Neuregelung in der Fondsbesteuerung – ascent AG berät Kleinanleger

Zum 1. Januar 2018 greift für Fonds eine neue Steuerregelung. Die Experten der ascent AG können Kleinanleger allerdings beruhigen: Durch die großzügig geregelten Freibeträge entstehen Privatanlegern in der Regel kaum Zusatzkosten.

Fonds zählen derzeit fraglos zu den besonders beliebten Anlageprodukten. Aktuellen Zahlen des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI) zufolge, investierten die Deutschen bereits im ersten Quartal 2017 18,2 Milliarden Euro in Fonds.

Auch die Fondsspezialisten der ascent AG mit Sitz in Karlsruhe stellen ein gesteigertes Interesse an der Vorsorge mit Fonds fest, die in Anbetracht des anhaltenden Zinstiefs, auch bei Kleinanlegern zunehmend an Popularität gewinnt.
Bislang wurden lediglich Fondserträge versteuert, die Fonds selbst blieben steuerfrei. Dies ändert sich zum 1. Januar 2018. Zum neuen Jahr erhalten Fondsanleger ihre Ausschüttung erst nach Abzug der nun fälligen Körperschaftssteuer, die in Deutschland bei 15 Prozent liegt. Zum Vergleich: In den USA müssen ganze 35 Prozent der Fondserträge an den Staat abgeführt werden.

Steuerpflichtig sind neben den Dividenden auch Gewinne aus Vermietungen und dem Verkauf von Immobilien. Die ascent AG weist allerdings explizit darauf hin, dass das neue Gesetz einen Ausgleich zur vermeintlich neuen Belastung enthält, die sogenannte „Teilfreistellung“, von der insbesondere Kleinanleger profitieren können.

So betragen die Freistellungen für Aktienfonds 30 Prozent, bei Immobilienfonds liegt der Wert zwischen 60 und 80 Prozent. Bei Mischfonds ist die Höhe der beteiligten Aktienfonds entscheidend: Liegt diese bei mindestens 25 Prozent, sind 15 Prozent der Erträge steuerfrei. Hinzu kommt der Sparer-Pauschbetrag, der Erträge von Privatanlegern bis zur Höhe von 801 Euro im Zuge der Einzelveranlagung, beziehungsweise 1.602 Euro bei zusammen veranlagten Personen, pro Jahr als steuerfrei deklariert. Für thesaurierende Fonds greift eine Vorabpauschale, die jährlich ermittelt und dann beim Verkauf mit der Abgeltungssteuer verrechnet wird.

Anleger, deren Gewinne unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, müssen deshalb nur mit einer sehr geringen Mehrbelastungen von einigen Euro pro Jahr rechnen. Zudem sind nun auch Altanleger von der Steuerreform betroffen, denn ab 2018 fallen erstmals auch vor 2009 erworbene Anteile beim Verkauf unter die Abgeltungssteuer (dies war bisher nicht der Fall). Doch auch hier geraten Privatanleger kaum unter Beschuss: Für den Verkauf der Anteile gilt ein Steuerfreibetrag in Höhe von 100.000 Euro.

Dies sorgt dafür, dass die private Vorsorge mit Fonds auch weiterhin eine rentierliche Möglichkeit des Vermögensaufbaus ist. Mit der richtigen Investitionsstrategie können passgenaue Portfolios erstellt werden, die den eigenen Anlagezielen perfekt entsprechen. Die ascent AG berät Anleger dabei nicht nur persönlich zur Zusammenstellung ihres Fondsportfolios. Das Unternehmen weist auch, etwa im Rahmen des Energiechecks, gezielt auf Sparpotenziale beim Energieverbrauch hin, und schafft so freiwerdendes Kapital, das wiederum die Vorsorge reinvestiert werden kann. Ähnliche Modelle bietet ascent auch bei Versicherungslösungen an und leistet damit einen Beitrag dazu, dass eine immer größer werdende Zahl an Privatanlegern für die finanziellen Herausforderungen der Zukunft bestens gewappnet ist.

Weitere Informationen gibt es auf dem Blog http://www.erfahrungenmitascent.com

Über die ascent AG

Das Geschäftsmodell des Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlers ascent AG beruht seit über 25 Jahren auf der Förderung der Finanzbildung der Bevölkerung. Das Unternehmen bietet daher unterschiedliche Vorträge in der gesamten Bundesrepublik an. Mit den Vorträgen schafft die ascent AG den Menschen in Deutschland eine Informationsplattform für mehr Finanzbildung. Über 550.000 Menschen haben an den Vorträgen teilgenommen und aufgrund der positiven Erfahrung halten 95 Prozent der Vortragsbesucher es für wichtig, diese weiterzuempfehlen.

ascent AG
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