Nicht nur dem NDS-Landtag steht bei den kommenden Wahlen das Wasser bis zum Hals - Beihilfe durch Unterlassen ist das Zauberwort

Dieser nachfolgende Schriftsatz wurde heute allen Fraktionen im NDS-Landtag sowie den Fraktionen im Bundestag per Fax übermittelt.

09. August 2017

Nur per Telefax: (0511) 30 30 -

An
die Fraktionsvorsitzenden
der im Niedersächsischen Landtag vertretenden Parteien
für alle Landtagsabgeordneten im Niedersächsischen Landtag
Hinrich Wilhelm Kopf Platz 1

30159 HANNOVER

Ungesühnte Straftaten durch Staats- und Justizbeamte des Landes Niedersachsen
Schriftsatz des CDU-Fraktionsvorsitzenden vom 31. Juli 2017

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ich glaube fast, dass derzeit nicht nur dem NDS-Landtag das Wasser bis zum Hals hochsteht, wenn sich der Unwille der Bürger über das vollkommene politische und juristische Versagen seine Bahn bricht oder auch brechen wird.

Der Bundesgerichtshof hat sich mit seiner ablehnenden Entscheidung vom 01. Juni 2017 zum Az. III ZB 45/17, hier der Feststellung über jahrelange ungesühnte Vergehen und Verbrechen von höchsten Staats- und Justizbeamten, der Wahrheit verweigert. Dieses war angesichts der nur in Teilen dem Bundesgerichtshof vorgelegten Zeugenlisten von Staats- und Justizbeamten auch so zu erwarten. Dass der Bundesgerichtshof im Zusammenwirken mit der Bundesanwaltschaft schon unter dem Az. 2 ARs 283/15 einer nicht im direkten Zusammenhang stehenden schweren Urkundenfälschung im Rechtsverkehr durch das OLG-Oldenburg deckelte, war mein vorgenanntes Feststellungsverfahren am Bundesgerichtshof nur noch der letzte Beweis systembedingter Staatskriminalität des Demokratischen Rechtsstaats und hier gleichzusetzen mit der ehemaligen Stasi.
Ich habe mir dazu die Arbeit einer erneuten Verfassungsbeschwerde erspart, da das Bundesverfassungsgericht bereits schon 2009 die Wahrheit im Gerichtssaal zu nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung erklärte (2 BVR 2231/09).

Der NDS-Landtag hat am 12. Januar 2006 zum Az. Pet. 02265/01/15 die ungesühnten vorsätzlichen und bandenmäßigen Straftaten seiner Staats- und Justizbeamten, hier gegen meine Person und auch nicht direkt beteiligter Dritter, im Sinne des Demokratischen Rechtsstaats für Recht erklärt. Dass dabei durch diese Straftaten auch der Umwelt schwerster Schaden zugefügt wurde, war den jeweiligen Landesregierungen, den jeweils beteiligten Landtagen, der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag völlig egal.

Diese dadurch mitgeschädigten nicht beteiligten Dritten sind nicht nur private Investoren der Bundesrepublik Deutschland sondern auch die King & Krieg Inc., mit Sitz in den USA. Aufgrund eines ungeklärten schwersten bandenmäßigen Verbrechens gegen das Patentgesetz sowie das Betriebsgeheimnis der Jahre 2007/2008, speziell betreffend der Länder Nordrhein-Westfahlen, Berlin und Brandenburg, könnte nun auch die in Gründung befindliche Relaston Ohio LLC schwerste finanzielle Schäden erleiden. Diese finanziellen Schäden sind nach ersten Gesprächen mit der US-Kundschaft bestimmt keine Portokasse, auch nicht für die Bundesrepublik Deutschland. Sollte sich das Ganze in Kürze so bewahrheiten, reißt allein der Deutsche Steuerzahler Ihnen Ihren politischen Kopf ab.

Sollten Sie wirklich glauben, dass sich diese seriösen US-Investoren solch eine fortgesetzte finanzielle Schädigung durch die Bundesrepublik Deutschland, noch dazu in voraussichtlicher dreistelliger Millionenhöhe, ohne jeglichen rechtlichen Widerspruch gefallen lassen, so wären Sie meine Damen und Herren Politiker gewaltig auf dem Holzwege. Allein die schriftliche Stellungnahme der Kanzlerin vom 05. März 2012, reicht völlig als Beweismittel für eine Jury eines US-Bundesgerichts und hinsichtlich eines Schuldspruchs (schuldig in allen Punkten) aus. Dazu zählt auch als Beweis, dass sich kein Anwalt im Demokratischen Rechtsstaat mehr wagte ein Mandat für mich vor Gericht zu übernehmen (22 zugelassene Anwälte am Bundesgerichtshof).

Das Bundesverfassungsgericht sowie der BGH haben mit ihren letzten unanfechtbaren Entscheidungen, hier durch eine vorsätzliche Umgehung des
§ 183 Abs. 1-4 GVG (§ 339 StGB mit § 129 Abs.1 StGB) sowie i.V. mit Art. 3 Abs. 1 GG und vor deren finaler Beschlussfassung, auf Lebenszeit die steuerliche Befreiung auf Einkommen aus meinen Patenten und unpatentierten Umwelttechnologien (Finanzgericht-Hannover Az. 16 V 10089/03) unangreifbar zementiert.

Abschließend, ich werde zu gegebener Zeit den US-Finanzbehörden meine steuerlich richterliche Befreiung zu meinem vermeintlichen Einkommen aus meiner Liebhaberei (2 BvR 2156/09 mit EGMR 17132/10) vorlegen, so dass keine diesbezüglichen Daten aus den USA etc., etc…. an die Deutschen Finanzbehörden übermittelt werden müssen.

Hochachtungsvoll
G. K.

Anlagen:
Schriftsatz des CDU-Fraktionsvorsitzenden vom 31. Juli 2017
Vom NDS-Landtag vom 12. Januar 2006
Vom Deutschen Bundestag 03. Februar 2006
An GStA-Oldenburg vom 07. April 2004

CC :
Deutscher Bundestag
RAe Stoops & La Course Tulsa/OK für K. & K. Inc.