Finanzierung durch Mitarbeiterbeteiligung mit steuerlichen Vorteilen und mit Sozialabgabenfreiheit - von Dr. Horst Werner

Die Kapitalaufnahme durch stimmrechtslose Beteiligung von Mitarbeitern ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) bringt steuerliche Vorteile und ist in gewisser Höhe von den Sozialabgaben befreit. Die Finanzierung und die Liquidität eines Unternehmens lässt sich somit bankenunabhängig auch durch Beteiligungsgelder von Mitarbeitern mit direkten Zahlungen oder durch Einbehalt von Lohnanteilen verbessern. Dies kann insbesondere über Beteiligungsformen geschehen, die den Mitarbeitern keine Mitverwaltungsrechte und keine Stimmrechte einräumen, so dass keine Stimmrechtsverwässerung stattfindet. Soweit die Beteiligung über Genussrechte, Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, grundschuldbesicherte Darlehen oder Schuldverschreibungen erfolgt, haben die Mitarbeiter auch keine Kontroll- und Einsichtsrechte in die Bücher des arbeitgebenden Unternehmens.

Unter finanzieller Mitarbeiterbeteiligung werden hier Kapitalbeteiligungen sowohl mit Fremd- als auch mit Eigenkapitalcharakter am eigenen Arbeitgeber verstanden. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde in Deutschland seit Jahren steuerlich gem. § 19 a Einkommensteuergesetz gefördert und durch das Vermögensbildungsgesetz in Verbindung mit den Tarifverträgen bezuschusst. Es gilt seit einigen Jahren der § 3 Nr. 39 Einkommensteuergesetz mit der maximalen Förderung von Euro 360,-, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital und am Erfolg eines Unternehmens ist die Basis für eine gemeinsame erfolgreiche Zukunft von Unternehmern und Arbeitnehmern. Was in anderen Staaten oder bei börsennotierten Unternehmen bereits an der Tagesordnung ist, entdecken nun auch immer mehr mittelständische Unternehmen in Deutschland.

Mitarbeiterbeteiligung zur Kapitalerhöhung und Verbesserung der Eigenkapitalquote

In der Bundesrepublik mag der Gedanke der Mitarbeiterbeteiligung sowohl für mittelständische Unternehmer als auch für die Beschäftigten noch vergleichsweise neu sein, wird aber von der Bundesregierung und den Unternehmensverbänden stark unterstützt und mit gesetzlichen Verbesserungen ( Gesetz seit dem 01. April 2009 ) gefördert.. Für Unternehmer, die bereit sind, ihre Mitarbeiter von den Vorzügen einer Investition in das eigene Unternehmen zu überzeugen, bringt die Beteiligung der Mitarbeiter einen erhöhten Arbeitsanreiz, eine stärkere Mitarbeiterbindung im Unternehmen sowie neben einer Verbesserung der Liquiditätssituation nur erhebliche Vorteile: Diese Vorteile bestehen in einer verbesserten Eigenkapitalquote und damit in einer Erhöhung der Bonität und des Ratings.

Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung

Eine Mitarbeiterbeteiligung verbessert die Eigenkapitalquote und die Kapitalausstattung des Unternehmens, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, die Arbeitsmoral und sichert so die Zukunftsfähigkeit des Betriebes. Insbesondere ist die Mitarbeiterbeteiligung ein Instrument der Mitarbeiterbindung ( z.B. erhöhter Stufenzins je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit ), die in Zeiten des Arbeitskräftemangels von besonderer Bedeutung ist. Daneben steigt die Eigeninitiative der Arbeitnehmer, die Arbeitsmotivation der Beschäftigten und dadurch die Produktivität des Unternehmens. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner unter der Mailadresse dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Anfrage.