen, hier durch Politik sowie Exekutive und Judikative des sogenannten Demokratischen Rechtsstaats.

Der Deutsche Bundestag wird vor allen Bürgern sich irgendwann dazu erklären müssen, warum er seinen Verfassungsorganen sowie Exekutiven und Judikativen das ungestrafte Recht erteilte, gegen seine Bürger schwerste Straftaten zu begehen. Dieser Schriftsatz dient als weiteres Beweismittel in internationalen Gerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Mit geziemten Grüßen

G. K.
Ehemals politischer Häftling des Zuchthauses Brandenburg 1978
Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlagen:
Schriftsatz der Kanzlerin vom 05. März 2012
Schriftsatz des Bundestages vom 03. Mai 2016
Urkundenfälschung der GenStA-Oldenburg vom 15. Juli 2015
Urkundenfälschung der Generalbundesanwaltschaft vom 24. Sept. 2015
Strafanzeige vom 08. November 2015 gegen StA Dr. C.
Staats- und Amtshaftungsklage 03. März 2017
Strafanzeige gegen MP Stephan Weil vom 18. Juni 2018
Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 05. August 2018
Krimineller Bescheid der GenStA-Celle vom 16. August 2018

Cc:

Internetveröffentlichung
Richterschaft am EuGH