Worauf ist beim Wechsel der Krankenkasse zu achten?

Wer mit seiner Krankenkasse nicht mehr so zufrieden ist, kann und sollte durchaus über einen Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung nachdenken. Denn das ist recht schnell und sogar ohne größeren bürokratischen Aufwand möglich. In der Regel ist man an eine neue Kasse erst einmal 18 Monate lang gebunden.

Wissen sollte man dazu: Wenn man zwischen zwei Krankenkassen wechseln möchte, dauert das zwei bis drei Monate. Die neu gewählte Krankenkasse darf gesetzlich Versicherte nicht wegen ihres Alters, des Gesundheitszustands oder des Geschlechts ablehnen. Wenn sich die Beiträge einer gesetzlichen Krankenkasse erhöhen, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Eine neue Krankenkasse wählen

Wer jetzt einen Wechsel vollziehen möchte, hat nun die Qual der Wahl zwischen über 100 gesetzlichen Krankenkassen. Viele Leistungen sind bei allen Kassen gleich. Aber es gibt auch Unterschiede bezüglich des Services, den freiwilligen Zusatzleistungen oder des Preises. Die Krankenkassen versuchen sich damit für den Kunden attraktiv zu machen. Ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote und Schwerpunkte und die Überprüfung der eigenen Bedürfnisse und Wünsche ist hier vor der endgültigen Entscheidung zu empfehlen.

Wie der Wechsel korrekt funktioniert:

Zuerst sollte die schriftliche Kündigung der alten Krankenkasse zugeschickt werden.
Danach sollte man drauf achten, dass man innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zurück erhält.
Die Kündigungsbestätigung der alten Kasse und der Aufnahmeantrag für die neue Kasse sollten dann innerhalb der Kündigungsfrist der neuen Krankenkasse zugeschickt werden.
Die neue Krankenkasse wird einem dann die Mitgliederbescheinigung und auch eine neue Krankenkassekarte zukommen lassen. Eine Ausfertigung der neuen Mitgliederbescheinigung muss dann noch an die alte Krankenkasse versendet werden.

Kündigungsfristen

Eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer First von zwei Monaten zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.

Zur Wahl stehen verschiedene Krankenkassen

Für den Wechsel stehen einem Orts-, Ersatz-, Betriebs- oder Innungskrankenkassen aber auch die Knappschaft zur Verfügung. Für den Beitritt in eine Innungskrankenkasse muss sich allerdings die Satzung auch dafür bereit erklärt haben, jeden Versicherten aufzunehmen. Sofern keine beruflichen oder regionalen Beschränkungen bei einer Kasse vorliegen, darf gesetzlichen Versicherten die Mitgliedschaft nicht verwehrt werden.

Bindungszeit

Für einen Wechsel ist es Voraussetzung, dass Pflicht- und Freiwilligversicherte davor mindestens 18 Monate in einer Krankenkasse versichert waren. Wenn die Krankenkasse teurer wird, hat man aber ein Sonderkündigungsrecht.

Besondere Wahltarife

Man kann besondere Wahltarife bei den Krankenkassen erhalten. Wenn man solche in Anspruch nimmt, bindet man sich aber bis zu drei Jahre an diese Kasse.

Leistungen unter die Lupe nehmen

Die meisten Leistungen müssen von allen Kassen übernommen werden. Darunter fallen medizinisch begründete Arztbesuche und auch Krankenhausaufenthalte. Dazu sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet.

Die Unterschiede wird man bei den Zusatzleistungen und dem Service finden. Kassenpatienten ist daher anzuraten, vor dem Wechsel verschiedene Angebote einzuholen und diese ausgiebig zu vergleichen. Denn die individuellen Bedürfnisse und Wünsche können da maßgeblich entscheidend sein, dass eine Kasse für einen besser geeignet ist als eine andere. Nur der Vergleich kann da dann helfen.

Weiterführende Informationen zum Thema "Wechsel bei der Krankenversicherung" erhält man auf der Seite https://info-krankenversicherung.com/krankenkassenwechsel im Web.