Der Besitz dieser Puppe kann sie bis zu 25.000 € Strafe kosten!

Dies ist kein Faschingsscherz - der Besitz der Kinderpuppe "Cayla" kann den Besitzer bis zu
25.000,00 € kosten. Wie das Verbraucherportal energyscout.eu bereits im Juni 2017 in einem Blogbeitrag unter https://www.energyscout.eu/vernichten-sie-diese-puppe bemerkt, kann diese Puppe alles gesprochene in der Umgebung aufzeichnen und speichern. In einem aktualisierten Beitrag vom September 2017 macht nun das Verbraucherportal energyscout.eu darauf aufmerksam, dass der Besitz dieser Puppe von der Bundesnetzagentur mit einem Strafgeld von bis zu 25.000,00 € geahndet werden kann, da die Puppe nicht nur Informationen an ein nicht näher genanntes Unternehmen weiterleitet, sondern diese Puppe kann auch mittels Bluetooth von Außenstehenden manipuliert werden. Die Besitzer werden aufgefordert, diese Puppe zu vernichten. Alle detaillierten Informationen hierzu kann man auch unter https://www.energyscout.eu/bis-zu-25-000-e-zwangsgeld-wenn-diese-puppe-n... nachlesen.

AnhangGröße
cayla.jpg54.81 KB