Augsburg Willkürliche Strafjustiz Richter Wolfgang Natale

Offener Brief mit Fragen an Richter Wolfgang Natale
Das Verfahren hier nachlesen: https://fraenkische-illustrierte.jimdo.com/recht-und-gesetz/justizskanda...

Strafjustizzentrum Augsburg
z. Hd. Herrn Richter Wolfgang Natale
(persönlich)
Gögginger Str. 101,

86199 Augsburg
Würzburg am 04.04. 2018

Sehr geehrter Herr Natale,

in Bezugnahme auf das Urteil und Verfahren Az: 10 Kls 502 Js105395/16 gegen Hermann Müller u.a. sind während meiner Recherchen etliche Fragen aufgetaucht die u.a. die Verfahrensführung, das Urteil und auch Ihre Person betreffen. Um nun Spekulationen vorzubeugen, sowie dem öffentlichen Interesse, Ihrer Person und Ihrem Amt gerecht zu werden, bitte ich Sie um Stellungnahme.

1. Welcher Handlung hat sich der Angeklagte H. Müller im Sinne des uneigentlichen Organisationsdeliktes strafbar gemacht(leider im Urteil nicht ersichtlich)?
2. Warum ist im Verfahren/Urteil nirgends ein Hinweis auf das Handeln nach § 160 StPO Absatz 2 (Pflicht der Unschuldsermittlung seitens der Staatsanwaltschaft) zu finden?
3. Gab es in o.g. Verfahren versuchte, direkte oder indirekte Einflussnahme von Personen, anderen oder übergeordneten Behörden, Beamten, politischen Institutionen oder politischer Entscheidungsträger, Parteimitglieder oder anderer Personen aus dem öffentlichen oder Ihrem privaten Leben?
4. Gab es Absprachen, gegebenenfalls Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bezüglich des Urteils und der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft?
5. Gab es besondere Instruktionen an die JVA Gablingen bezüglich des inhaftierten Hermann Müller?
6. Haben Sie sich über die Haftfähigkeit des Hermann Müller ausreichend verantwortlich informiert?
7. Sind Sie über aktuellen Gesundheitszustand (nach med. GA Prof.Krieglstein) des in U-Haft befindlichen Herman Müller ausreichend informiert?

Selbstverständlich weiß ich sehr wohl, dass Sie zu keinerlei Auskunft verpflichtet sind, möchte Ihnen aber dennoch vor Abschluss der noch laufenden Recherchen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 20. April 2018 geben, um einer Verhärtung von Spekulationen entgegen zu wirken und um keine Zweifel an der gesetzeskonformen Rechtmäßigkeit des o.g. Verfahrens in der Öffentlichkeit aufkommen zu lassen.
In der Hoffnung auf eine rechtzeitige Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Werner Krieger

PS Dieses Schreiben wird als offener Brief im Hinblick auf Öffentliches Interesse, sowie der Pressefreiheit in Kopie an div. Redaktionen, Medien und politische Vertreter weitergeleitet.